
Fahrrad Leasing – BIKE
nachhaltige Mobilität und Steuerersparnis.
- Anteilige/vollumfängliche Kostenerstattung pro Mitarbeitenden
- Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
- Auch als Gehaltsumwandlung möglich
Fahrrad Leasing
Anteilige/vollumfängliche Kostenerstattung pro Mitarbeitenden
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Auch als Gehaltsumwandlung möglich
- Anteilige/vollumfängliche Kostenerstattung pro Mitarbeitenden
- Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
- Auch als Gehaltsumwandlung möglich
Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen
Stärkung der Arbeitgebermarke
Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität
Höhere
Nettogehälter
Steuer-
ersparnisse
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Erhöhte Mitarbeitermotivation
Fahrrad-Leasing – Vorteile


möglich


Arbeitgebermarke


Häufige Fragen zum Fahrradleasing
Was ist Fahrradleasing?
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für das Fahrradleasing?
Die steuerliche Grundlage für Fahrradleasing ist in § 3 Nr. 37 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG geregelt.
Für die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch den Arbeitgeber gelten zwei Modelle:
- Zusätzlich zum Gehalt (steuerfrei)
Wenn das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird, ist die private Nutzung seit 2019 komplett steuerfrei.
→ Kein geldwerter Vorteil, keine Versteuerung, keine Sozialabgaben.
- Entgeltumwandlung (0,25 %-Versteuerung)
Wird das Rad per Gehaltsumwandlung finanziert, erfolgt die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 0,25 %-Regel des Bruttolistenpreises (seit 2020).
→ Der daraus entstehende Vorteil wird monatlich versteuert, ist aber sozialversicherungsfrei.
Hinweis: Für beide Varianten darf das Fahrrad verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug sein (also kein E-Bike über 25 km/h oder mit Kennzeichenpflicht).
Wie funktioniert Fahrradleasing mit Salfy?
Mit Salfy wird Fahrradleasing einfach, rechtssicher und digital umsetzbar:
- Ausgewählte Bike-Leasing-Anbieter: Systemseitige Integration ausgewählter Fahrrad-Leasing Anbieter systemseitig
- Automatisierter Prozess: Auswahl, Vertragsabwicklung und Abrechnung laufen digital – ohne Papierkram.
- Flexible Modelle: Salfy unterstützt sowohl die steuerfreie Variante als auch die 0,25 %-Versteuerung.
- Individuelle Leasingraten: Mitarbeitende wählen ihr Wunschrad bei zertifizierten Partnern.
- Lohnintegration & Steuerhandling: Salfy übernimmt die komplette Abbildung in der Payroll.
Wann dürfen Mitarbeitende ein Dienstfahrrad erhalten?
Das Fahrradleasing kann allen Mitarbeitenden angeboten werden – unabhängig von Funktion oder Arbeitszeitmodell.
Voraussetzung für die steuerfreie Variante: Das Rad wird zusätzlich zum Gehalt gestellt (kein Gehaltsverzicht oder -tausch).
Bei der Entgeltumwandlung muss die Vereinbarung schriftlich fixiert und korrekt im Lohn umgesetzt sein.
Besonders geeignet ist Fahrradleasing für:
- Pendler:innen im städtischen Raum
- Sportlich aktive Mitarbeitende
- Nachhaltigkeitsbewusste Teams
- Unternehmen mit Mobilitäts- oder Gesundheitsstrategie
Wie kann Fahrradleasing gewährt werden?
Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten:
- Zusätzlich zum Gehalt (steuerfrei)
- Das Dienstrad wird vom Arbeitgeber gestellt
- Keine Versteuerung oder Sozialabgaben
- Mitarbeitende fahren kostenfrei
- Über Entgeltumwandlung (0,25 %-Regel)
- Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen
- Versteuerung des geldwerten Vorteils mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat
- Hohe Ersparnis durch Steuer- und SV-Freiheit
Mit Salfy können beide Modelle einfach, DSGVO-konform und lohnbuchhalterisch korrekt abgebildet werden – inklusive automatisierter Kommunikation, digitaler Vertragsverwaltung und Integration in bestehende Prozesse.
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