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Fortbildungsbudget – MIND

Heben Sie Ihre Mitarbeitenden auf’s nächste Level, mit einem Budget für Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierungsmaßnahmen.

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Fortbildungsbudget

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Heben Sie Ihre Mitarbeitenden auf’s nächste Level, mit einem Budget für Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierungsmaßnahmen.

Volle Kostenerstattung pro Mitarbeitenden

Steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Flexibel oder für vorab definierte Fortbildungsmaßnahmen

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

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Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

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Höhere
Nettogehälter

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Steuer-
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Verbesserte Mitarbeiterbindung

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Erhöhte Mitarbeitermotivation

Fortbildungsbudget – Vorteile

Mit dem Benefit MIND erhalten Mitarbeitende ein flexibles Budget für Fortbildung und Qualifizierung.
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Flexible und individuelle Qualifizierung Mitarbeitender
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Stärkung der Motivation und Bindung
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Eröffnung von Aufstiegschancen innerhalb des Unternehmens
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Automatische Einhaltung geltender Steuernormen
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Höhere Verdienstmöglichkeiten

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Mit Salfy bündeln Sie alle Mitarbeiter-Benefits in einer einzigen zentralen Lösung. Unser intelligenter Benefit-Algorithmus sorgt für eine einfache Bereitstellung und reibungslose Verwaltung – damit Ihre Mitarbeitenden ihre Vorteile unkompliziert, steueroptimiert und unter Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen nutzen können. 

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Häufige Fragen zum Fortbildungsbudget

Was ist das Fortbildungsbudget?

Das Fortbildungsbudget (Benefit „MIND“) ermöglicht es Arbeitgebern, berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zu bezuschussen oder vollständig zu übernehmen. Die rechtliche Grundlage ist § 3 Nr. 19 EStG.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt – also etwa Fach- oder Sprachkenntnisse vermittelt, die im Arbeitskontext relevant sind. Auch Schulungen zur Anpassung an sich ändernde berufliche Anforderungen sind begünstigt.

Welche rechtliche Grundlage gilt für das Fortbildungsbudget?

Für das Fortbildungsbudget ist der § 3 Nr. 19 des Einkommenssteuergesetzes maßgeblich. Hier wird die Steuerfreiheit für berufliche Weiterbildungsleistungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geregelt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Fortbildungs- sowie Weiterbildungsmaßnahmen kein Arbeitslohn im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sind, wenn die geförderte oder erstattete Maßnahme im überwiegenden Interesse des Arbeitgebenden steht.

Wie funktioniert das Fortbildungsbudget mit Salfy?

Mit dem Mitarbeiterbenefit MIND kann für alle Mitarbeitenden in Handumdrehen ein monatliches Budget für Fortbildungsmaßnehmen realisiert werden. Arbeitgebende definieren lediglich – neben dem monatlichen Budget – ob Mitarbeitende nach eigenem Ermessen alle Arten von Fortbildungsmaßnahmen erstattet bekommen oder ob ausschließlich ausgewählte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Mitarbeitende brauchen anschließend nichts weiter zu tun, als mit der Salfy-App entstandene Kosten durch Upload von Rechnungen nachzuweisen.

Salfy prüft die eingereichten Rechnungen unter Berücksichtigung der jeweils definierten Spezifikationen und übermittelt die Daten anschließend per Schnittstellen in die Lohnabrechnung. Die Erstattung erfolgt direkt mit der nächsten Gehaltsauszahlung.

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Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
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