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Mitarbeiterverpflegung

Wünschen Sie Ihren Mitarbeitern guten Appetit, täglich begünstigt mit bis zu 7,23 Euro pro Mahlzeit.

Der Gesetzgeber lässt neben einem steuer- und sozialversicherungsfreien Anteil von 3,10 Euro weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 4,13 Euro zu, welcher pauschal mit 25% besteuert wird.

Ohne Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit oder gesetzlichen Feiertagen können pauschal 15 Essen und somit monatlich 108,45 Euro gewährt werden. Mitarbeiterverpflegung darf Mitarbeitern auch als Gehaltsumwandlung angeboten werden.

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