Mehr Netto für Mitarbeitende
mit dem Brutto-Tausch

Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits und sofort ein höheres Nettogehalt ganz ohne zusätzliche Kosten aus Arbeitgebersicht – mit der Gehaltsumwandlung möglich.

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Das Prinzip

Mitarbeitende tauschen ganz einfach Benefits mit dem Bruttogehalt. Bei diesem Brutto-Tausch handelt es sich um eine sogenannte Gehaltsumwandlung. Durch diesen Tausch wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt reduziert. Gleichzeitig wird das Bruttogehalt im gleichen Verhältnis mit steuerfreien Benefits wieder aufgefüllt. Im Ergebnis steigt somit das Nettogehalt für Mitarbeitende.
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Das Ergebnis

Durch den Brutto-Tausch bzw. durch die Reduzierung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts sinken auch die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Umlagen etc.). Die hieraus resultierende Ersparnis refinanziert die Software Salfy. So entsteht ein höheres Netto für Mitarbeitende ohne zusätzliche Kosten.

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Diese Benefits können getauscht werden

Jeden Monat dürfen Mitarbeitende individuell bis zu drei Benefits mit ihrem Bruttogehalt tauschen.
Die Höhe der Benefits ergibt sich aus den  Kosten, die Mitarbeitenden monatlich entstehen.

WIN-WIN für ALLE

100% steuerkonform, direkt über die Lohnabrechnung, ganz automatisch.
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Höhere Nettogehälter

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Kein Administrationsaufwand

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Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

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Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

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Erhöhte Mitarbeitermotivation

Die häufigsten Fragen zum Brutto-Tausch

Ist ein solcher Brutto-Tausch rechtlich zulässig?

Ein „Brutto-Tausch“, bei dem laufendes Arbeitsentgelt zugunsten steuerfreier Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras reduziert wird, ist steuerrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber spricht hierbei von der sogenannten Gehaltsumwandlung und unterscheidet explizit Benefits und Gehaltsextras die „wandelbar“ sind von solchen, die ausschließlich zusätzlich zum Gehalt gewährt werden dürfen. Diese sogenannte Gehaltsumwandlung beschreibt die Reduzierung des Entgelts zugunsten von Benefits und Gehaltsextras.

Welche Voraussetzungen gibt es bei einem Brutto-Tausch?

Wesentliche Voraussetzung für einen Brutto-Tausch ist eine arbeitsvertragliche Dokumentation, mit welcher der Tausch protokolliert wird. Darüber hinaus ist der gesetzliche Mindestlohn zu berücksichtigen. Das Gehalt der Mitarbeitenden darf nach einem Brutto-Tausch nicht unter den Mindestlohn fallen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Höhe der einzelnen Benefits nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigt, beispielsweise für öffentliche Verkehrsmittel. Alle diese Voraussetzungen gewährleistet Salfy.

Welche Benefits und Gehaltsextras können bei einem Brutto-Tausch eingesetzt werden?

Es gibt mehrere Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras, die bei einem Brutto-Tausch (Entgeltumwandlung) eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen folgende Benefits:

  • Essenszuschuss – Mitarbeitende dürfen für Mahlzeiten, Verpflegung und Lebensmittel einen Essenszuschuss in Höhe von 7,67 Euro pro Arbeitstag erhalten. Für einen ganzen Monat mit beispielsweise 20 Arbeitstagen beträgt der Essenszuschuss somit 153,30 Euro. Wird der Essenszuschuss beispielsweise für einen ganzen Monat getauscht, haben Mitarbeitende abhängig von persönlichen Lohnabzugsmerkmalen zwischen 50,00 Euro und 60,00 Euro mehr Nettogehalt im Monat. Gleichzeitig sinken die Arbeitgeberkosten um monatlich 10,00 Euro bis 20,00 Euro.
  • Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel – Mitarbeitende, die eine Monatskarte oder ein Jahresabonnement für öffentliche Verkehrsmittel haben, können die entstandenen Kosten in gleicher Höhe mit ihrem Bruttogehalt tauschen. Bei einem Tausch monatlicher Kosten für öffentliche Verkehrsmittel von beispielsweise 75,00 Euro entsteht ein Vorteil in Höhe von monatlich 30,00 Euro bis 40,00 Euro. Und auch die Arbeitgeberkosten sinken, in diesem Beispiel um ca. 5,00 Euro pro Monat.
  • Telefonkostenzuschuss – Nutzen Mitarbeitende ihr privates Telefon (Festnetz/Smartphone) für beruflich veranlasste Gespräche, dürfen die entstandenen Kosten mit dem laufenden Bruttogehalt getauscht werden. Um keinen Einzelnachweis über beruflich geführte Telefonate führen zu müssen, darf hierfür eine Pauschale als Telefonkostenzuschuss angesetzt werden. Wendet man die Pauschale für den Telefonkostenzuschuss an sind monatlich 20% der Telefonrechnung (bspw. Flatrate) bis zu 20,00 Euro im Monat ansetzbar. Ein Bruttotausch in dieser Höhe verschafft Mitarbeitenden immerhin rund 10,00 Euro mehr Nettogehalt im Monat. Gleichzeitig werden die Arbeitgeberkosten um monatlich rund 5,00 Euro reduziert.
  • Fahrrad Leasing – Im Rahmen einer Entgeltumwandlung (Brutto-Tausch) können auch Dienstfahrräder in Form eines Fahrrad-Leasings gewährt werden. Der Arbeitgeber least hierbei das Fahrrad und überlässt es dem Mitarbeitenden im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung für die Dauer von 36 Monate. Die monatliche Leasingbetrag entspricht hierbei dem Umwandlungsbetrag. Weitere Informationen hierzu findest Du unter BIKE.
  • Erholungsbeihilfe – Auch die Erholungsbeihilfe kann im Rahmen eines Brutto-Tauschs eingesetzt werden. Wie bei allen Benefits, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung eingesetzt werden können, unterliegt die Erholungsbeihilfe nicht der Zusätzlichkeitserfordernis. Die Höhe des wandlungsfähigen Betrags liegt bei 156,00 EUR pro Jahr für Singles, für verheiratete bei 260,00 EUR. Pro Kind im Haushalt können weitere 52,00 EUR pro Jahr gewandelt (mit dem Bruttogehalt getauscht) werden.

Wie hilft Salfy?

Salfy übernimmt automatisiert und intelligent alle Aufgaben, die für einen Brutto-Tausch üblicherweise manuell zu administrieren wären. Gleichzeitig gewährleistet Salfy die Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben. Nach Einrichtung erfolgt ein automatisches Onboarding aller Mitarbeitenden inklusive umfassender Informationen zum Brutto-Tausch. Salfy erstellt eine individuelle, arbeitsvertragliche Dokumentationen der Gehaltsumwandlung, prüft die Einhaltung des Mindestlohns und ermittelt die individuellen Beträge, die Mitarbeitende mit ihrem Bruttogehalt tauschen dürfen. Hierfür fotografieren Mitarbeitende per Salfy-App lediglich ihre Belege als Nachweis über entstandene Kosten, beispielsweise die Quittung eines Restaurantbesuchs oder den Vertrag mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben. Die hieraus ermittelten, individuellen Beträge werden über Schnittstellen direkt in die Lohnabrechnung übermittelt. Der Brutto-Tausch und die Lohnabrechnung  ist für alle Mitarbeitenden auf Knopfdruck automatisch fertiggestellt.

Noch Fragen zum Brutto-Tausch?

Dann vereinbaren Sie jetzt einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch mit unseren Benefit-Experten und lernen Sie Salfy und den Brutto-Tausch kennen.

Salfy Benefit-Plattform

Mit Salfy bündeln Sie alle Mitarbeiter-Benefits in einer einzigen zentralen Lösung. Unser intelligenter Benefit-Algorithmus sorgt für eine einfache Bereitstellung und reibungslose Verwaltung – damit Ihre Mitarbeitenden ihre Vorteile unkompliziert, steueroptimiert und unter Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen nutzen können. 

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Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
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