Mobilität · Modul WAY

Entfernungspauschale als Benefit – den Arbeitsweg payroll-sauber bezuschussen

Mit dem Fahrtkostenzuschuss über die Entfernungspauschale erstatten Sie den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – 0,38 € je Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel. Salfy ordnet die richtige Lohnart zu und übergibt die Erstattung abrechnungsfertig an die Payroll.

0,38 € je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
15 % pauschal versteuert (Arbeitgeber), sozialversicherungsfrei (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG)
Zwei Modelle: pauschal oder tagesgenau nach Präsenz
Fair für Auto-Pendelnde ohne ÖPNV-Anbindung – digital, ohne Zettelwirtschaft
Mitarbeitender auf dem Arbeitsweg mit dem Auto, Fahrtkostenzuschuss über die Entfernungspauschale

In drei Schritten zum Fahrtkostenzuschuss – ohne Zettelwirtschaft

Der Aufwand für HR und Payroll bleibt gleich, ob pauschal nach festen Arbeitstagen oder tagesgenau nach tatsächlicher Präsenz abgerechnet wird. Mitarbeitende wählen ihre Variante selbst; Berechnung, Lohnart und Dokumentation übernimmt Salfy.

Mitarbeitende wählt im Salfy-Onboarding das Mobilitätsmodell Entfernungspauschale
SCHRITT 1

Abrechnungsvariante wählen.

Beim Onboarding in der Salfy-App legen Mitarbeitende einmal fest, wie ihr Fahrtkostenzuschuss berechnet wird: pauschal nach festen Arbeitstagen oder tagesgenau nach tatsächlicher Präsenz. Die Wahl gilt für das Kalenderjahr und lässt sich erst zum Jahreswechsel ändern.

Mitarbeitender checkt bei Ankunft im Büro per Salfy-App ein
SCHRITT 2

Arbeitsweg hinterlegen oder einchecken.

Bei der Pauschal-Variante genügen die vertraglich festgelegten Arbeitstage und die erste Tätigkeitsstätte. Bei der individuellen Variante checkt der oder die Mitarbeitende bei Ankunft im Büro per App ein; der Rest läuft automatisch.

Payroll übernimmt die abrechnungsfertige Erstattung des Fahrtkostenzuschusses
SCHRITT 3

Erstattung mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Salfy berechnet den Zuschuss innerhalb der steuerlichen Grenzen, ordnet die richtige Lohnart zu und übergibt ihn abrechnungsfertig. Ausgezahlt wird im Folgemonat über die Lohnabrechnung.

Was HR- und Payroll-Teams über Salfy sagen

OMR Reviews Top Rated: Employee Benefits, Q3/26
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel Christopher Dünkel People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe Stephanie Schwabe HR Manager, Christian Dior
Mehr als 1.250 Unternehmen setzen auf Salfy für ihre Mitarbeiter-Benefits:
UNIQLO Christian Dior Doctolib Brevo GFK Ingenieure TAG Immobilien AG Louis Vuitton Fujifilm Reisebank Joblinge
Kennzahlen
1.250+ Unternehmen
19 Benefits modular
24 h startklar
4,7
OMR Reviews

Entfernungspauschale & Fahrtkostenzuschuss 2026: Höhe, Steuern und Anrechnung auf einen Blick

Was ist die Entfernungspauschale (als Fahrtkostenzuschuss)?

Die Entfernungspauschale ist der steuerlich anerkannte Betrag für den Arbeitsweg: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Als Fahrtkostenzuschuss zahlt der Arbeitgeber diesen Betrag direkt mit der Lohnabrechnung und versteuert ihn mit 15 % pauschal: verkehrsmittelunabhängig, vor allem sinnvoll für Auto-Pendelnde.

Anders als die Pendlerpauschale, die Mitarbeitende erst in der Einkommensteuererklärung geltend machen, kommt der Fahrtkostenzuschuss sofort an: monatlich, netto, ohne Umweg über das Finanzamt. Rechnerisch gilt 0,38 € je Entfernungskilometer der einfachen Strecke, multipliziert mit den Arbeitstagen. Für Wege ohne eigenen Pkw ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt (= 375 € im Monat). Wer mit dem eigenen oder einem überlassenen Pkw fährt, ist nicht an die 4.500 € gebunden – hier zählt allein der errechnete Betrag (0,38 € × Entfernung × Arbeitstage), auch wenn er darüber liegt.

Der Arbeitgeber trägt die 15-%-Pauschalsteuer; für die Mitarbeitenden bleibt der Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig für die Steuererklärung: Ein pauschal versteuerter Zuschuss mindert die Entfernungspauschale, die Mitarbeitende sonst als Werbungskosten ansetzen könnten. Das ist kein Nachteil, sondern eine Verrechnung; der Netto-Vorteil bleibt.

Kilometersatz
0,38 € / km
Je Entfernungskilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, multipliziert mit den Arbeitstagen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ohne eigenen Pkw begrenzt auf 4.500 € im Kalenderjahr, also 375 € im Monat.
PAUSCHAL NACH FESTEN ARBEITSTAGEN VS. TAGESGENAU NACH TATSÄCHLICHER PRÄSENZ
Kriterium Pauschal (feste Arbeitstage) Individual (tagesgenau)
Berechnungsbasis vertraglich festgelegte Arbeitstage/Woche + erste Tätigkeitsstätte tatsächliche Präsenztage per App-Check-in
Nachweis kein Einzelnachweis (Vereinfachung: i. d. R. 15 Tage/Monat) tagesgenaue Dokumentation im Prüfprotokoll
Admin-Aufwand HR/Payroll niedrig niedrig (systemseitig dokumentiert)
Versteuerung 15 % pauschal (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG), SV-frei 15 % pauschal (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG), SV-frei
Abbildung Homeoffice-Quote pauschal, unabhängig von einzelnen Tagen exakt nach tatsächlicher Präsenz
Wechsel im Jahr nur zum Jahreswechsel nur zum Jahreswechsel
Besonders sinnvoll für konstante Präsenz, einfache Abrechnung schwankende Präsenz / hohe Homeoffice-Quote

Damit der Zuschuss sauber pauschal versteuert wird

  1. Zuschuss für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
  2. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, kein bar auszahlbarer Betrag.
  3. Höhe begrenzt auf die abziehbare Entfernungspauschale (0,38 € × einfache Entfernung × Arbeitstage).
  4. 15 % pauschale Lohnsteuer trägt der Arbeitgeber; sozialversicherungsfrei.

Der pauschal versteuerte Zuschuss mindert die Entfernungspauschale des Mitarbeitenden; Salfy weist ihn korrekt aus und dokumentiert ihn.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG · § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG.

Verkehrsmittelunabhängig: Auto, Fahrgemeinschaft, Motorrad – es zählt die Entfernung, nicht das Fahrzeug.
Zwei Modelle, eine Mechanik: pauschal nach festen Arbeitstagen oder tagesgenau nach Check-in.
Kombinierbar mit Benefits, die eine eigene Steuernorm haben, etwa Essenszuschuss, Sachbezug oder Fahrradleasing.

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung und vom Einzelfall ab; dies stellt keine Steuerberatung dar.

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende auf einen Blick

Der Fahrtkostenzuschuss wirkt auf zwei Ebenen: Arbeitgeber bezuschussen den Arbeitsweg mit deutlich geringeren Lohnnebenkosten als bei einer Bruttoerhöhung. Mitarbeitende bekommen den Weg erstattet, den sie tatsächlich fahren, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Für Arbeitgeber

  • Geringere Lohnnebenkosten als bei einer äquivalenten Bruttoerhöhung (15 % pauschal statt voller Lohnsteuer + SV)
  • Fairer Mobilitäts-Benefit auch für Standorte ohne ÖPNV-Anbindung
  • Starker, aber unaufdringlicher Präsenzanreiz – bei der individuellen Variante an reale Bürotage geknüpft
  • Kein zusätzlicher Admin-Aufwand: Belege, Berechnung und Lohnart laufen über Salfy

Für Mitarbeitende

  • Spürbar höheres Netto für den Arbeitsweg – ohne eigenen Aufwand
  • Verkehrsmittelunabhängig: Auto, Fahrgemeinschaft, Motorrad – die Entfernung zählt, nicht das Fahrzeug
  • Transparente Nachvollziehbarkeit in der App
  • Tagesgenaue Variante bildet Homeoffice-Tage fair ab
Besonders sinnvoll für
Auto-Pendelnde ohne ÖPNV-Anbindung Belegschaften an Standorten im ländlichen Raum hybride Teams mit schwankender Präsenz Unternehmen mit gemischtem Pendelverhalten

Beispielrechnung: Fahrtkostenzuschuss oder Gehaltserhöhung – was kommt an?

Beispiel: 30 km einfache Entfernung, 15 Arbeitstage im Monat. Der maximal pauschal versteuerbare Fahrtkostenzuschuss beträgt 30 km × 15 Tage × 0,38 € = 171 € im Monat. Verglichen wird eine Bruttoerhöhung, die beim Mitarbeitenden dasselbe Netto ergibt. Wie sich Benefits gegen eine Gehaltserhöhung rechnen, zeigt der Use Case Gehaltserhöhung mit Benefits.

Arbeitgeberkosten für dasselbe Netto (171 € / Monat)
Fahrtkostenzuschuss (15 % pauschal)ca. 196,65 €
Bruttoerhöhung (gleiches Netto)ca. 411 €
bei identischem Nettoeffekt von 171 € pro Monat
Quantitative Vergleichstabelle (Beispiel)
Position Fahrtkostenzuschuss (15 % pauschal) Bruttoerhöhung (gleiches Netto)
Rechenweg 30 km × 15 Tage × 0,38 € äquivalente Brutto-Erhöhung
Betrag / Monat 171,00 € ca. 340 € brutto
Pauschalsteuer 15 % (Arbeitgeber) 25,65 €
Lohnsteuer & SV Mitarbeitende 0 € ca. 169 €
Netto bei Mitarbeitenden 171,00 € 171,00 €
Gesamtkosten Arbeitgeber ca. 196,65 € ca. 411 €
Vereinfachtes Modell mit branchenüblichen Werten; tatsächliche Sozialabgaben variieren je nach Bundesland und Krankenkasse. Der pauschal versteuerte Zuschuss mindert die in der Steuererklärung abziehbare Entfernungspauschale. Dies ist keine Steuerberatung.

Payroll-ready – vom Arbeitsweg bis zur richtigen Lohnart

Ein Fahrtkostenzuschuss ist steuerlich einfach zu erklären und operativ heikel: Der Betrag muss auf die abziehbare Entfernungspauschale gedeckelt, mit der richtigen Lohnart als 15 % pauschal versteuert und für die Prüfung dokumentiert werden. Bei der tagesgenauen Variante kommt die saubere Präsenz-Dokumentation hinzu.

Genau hier setzt Salfy an: Die App erfasst Arbeitsweg oder Check-in, das System berechnet den Zuschuss innerhalb der Grenzen, ordnet die passende Lohnart zu und übergibt die Daten abrechnungsfertig an Ihre bestehende Payroll. Die Minderung der Entfernungspauschale erfolgt beim Mitarbeitenden in der Steuererklärung; Salfy weist den pauschal versteuerten Zuschuss dafür korrekt aus und archiviert die Nachweise prüfungsfest.

Übergabe an Ihr Lohnprogramm, u. a.
DATEV
Wolters Kluwer ADDISON
Sage
SD Worx
SAP
Agenda
Payroll-Spezialistin am Laptop mit den Lohnartendaten für den Fahrtkostenzuschuss
Vom Arbeitsweg bis zur Abrechnung
Arbeitsweg oder Check-in per App
Berechnung: 0,38 € × Entfernung × Tage
Lohnart-Zuordnung: 15 % pauschal
Übergabe an Payroll + GoBD-Archivierung
app.salfy.de
Salfy Dashboard mit hinterlegten Arbeitswegen und zugeordneten Lohnarten

Mehr als nur ein Kilometersatz

Bei Salfy läuft die Entfernungspauschale nicht isoliert, sondern im selben System wie Ihre übrigen Mobilitäts-Benefits: ÖPNV-Zuschuss, Entfernungspauschale und Fahrradleasing steuern Sie zentral, statt als Insellösungen je Verkehrsmittel. Für HR und Payroll bedeutet das eine Logik, eine Datenübergabe und eine Dokumentation – unabhängig davon, wie die Belegschaft pendelt

Klingt nach dem Fahrtkostenzuschuss, den Ihre Payroll sich wünscht?

Unverbindlich beraten lassen

Rechtssicher und prüfungsfest – von Anfang an

Payroll und Steuerberatung stellen beim Fahrtkostenzuschuss mit Salfy meist vier Fragen: Ist die Pauschalierung mit 15 % korrekt begründet? Bleibt der Zuschuss innerhalb der abziehbaren Entfernungspauschale? Wird die Minderung korrekt ausgewiesen? Und ist der Präsenz-Nachweis dokumentiert und DSGVO-konform? Für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.

Pauschalierung korrekt begründet

15 % pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG, sauber von der Steuerfreiheit des ÖPNV-Wegs (§ 3 Nr. 15 EStG) getrennt und dokumentiert.

Deckelung eingehalten

Der Zuschuss bleibt innerhalb der abziehbaren Entfernungspauschale (0,38 € × Entfernung × Arbeitstage); die erste Tätigkeitsstätte ist hinterlegt.

Minderung korrekt ausgewiesen

Der pauschal versteuerte Zuschuss mindert die Entfernungspauschale des Mitarbeitenden; Salfy weist den Betrag in der Lohnabrechnung korrekt aus und dokumentiert ihn.

Präsenz-Nachweis & Datenschutz

Bei der tagesgenauen Variante GoBD-konformes Prüfprotokoll der Check-ins; DSGVO-konforme Verarbeitung auf ISO-zertifizierten Servern in Deutschland.

Fragen zur Prüfungssicherheit?

Unser Payroll-Team beantwortet Compliance-Fragen zur Pauschalierung, zur Deckelung und zum Ausweis der Minderung. Einen Überblick für Payroll und Steuerberatung gibt die Seite Für Payroll & Steuerberater.

Compliance-Fragen klären

Entfernungspauschale, Jobticket oder Deutschlandticket – was passt?

Welcher Mobilitäts-Benefit zu Ihrem Team passt, hängt davon ab, wie Ihre Mitarbeitenden zur Arbeit kommen. Zur Wahl stehen drei Optionen; sie unterscheiden sich in Verkehrsmittel, Rechtsgrundlage und Versteuerung. Diese Seite behandelt den Zuschuss pro Entfernungskilometer.

Die drei Mobilitäts-Benefits im Überblick
Kriterium Entfernungspauschale (WAY) ÖPNV-Zuschuss / Jobticket Deutschlandticket
Was Zuschuss pro Entfernungskilometer, verkehrsmittelunabhängig Zuschuss zu allen ÖPNV-Kosten, ticketübergreifend das eine bundesweite Nahverkehrsticket (63 € / Monat)
Verkehrsmittel v. a. Auto/Individualverkehr; Weg Wohnung–Arbeit Bus, Bahn, Tram, U-/S-Bahn – alle Verbünde bundesweiter Nah- und Regionalverkehr
Rechtsgrundlage § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 i. V. m. § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG (15 %) § 3 Nr. 15 EStG (bzw. § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 25 %) § 3 Nr. 15 EStG
Versteuerung i. d. R. 15 % pauschal steuerfrei on-top oder 25 % pauschal steuerfrei on-top oder 25 % pauschal
Ideal für Auto-Pendelnde ohne ÖPNV-Anbindung Mitarbeitende mit unterschiedlichen ÖPNV-Tickets Mitarbeitende, die das bundesweite Ticket nutzen wollen
Mehr Infos diese Seite Jobticket Deutschlandticket

Die Entfernungspauschale beruht auf einer eigenen Steuernorm und lässt sich in ein flexibles Benefit-Budget einbinden. Kombinieren lässt sie sich mit Benefits, die ebenfalls eine eigene Steuernorm haben – etwa Essenszuschuss, Sachbezug oder Fahrradleasing. Für denselben Arbeitsweg sind Entfernungspauschale und ÖPNV-Zuschuss bzw. Deutschlandticket dagegen Alternativen, keine Ergänzung: Beide bezuschussen denselben Weg und rechnen auf dieselbe Entfernungspauschale an, lassen sich also nicht übereinanderlegen. Wer nicht mit dem ÖPNV fährt, hat mit der Entfernungspauschale das passende Gegenstück.

Häufige Fragen zur Entfernungspauschale und zum Fahrtkostenzuschuss

Grundlagen & Abgrenzung

Was ist die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale ist der steuerlich anerkannte Betrag für den Arbeitsweg: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Mitarbeitende können sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Als Fahrtkostenzuschuss zahlt der Arbeitgeber diesen Betrag direkt mit der Lohnabrechnung und versteuert ihn mit 15 % pauschal.
Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale, Pendlerpauschale und Kilometerpauschale?
Entfernungspauschale und Pendlerpauschale meinen dasselbe steuerliche Instrument; „Pendlerpauschale“ ist der umgangssprachliche, „Entfernungspauschale“ der gesetzliche Begriff (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). „Kilometerpauschale“ wird umgangssprachlich ebenfalls dafür verwendet, meint aber häufig die Kilometersätze bei Dienstreisen; das ist ein anderer Sachverhalt. Ein Unterschied besteht zudem im Weg: Die Pauschale macht der Arbeitnehmende in der Steuererklärung geltend; der Fahrtkostenzuschuss ist die freiwillige Arbeitgeberleistung, die denselben Kilometersatz sofort mit dem Lohn auszahlt.
Worin unterscheidet sich der Fahrtkostenzuschuss vom Jobticket oder Deutschlandticket?
Der Fahrtkostenzuschuss über die Entfernungspauschale bezuschusst den Weg pro Kilometer: verkehrsmittelunabhängig, typischerweise für Auto-Pendelnde, und wird mit 15 % pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG). Jobticket und Deutschlandticket erstatten dagegen konkrete ÖPNV-Kosten und sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Wer nicht mit dem ÖPNV fährt, ist mit der Entfernungspauschale richtig.
Für wen ist der Fahrtkostenzuschuss besonders sinnvoll?
Vor allem für Mitarbeitende, die mit dem eigenen Pkw, per Fahrgemeinschaft oder Motorrad pendeln, gerade an Standorten ohne gute ÖPNV-Anbindung. Grundsätzlich kann jede:r Mitarbeitende den Zuschuss erhalten; er schränkt den Kreis nicht ein. In einem flexiblen Benefit-Budget wählen Mitarbeitende selbst, ob sie die Entfernungspauschale, einen ÖPNV-Zuschuss oder andere Benefits nutzen.

Steuer & Abrechnung

Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Für den Auto-/Wegstrecken-Zuschuss nicht im eigentlichen Sinn: Er wird mit 15 % pauschal vom Arbeitgeber versteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG) und ist dafür sozialversicherungsfrei. Für die Mitarbeitenden bleibt er damit ohne eigenen Steuer- oder SV-Abzug. Vollständig steuerfrei ist nur der ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG; das ist ein anderes Modell (Jobticket/Deutschlandticket).
Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss sein?
0,38 € je Entfernungskilometer der einfachen Strecke, multipliziert mit den Arbeitstagen. Für Wege ohne eigenen Pkw ist diese Summe auf 4.500 € pro Kalenderjahr begrenzt (= 375 €/Monat). Wer mit dem eigenen oder einem überlassenen Pkw fährt, ist nicht an die 4.500 € gebunden – hier zählt allein der errechnete Betrag (0,38 € × Entfernung × Arbeitstage). Mehr als diesen Betrag kann der Arbeitgeber nicht pauschal mit 15 % versteuern.
Was bedeutet die Anrechnung auf die Entfernungspauschale?
Ein pauschal mit 15 % versteuerter Fahrtkostenzuschuss mindert den Betrag, den der oder die Mitarbeitende in der Steuererklärung als Entfernungspauschale ansetzen kann (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG). Die Verrechnung passiert im Finanzamt, nicht im Lohnlauf. Salfy weist den pauschal versteuerten Zuschuss dafür korrekt aus und dokumentiert ihn; der monatliche Netto-Vorteil bleibt bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen der pauschalen und der tagesgenauen Variante?
Bei der Pauschal-Variante wird der Zuschuss auf Basis der vertraglich festgelegten Arbeitstage und der ersten Tätigkeitsstätte berechnet (Vereinfachung: i. d. R. 15 Tage/Monat), ohne Einzelnachweis. Bei der tagesgenauen Variante checkt der oder die Mitarbeitende jeden Bürotag per App ein; der Zuschuss bildet die tatsächliche Präsenz ab und wird im Prüfprotokoll dokumentiert. Beide werden mit 15 % pauschal versteuert; die Wahl gilt fürs Kalenderjahr.

Umsetzung & Praxis

Wie funktioniert der Fahrtkostenzuschuss mit Salfy?
Sie legen im Salfy-Portal fest, welche Mobilitäts-Benefits zur Verfügung stehen. Mitarbeitende wählen beim Onboarding ihre Abrechnungsvariante und hinterlegen ihren Arbeitsweg oder checken tagesgenau per App ein. Salfy berechnet den Zuschuss innerhalb der steuerlichen Grenzen, ordnet die richtige Lohnart zu und übergibt die Erstattung abrechnungsfertig an Ihre Payroll. Ausgezahlt wird im Folgemonat über die Gehaltsabrechnung; die Nachweise werden prüfungsfest archiviert.
Was ist mit Homeoffice- und Teilzeit-Tagen?
Genau dafür gibt es die tagesgenaue Variante: Sie zahlt den Zuschuss nur für tatsächliche Bürotage und bildet Homeoffice-Quoten fair ab. Bei der Pauschal-Variante wird die reduzierte Präsenz über die vereinbarten Arbeitstage berücksichtigt, zum Beispiel anteilig bei Teilzeit. So bleibt der Zuschuss korrekt und prüfungsfest, auch bei hybriden Modellen.
Kann ein Mitarbeitender das Modell unterjährig wechseln?
Nein. Die Wahl zwischen der pauschalen und der tagesgenauen Variante wird beim Onboarding getroffen und gilt für das Kalenderjahr; sie lässt sich zum Jahreswechsel ändern. Das schafft eine saubere, prüfungsfeste Abrechnungsgrundlage über das Jahr und vermeidet monatliche Sonderfälle in der Payroll.
Lässt sich der Fahrtkostenzuschuss mit anderen Benefits kombinieren?
Ja. Er lässt sich einzeln gewähren oder in ein flexibles Benefit-Budget einbinden, aus dem Mitarbeitende zwischen mehreren Benefits wählen. Sinnvoll kombinierbar ist er mit Benefits, die auf einer eigenen Steuernorm beruhen, etwa Essenszuschuss, Sachbezug oder Fahrradleasing, zentral gesteuert über eine Plattform. Nicht mit dem ÖPNV-Zuschuss für denselben Weg, da beide dasselbe Mobilitätsmodell abdecken.

Lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss für Ihr Unternehmen?

Wir schauen gemeinsam auf Ihre Standorte, das Pendelverhalten Ihrer Belegschaft und Ihre Payroll – und zeigen, wie die Entfernungspauschale pauschal oder tagesgenau sauber bei Ihnen läuft.

Unverbindlich beraten lassen Zur Beispielrechnung
HR-Entscheiderin informiert sich am Laptop über den Salfy Fahrtkostenzuschuss für 1.250+ Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

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