Wünschen Sie Ihren Mitarbeitern guten Appetit, täglich begünstigt mit bis zu 7,23 Euro pro Mahlzeit.
Der Gesetzgeber lässt neben einem steuer- und sozialversicherungsfreien Anteil von 3,10 Euro weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 4,13 Euro zu, welcher pauschal mit 25% besteuert wird.
Ohne Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit oder gesetzlichen Feiertagen können pauschal 15 Essen und somit monatlich 108,45 Euro gewährt werden. Mitarbeiterverpflegung darf Mitarbeitern auch als Gehaltsumwandlung angeboten werden.