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Kita-Zuschuss – KIDS

Mit dem Kita-Zuschuss sorgen Sie für finanzielle Entlastung aller Mitarbeitenden, die Nachwuchs haben.

KIDS

Kita-Zuschuss

Kita-Zuschuss

Mit dem Kita-Zuschuss sorgen Sie für finanzielle Entlastung aller Mitarbeitenden, die Nachwuchs haben.

Monatlich bis zu 630,00 Euro pro Mitarbeitenden

Steuer- und sozialversicherungsfrei

Ca. 825,00 Euro Ersparnis gegenüber
klassischen Bruttogehalt

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

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Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

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Nettogehälter

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Verbesserte Mitarbeiterbindung

Erhöhte Mitarbeitermotivation

Kita-Zuschuss – Vorteile

Mit dem Benefit KIDS profitieren Unternehmen und Mitarbeitende!
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Hoher Gegenwert ggü. klassischem Bruttogehalt
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Spürbar
höheres Netto
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Hohe „awareness“ durch Erstattung von Kinderbetreuungskosten
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Bis zu 825,00 Euro Ersparnis ggü. klassischem Bruttogehalt

Häufige Fragen zum Kita-Zuschuss

Was ist der Kita-Zuschuss?

Mit dem Kita-Zuschuss oder auch Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten dürfen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Betreuungskosten nicht schulpflichtiger Kinder bezuschussen oder sogar vollständig erstatten.

Die Erstattung von Kita-Kosten ist unter bestimmten Voraussetzung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Das bedeutet, für Mitarbeitende ist der Kita-Zuschuss brutto gleich netto. Aus Arbeitgebersicht werden gleichermaßen Lohnnebenkosten gegenüber klassischem Bruttogehalt eingespart.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Kita-Zuschuss?

Um Beschäftigten einen Kita-Zuschuss steuerkonform und somit steuerfrei auszuzahlen, ist zunächst der § 3 Nr. 33 Einkommenssteuergesetz zu berücksichtigen.

Dieser besagt, dass zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebenden zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmenden in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sind.

Das heißt zunächst einmal, der Kita-Zuschuss darf ausschließlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt werden. Eine Wandlung oder ein Verzicht auf Bruttogehalt zugunsten des Kita-Zuschusses ist hingegen steuerschädlich.

Was der § 3 Nr. 33 EStG jedoch nicht verrät ist, dass darüber hinaus seitens des Mitarbeitenden ein Nachweis gegenüber seinem Arbeitgebenden über die tatsächlichen Kosten für Kinderbetreuung zu erbringen ist und Arbeitgebende diesen Nachweis wiederum dem Lohnkonto beifügen müssen.

In der Praxis bedeutet das einen erhöhten Verwaltungsaufwand, nicht nur in Form einer „Beleg-Sammlung“ sondern auch in einer Wiedervorlage zum Geburtsdatum der jeweiligen Kinder.

Wie funktioniert der Kita-Zuschuss mit Salfy?

Mit dem Benefit KIDS wird der Kita-Zuschuss für Arbeitgebende kinderleicht! Sie definieren lediglich die Höhe des Budgets für den Kita-Zuschuss.

Das ist auch schon alles. Mitarbeitende fotografieren mit der Salfy-App einfach den Kita-Beleg und bekommen den Kita-Zuschuss direkt mit der nächsten Gehaltsabrechnung ausgezahlt.

Die Protokollierung von Belegen und Nachweisen über die entstandenen Kinderbetreuungskosten, wie auch die Wiedervorlage zur Schulpflicht der jeweiligen Kinder übernimmt Salfy für Sie! Ganz einfach!

Was gilt es beim Kita-Zuschuss zu beachten?

Wesentliche Voraussetzung für einen steuerfreien Kita-Zuschuss ist, dass dieser zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gezahlt wird. Eine Wandlung gegen Bruttolohn ist hingegen steuerschädlich.


Darüber hinaus ist der Kita-Zuschuss nur dann steuerfrei, wenn es sich um ein nicht-schulpflichtiges Kind handelt, welches das 6. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Die Höhe des Kita-Zuschusses ist für die Steuerfreiheit nicht von Bedeutung. Wichtig ist, dass lediglich die tatsächlichen Betreuungskosten erstattet werden.

Die Art der Betreuung spielt dabei keine Rolle. Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte sind ebenso möglich, wie auch durch einen Hort oder Familienangehörigen.

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Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
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