- Höhere Nettogehälter
- Mehr Mitarbeitermotivation
- Weniger Personalkosten
- Kein administrativer Aufwand
Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits und sofort ein höheres Nettogehalt ganz ohne zusätzliche Kosten aus Arbeitgebersicht – mit der Gehaltsumwandlung möglich.
Mitarbeitende tauschen ganz einfach Benefits mit dem Bruttogehalt. Bei diesem Brutto-Tausch handelt es sich um eine sogenannte Gehaltsumwandlung. Durch diesen Tausch wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt reduziert. Gleichzeitig wird das Bruttogehalt im gleichen Verhältnis mit steuerfreien Benefits wieder aufgefüllt. Im Ergebnis steigt somit das Nettogehalt für Mitarbeitende.
Durch den Brutto-Tausch bzw. durch die Reduzierung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts sinken auch die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Umlagen etc.). Die hieraus resultierende Ersparnis refinanziert die Software Salfy. So entsteht ein höheres Netto für Mitarbeitende ohne zusätzliche Kosten.
Jeden Monat dürfen Mitarbeitende individuell bis zu drei Benefits mit ihrem Bruttogehalt tauschen.
Die Höhe der Benefits ergibt sich aus den Kosten, die Mitarbeitenden monatlich entstehen.
Ein „Brutto-Tausch“, bei dem laufendes Arbeitsentgelt zugunsten steuerfreier Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras reduziert wird, ist steuerrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber spricht hierbei von der sogenannten Gehaltsumwandlung und unterscheidet explizit Benefits und Gehaltsextras die „wandelbar“ sind von solchen, die ausschließlich zusätzlich zum Gehalt gewährt werden dürfen. Diese sogenannte Gehaltsumwandlung beschreibt die Reduzierung des Entgelts zugunsten von Benefits und Gehaltsextras.
Wesentliche Voraussetzung für einen Brutto-Tausch ist eine arbeitsvertragliche Dokumentation, mit welcher der Tausch protokolliert wird. Darüber hinaus ist der gesetzliche Mindestlohn zu berücksichtigen. Das Gehalt der Mitarbeitenden darf nach einem Brutto-Tausch nicht unter den Mindestlohn fallen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Höhe der einzelnen Benefits nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigt, beispielsweise für öffentliche Verkehrsmittel. Alle diese Voraussetzungen gewährleistet Salfy.
Es gibt mehrere Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras, die bei einem Brutto-Tausch eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen folgende Benefits:
Salfy übernimmt automatisiert und intelligent alle Aufgaben, die für einen Brutto-Tausch üblicherweise manuell zu administrieren wären. Gleichzeitig gewährleistet Salfy die Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben. Nach Einrichtung erfolgt ein automatisches Onboarding aller Mitarbeitenden inklusive umfassender Informationen zum Brutto-Tausch. Salfy erstellt eine individuelle, arbeitsvertragliche Dokumentationen der Gehaltsumwandlung, prüft die Einhaltung des Mindestlohns und ermittelt die individuellen Beträge, die Mitarbeitende mit ihrem Bruttogehalt tauschen dürfen. Hierfür fotografieren Mitarbeitende per Salfy-App lediglich ihre Belege als Nachweis über entstandene Kosten, beispielsweise die Quittung eines Restaurantbesuchs oder den Vertrag mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben. Die hieraus ermittelten, individuellen Beträge werden über Schnittstellen direkt in die Lohnabrechnung übermittelt. Der Brutto-Tausch und die Lohnabrechnung ist für alle Mitarbeitenden auf Knopfdruck automatisch fertiggestellt.
100% steuerkonform, direkt über die Lohnabrechnung, ganz automatisch.
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