Bike

Fahrrad Leasing – BIKE

BIKE bringt Ihre Mitarbeitenden in Bewegung – und sorgt zugleich für Gesundheit,
nachhaltige Mobilität und Steuerersparnis.
BIKE

Fahrrad Leasing

BIKE bringt Ihre Mitarbeitenden in Bewegung – und sorgt zugleich für Gesundheit, nachhaltige Mobilität und Steuerersparnis.

Anteilige/vollumfängliche Kostenerstattung pro Mitarbeitenden

Steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Auch als Gehaltsumwandlung möglich

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

Icon Arbeitgebermarke

Stärkung der Arbeitgebermarke

Icon Arbeitgeberattraktivität

Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

Icon Gehalt

Höhere
Nettogehälter

Icon Steuerersparnisse

Steuer-
ersparnisse

Icon Mitarbeiterbindung

Verbesserte Mitarbeiterbindung

Erhöhte Mitarbeitermotivation

Fahrrad-Leasing – Vorteile

Mit dem Benefit BIKE profitieren Unternehmen und Mitarbeitende zugleich!
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Bis zu 40 % Ersparnis ggü. Privatkauf eines Fahrrads
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100 % steuerfrei
möglich
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Stark für
Arbeitgebermarke
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Gesunde und klimafreundliche Mobilität
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Wunschrad frei wählbar bei zertifizierten Partnern

Häufige Fragen zum Fahrradleasing

Beim Fahrradleasing stellt der Arbeitgeber Mitarbeitenden ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zur privaten und beruflichen Nutzung zur Verfügung. Statt das Rad direkt zu kaufen, wird es geleast und über die Lohnabrechnung finanziert – oft über eine Entgeltumwandlung oder als zusätzliche Leistung zum Gehalt. Das Ergebnis: Bis zu 40 % Ersparnis gegenüber einem Privatkauf – steuerlich gefördert und nachhaltig attraktiv.

Die steuerliche Grundlage für Fahrradleasing ist in § 3 Nr. 37 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG geregelt.

Für die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch den Arbeitgeber gelten zwei Modelle:

  1. Zusätzlich zum Gehalt (steuerfrei)

Wenn das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird, ist die private Nutzung seit 2019 komplett steuerfrei.
Kein geldwerter Vorteil, keine Versteuerung, keine Sozialabgaben.

  1. Entgeltumwandlung (0,25 %-Versteuerung)

Wird das Rad per Gehaltsumwandlung finanziert, erfolgt die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 0,25 %-Regel des Bruttolistenpreises (seit 2020).
→ Der daraus entstehende Vorteil wird monatlich versteuert, ist aber sozialversicherungsfrei.

Hinweis: Für beide Varianten darf das Fahrrad verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug sein (also kein E-Bike über 25 km/h oder mit Kennzeichenpflicht).

Mit Salfy wird Fahrradleasing einfach, rechtssicher und digital umsetzbar:

  • Ausgewählte Bike-Leasing-Anbieter: Systemseitige Integration ausgewählter Fahrrad-Leasing Anbieter systemseitig 
  • Automatisierter Prozess: Auswahl, Vertragsabwicklung und Abrechnung laufen digital – ohne Papierkram.
  • Flexible Modelle: Salfy unterstützt sowohl die steuerfreie Variante als auch die 0,25 %-Versteuerung.
  • Individuelle Leasingraten: Mitarbeitende wählen ihr Wunschrad bei zertifizierten Partnern.
  • Lohnintegration & Steuerhandling: Salfy übernimmt die komplette Abbildung in der Payroll.

Das Fahrradleasing kann allen Mitarbeitenden angeboten werden – unabhängig von Funktion oder Arbeitszeitmodell.

Voraussetzung für die steuerfreie Variante: Das Rad wird zusätzlich zum Gehalt gestellt (kein Gehaltsverzicht oder -tausch).
Bei der Entgeltumwandlung muss die Vereinbarung schriftlich fixiert und korrekt im Lohn umgesetzt sein.

Besonders geeignet ist Fahrradleasing für:

  • Pendler:innen im städtischen Raum
  • Sportlich aktive Mitarbeitende
  • Nachhaltigkeitsbewusste Teams
  • Unternehmen mit Mobilitäts- oder Gesundheitsstrategie

Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten:

  1. Zusätzlich zum Gehalt (steuerfrei)
  • Das Dienstrad wird vom Arbeitgeber gestellt
  • Keine Versteuerung oder Sozialabgaben
  • Mitarbeitende fahren kostenfrei
  1. Über Entgeltumwandlung (0,25 %-Regel)
  • Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen
  • Versteuerung des geldwerten Vorteils mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat
  • Hohe Ersparnis durch Steuer- und SV-Freiheit

Mit Salfy können beide Modelle einfach, DSGVO-konform und lohnbuchhalterisch korrekt abgebildet werden – inklusive automatisierter Kommunikation, digitaler Vertragsverwaltung und Integration in bestehende Prozesse.

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Unsere Kunden und wir: Partner auf Augenhöhe

Zufriedene Kunden
0 +
Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
Zufriedene Kunden
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