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Fahrrad Leasing – BIKE

BIKE bringt Ihre Mitarbeitenden in Bewegung – und sorgt zugleich für Gesundheit,
nachhaltige Mobilität und Steuerersparnis.
BIKE

Fahrrad Leasing

BIKE bringt Ihre Mitarbeitenden in Bewegung – und sorgt zugleich für Gesundheit, nachhaltige Mobilität und Steuerersparnis.

Anteilige/vollumfängliche Kostenerstattung pro Mitarbeitenden

Steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Auch als Gehaltsumwandlung möglich

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

Icon Arbeitgebermarke

Stärkung der Arbeitgebermarke

Icon Arbeitgeberattraktivität

Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

Icon Gehalt

Höhere
Nettogehälter

Icon Steuerersparnisse

Steuer-
ersparnisse

Icon Mitarbeiterbindung

Verbesserte Mitarbeiterbindung

Erhöhte Mitarbeitermotivation

Fahrrad-Leasing – Vorteile

Mit dem Benefit BIKE profitieren Unternehmen und Mitarbeitende zugleich!
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Bis zu 40 % Ersparnis ggü. Privatkauf eines Fahrrads
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100 % steuerfrei
möglich
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Stark für
Arbeitgebermarke
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Gesunde und klimafreundliche Mobilität
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Wunschrad frei wählbar bei zertifizierten Partnern

Häufige Fragen zum Fahrradleasing

Was ist Fahrradleasing?

Beim Fahrradleasing stellt der Arbeitgeber Mitarbeitenden ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zur privaten und beruflichen Nutzung zur Verfügung.


Statt das Rad direkt zu kaufen, wird es geleast und über die Lohnabrechnung finanziert – oft über eine Entgeltumwandlung oder als zusätzliche Leistung zum Gehalt.


Das Ergebnis: Bis zu 40 % Ersparnis gegenüber einem Privatkauf – steuerlich gefördert und nachhaltig attraktiv.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für das Fahrradleasing?

Die steuerliche Grundlage für Fahrradleasing ist in § 3 Nr. 37 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG geregelt.

Für die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch den Arbeitgeber gelten zwei Modelle: Zusätzlich zum Gehalt (steuerfrei)

Wenn das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird, ist die private Nutzung seit 2019 komplett steuerfrei. → Kein geldwerter Vorteil, keine Versteuerung, keine Sozialabgaben.

Entgeltumwandlung (0,25 %-Versteuerung) Wird das Rad per Gehaltsumwandlung finanziert, erfolgt die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 0,25 %-Regel des Bruttolistenpreises (seit 2020).

→ Der daraus entstehende Vorteil wird monatlich versteuert, ist aber sozialversicherungsfrei.

Hinweis: Für beide Varianten darf das Fahrrad verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug sein (also kein E-Bike über 25 km/h oder mit Kennzeichenpflicht).

Wie funktioniert Fahrradleasing mit Salfy?

Mit Salfy wird Fahrradleasing einfach, rechtssicher und digital umsetzbar:

Ausgewählte Bike-Leasing-Anbieter:

Systemseitige Integration ausgewählter Fahrrad-Leasing Anbieter systemseitig Automatisierter Prozess: Auswahl, Vertragsabwicklung und Abrechnung laufen digital – ohne Papierkram.

Flexible Modelle: Salfy unterstützt sowohl die steuerfreie Variante als auch die 0,25 %-Versteuerung. Individuelle Leasingraten: Mitarbeitende wählen ihr Wunschrad bei zertifizierten Partnern.

Lohnintegration & Steuerhandling: Salfy übernimmt die komplette Abbildung in der Payroll.

Wann dürfen Mitarbeitende ein Dienstfahrrad erhalten?

Das Fahrradleasing kann allen Mitarbeitenden angeboten werden – unabhängig von Funktion oder Arbeitszeitmodell.

Voraussetzung für die steuerfreie Variante: Das Rad wird zusätzlich zum Gehalt gestellt (kein Gehaltsverzicht oder -tausch).

Bei der Entgeltumwandlung muss die Vereinbarung schriftlich fixiert und korrekt im Lohn umgesetzt sein.

Besonders geeignet ist Fahrradleasing für: Pendler:innen im städtischen Raum Sportlich aktive Mitarbeitende Nachhaltigkeitsbewusste Teams Unternehmen mit Mobilitäts- oder Gesundheitsstrategie

Wie kann Fahrradleasing gewährt werden?

Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten: Zusätzlich zum Gehalt (steuerfrei)

Das Dienstrad wird vom Arbeitgeber gestellt Keine Versteuerung oder Sozialabgaben Mitarbeitende fahren kostenfrei.

Über Entgeltumwandlung (0,25 %-Regel) Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen Versteuerung des geldwerten Vorteils mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat Hohe Ersparnis durch Steuer- und SV-Freiheit.

Mit Salfy können beide Modelle einfach, DSGVO-konform und lohnbuchhalterisch korrekt abgebildet werden – inklusive automatisierter Kommunikation, digitaler Vertragsverwaltung und Integration in bestehende Prozesse.

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Unsere Kunden und wir: Partner auf Augenhöhe

Zufriedene Kunden
750 +
Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
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