
Entfernungspauschale – WAY
- Bis zu 4.500,00 EUR jährlich pro Mitarbeitenden
- Pauschal besteuert (15%) und sozialversicherungsfrei
- Bis zu 4.000,- Euro Ersparnis gegenüber klassischem Bruttogehalt
WAY
Entfernungs-pauschale
Bis zu 4.500,00 EUR jährlich pro Mitarbeitenden
Pauschal besteuert (15%) und sozialversicherungsfrei
Bis zu 4.000,- Euro Ersparnis gegenüber klassischem Bruttogehalt
- Bis zu 4.500,00 EUR jährlich pro Mitarbeitenden
- Pauschal besteuert (15%) und sozialversicherungsfrei
- Bis zu 4.000,- Euro Ersparnis gegenüber klassischem Bruttogehalt
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Nettogehälter
Steuer-
ersparnisse
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Entfernungspauschale – Vorteile
Dem dem Benefit WAY profitieren Unternehmen und Mitarbeitende zugleich!


Verkehrsmittel




Häufige Fragen zur Entfernungspauschale
Was ist die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für den Arbeitsweg.
Mitarbeitende können für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,30 € pro Entfernungskilometer erhalten – ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €.
Der Vorteil: Unternehmen können Mitarbeitenden diesen Betrag steuerfrei erstatten, sofern dieser mit 15% pauschal versteuert wird. So wird aus dem Arbeitsweg ein echter Netto-Vorteil für jeden Mitarbeitenden.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale ist in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gesetzlich geregelt.
Sie erlaubt Arbeitnehmer:innen, Kosten für Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Auto, ÖPNV, Fahrrad, etc.).
Wird die Pauschale vom Arbeitgeber erstattet, gelten folgende steuerliche Optionen:
- Steuerfreie Zahlung: Bei Nutzung von Dienstfahrrädern oder ÖPNV-Tickets.
- Pauschalversteuerung mit 15 %: Für Fahrten mit dem privaten PKW oder anderen Verkehrsmitteln (vgl. § 40 Abs. 2 EStG).
Mitarbeitende dürfen pro Arbeitstag eine einfache Strecke ansetzen – die kürzeste verkehrsübliche Entfernung zählt.
Wie funktioniert die Entfernungspauschale mit Salfy?
Salfy macht aus der Entfernungspauschale ein volldigitales Mitarbeiter-Benefit:
- Automatische Berechnung: Salfy ermittelt basierend auf Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte die Entfernung.
- Rechtssicher & steuerlich korrekt: Die Pauschale wird gemäß geltender Vorschriften berechnet, dokumentiert und verarbeitet.
Einbindung in HR-Prozesse: Mitarbeitende können ihre Strecke im Salfy-Portal angeben oder über HR bereitstellen.
Wann dürfen Mitarbeitende die Entfernungspauschale erhalten?
Die Entfernungspauschale kann jederzeit für alle Mitarbeitenden gewährt werden, die regelmäßig zur Arbeit pendeln – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Wichtig: Es zählt immer die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – unabhängig davon, wie oft die Strecke tatsächlich zurückgelegt wird.
Auch für Teilzeitkräfte, Azubis oder Homeoffice-Tage mit festen Pendeltagen kann die Pauschale anteilig gewährt werden.
Wie kann die Entfernungspauschale gewährt werden?
Für die Gewährung der Entfernungspauschale stehen Arbeitgebenden zwei Berechnungsmodelle zur Verfügung:
- Pauschale Vereinfachungsregel (15 Arbeitstage pro Monat)
Diese Variante nutzt eine vereinfachte Annahme:
Es wird unterstellt, dass Mitarbeitende an 15 Tagen pro Monat zur Arbeitsstätte pendeln – unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Homeoffice.
Die monatliche Auszahlung erfolgt gleichbleibend – ideal für konstante, einfache Umsetzung.
Vorteil:
– Kein Nachweis einzelner Tage nötig
– Wenig Aufwand in der HR- und Lohnbuchhaltung
- Abrechnung nach tatsächlichen Arbeitstagen
Hier wird die Pauschale tagegenau berechnet – auf Basis der tatsächlich gearbeiteten Präsenztage. Hierfür erlaubt Salfy Mitarbeitenden den täglichen Arbeitsweg exakt zu dokumentieren. Mit wenigen Klicks, ohne administrativen Aufwand.
Vorteil:
– Exakte Abbildung des Pendelverhaltens
– Besonders sinnvoll bei Teilzeit oder Hybridmodellen
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