Gesundheit · Modul FITNESS

Firmen­fitness als Sachbezug – bis zu 50 Euro im Monat

Bezuschussen Sie die Sportmitgliedschaft Ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 50 € im Monat, steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug. Salfy erfasst die Mitgliedschaften je Person und Monat, ordnet den Arbeitgeberanteil der richtigen Lohnart zu und übergibt alle Daten abrechnungsfertig an Ihre Lohnabrechnung. Ohne Belegsammlung, ohne Insellösung, ohne zweite Liste, die jemand nebenher pflegt.

Dieselben 50 €: Fitness und Sachbezug teilen sie sich
Studio, Verein oder Kurs – die Auswahl trifft Ihr Team
Ab 50,01 € im Monat: der gesamte Sachbezug wird steuerpflichtig
Eigenanteil möglich: so passt auch eine teurere Mitgliedschaft
OMR Reviews Top Rated: Employee Benefits, Q3/26OMR Reviews Top Rated: Employee Benefits, Q4/26 von 5 auf OMR Reviews
Mann mit Sporttasche über der Schulter steht vor einem Gebäude

In drei Schritten vom Budget zur Abrechnung

Sie legen den Betrag einmal fest, Ihre Mitarbeitenden melden sich beim Sportangebot an. Was sich danach monatlich ändert, ist nur die Liste der Angemeldeten: Wer neu dazukommt, kommt in die Abrechnung, wer kündigt, fällt heraus.

Frau am Schreibtisch tippt auf einer Tastatur, daneben eine App-Karte „Budget festgelegt, 50,00 €“
SCHRITT 1

Budget festlegen

Sie hinterlegen, welcher Betrag je Person und Monat auf Sport entfällt. Läuft daneben ein Sachbezug, legen Sie im selben Schritt fest, wie sich die 50 Euro auf beide verteilen.

Frau an einem runden Holztisch schaut auf ihr Smartphone, daneben eine App-Karte „Angebot gewählt, Yoga-Kurs“
SCHRITT 2

Angebot wählen

Ihre Mitarbeitenden melden sich für das Angebot an und wählen, wo sie trainieren: im Studio um die Ecke, im Sportverein oder im Kurs. Mit der Anmeldung steht fest, wem der Betrag in diesem Monat zuzuordnen ist.

Mann mit Brille liest am Schreibtisch einen Ausdruck, daneben eine App-Karte „Lohnart zugeordnet, 50,00 €“
SCHRITT 3

Daten übergeben

Salfy erfasst den Betrag, der auf die jeweilige Person entfällt, ordnet ihn der Lohnart für Sachbezüge zu und übergibt ihn an Ihre Abrechnung. Bei den Mitarbeitenden wird dafür nichts abgezogen.

Was HR- und Payroll-Teams über Salfy sagen

OMR Reviews Top Rated: Employee Benefits, Q4/26
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel Christopher Dünkel People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe Stephanie Schwabe HR Manager, Christian Dior

Mehr als 1.250 Unternehmen setzen Benefits mit Salfy um

UNIQLO Christian Dior Doctolib Brevo GFK Ingenieure TAG Immobilien AG Louis Vuitton Fujifilm Reisebank Joblinge
Kennzahlen
1.250+ Unternehmen
19 Benefits
24 h startklar
4,7
OMR Reviews

Was ist Firmen­fitness – und wie wird sie steuerlich behandelt?

Firmen­fitness ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zu Sportangeboten seiner Mitarbeitenden, der steuerlich als Sachbezug behandelt wird. Bis zu 50 Euro im Monat und Person bleiben steuer- und sozialversicherungs­frei, solange alle Sachbezüge dieses Monats zusammen die Grenze nicht übersteigen. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Das Angebot ist breit: Fitnessstudio, Sportverein, Yoga- oder Schwimmkurs. Wie Ihre Mitarbeitenden dorthin kommen, hängt vom Weg ab: Über eine Sportplattform nutzen sie deren Partnernetz, über die Benefit-Card wählen sie frei und zahlen damit vor Ort. Für die Steuer ist das alles nicht entscheidend, sondern etwas anderes: Es gibt keine Steuernorm für Firmen­fitness. Eine Studiomitgliedschaft fällt unter keine eigene Vorschrift, deshalb läuft der Fitnesszuschuss als Sachbezug – und fällt damit unter die Regel, dass alle Sachbezüge einer Person in einem Monat zusammengerechnet werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Die 50-Euro-Grenze je Person und Monat
Alle Sachbezüge zusammen
bis 50,00 €steuer- und sozialversicherungsfrei
Alle Sachbezüge zusammen
Ab 50,01 €Der gesamte Betrag wird steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze.

Bei einem Freibetrag wäre nur der überstehende Teil steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze kippt der gesamte Betrag.

Die Grenze reißt selten im Monat der Einführung. Auffällig wird es, wenn ein zweiter Sachbezug dazukommt, wenn eine Einmalzahlung in denselben Monat rutscht oder wenn sich ein Betrag verschiebt, den niemand mehr angesehen hat. Deshalb ist die laufende Prüfung der Summe kein Detail der Umsetzung, sondern ihr Kern.

Diese drei teilen sich die 50 Euro
Benefit Steuerliche Grundlage
Firmen­fitness § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Sachbezugskarte § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
bKV als Sachbezug § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, je nach Ausgestaltung

Quellen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, R 8.1 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 LStR. Zusammengerechnet werden nur Vorteile, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten sind.

Alle anderen Benefits haben eine eigene Steuernorm und lassen sich daneben einsetzen, ohne die 50 Euro anzutasten. Welche das sind, steht weiter unten.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei Firmen­fitness?

Maßgeblich ist nicht, was die Mitgliedschaft kostet, sondern was Ihr Unternehmen davon trägt. Das Gesetz stellt Sachbezüge frei, wenn die Vorteile „nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte“ insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Ein Eigenanteil mindert den geldwerten Vorteil also.

So rechnet sich ein Eigenanteil
Mitgliedschaft im Monat 65,00 €
davon Ihr Unternehmen 45,00 € zählt in die 50 Euro
davon Eigenanteil 20,00 € zählt nicht mit
Geldwerter Vorteil 45,00 € Freigrenze eingehalten

Ohne diese Aufteilung wären die vollen 65 Euro der geldwerte Vorteil. Die Freigrenze wäre gerissen und der gesamte Sachbezug dieses Monats steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Salfy führt beide Beträge in derselben Abrechnung: den Arbeitgeberanteil als Sachbezug, den Eigenanteil als Nettoabzug.

Stand: September 2026. Dies ist keine Steuerberatung; die konkrete Behandlung hängt von der Ausgestaltung im Einzelfall ab.

Was Firmen­fitness beiden Seiten bringt

Für Arbeitgeber

  • Bis zu 50 Euro Sachbezug im Monat, ohne Arbeitgeber-Sozialabgaben auf diesen Betrag
  • Deutlich geringere Gesamtkosten als eine Bruttoerhöhung mit demselben Netto-Ergebnis
  • Ein Benefit, den Mitarbeitende von sich aus nachfragen, ohne dauerhafte Gehaltsbindung
  • Kein Nachsehen mehr im Anbieterportal: An- und Abmeldungen kommen automatisch ins System
  • Beträge, Zuordnung und Eigenanteile dokumentiert, falls die Lohnsteuerprüfung danach fragt

Für Mitarbeitende

  • 50 Euro im Monat, die ohne Steuer- und Sozialabgabenabzug ankommen
  • Freie Wahl zwischen Studio, Sportverein und Kurs statt einem vorgegebenen Anbieter
  • Auch teurere Angebote nutzbar – der Zuschuss senkt den eigenen Monatsbeitrag
  • Sichtbar in der Salfy-App: was hinterlegt ist und welcher Betrag diesem Monat zugeordnet wurde
  • Kein Antrag, keine Formulare, keine Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung

Was Firmen­fitness kostet – und was eine Gehaltserhöhung kosten würde

Der Vergleich zeigt, was ein Unternehmen aufwenden muss, damit bei Mitarbeitenden 50 Euro im Monat ankommen: einmal über Firmen­fitness als Sachbezug, einmal über eine Bruttoerhöhung. Die Rechnung gilt für den Fall, dass der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Wie sich Benefits gegen eine Gehaltserhöhung rechnen, zeigt der Use Case Gehaltserhöhung mit Benefits.

Arbeitgeberkosten für dasselbe Netto
Firmen­fitness50 €
Bruttoerhöhung120 €
Beispielrechnung, Monatsbasis
Position Firmen­fitness Bruttoerhöhung
Was verglichen wird zusätzlich gewährter Sachbezug gleiches Netto über das Gehalt
Arbeitgeberaufwand bzw. Bruttobetrag 50,00 € ca. 99,00 €
davon Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeitenden 0,00 € ca. 49,00 €
Arbeitgeber-Sozialabgaben 20,85 % 0,00 € ca. 21,00 €
Netto bei den Mitarbeitenden 50,00 € 50,00 €
Gesamtkosten Arbeitgeber 50,00 € ca. 120,00 €

Firmen­fitness kostet in diesem Beispiel rund 70 Euro weniger im Monat als eine Gehaltserhöhung mit demselben Ergebnis für die Mitarbeitenden, auf das Jahr gerechnet rund 840 Euro je Person.

Modellannahmen: Steuerklasse I, rund 45.000 Euro Jahresbrutto, Arbeitgeber-Sozialabgaben 20,85 Prozent, keine Kirchensteuer. Der Arbeitgeberaufwand von 50,00 Euro ist der Betrag, den das Unternehmen je Person und Monat trägt; ein Eigenanteil der Mitarbeitenden ist darin nicht enthalten. Die Werte sind gerundet. Dies ist keine Steuerberatung.

Vom hinterlegten Budget bis zur richtigen Lohnart in Ihrer Abrechnung

In der Lohnbuchhaltung ist Firmen­fitness ein Posten, dessen Grundlage außerhalb der Abrechnung entsteht, und je nach Weg an einer anderen Stelle. Läuft der Zuschuss über eine Sportplattform, ändert sich die Teilnehmerliste laufend: Jemand meldet sich mitten im Monat an, jemand kündigt, jemand wechselt den Tarif. Läuft er über die Benefit-Card, steht der Betrag zwar fest, teilt sich die Freigrenze aber mit allem anderen, was in diesem Monat auf der Karte landet. In beiden Fällen hängt die Abrechnung an einem Stand, den sie selbst nicht erzeugt, und ein falscher Stand fällt erst auf, wenn er in der Lohnabrechnung steht.

Hier setzt Salfy an: Mitgliedschaften angebundener Plattformen werden täglich abgerufen und den Personen zugeordnet, Kartenbeträge gegen den hinterlegten Rahmen geprüft und beide Wege gemeinsam dokumentiert. In Ihrem Lohnprogramm kommt kein Sammelposten an, sondern ein je Person geprüfter Betrag mit gesetzter Lohnart.

Übergabe an Ihr Lohnprogramm, u. a.
DATEV
Wolters Kluwer ADDISON
Sage
SD Worx
SAP
Agenda
Frau mit Brille arbeitet am Laptop, daneben eine App-Karte „Lohnartendaten bereit“
app.salfy.de
Salfy-Dashboard mit Kennzahlen zu Budget und Nutzung und einer Monatsübersicht

Der Eigenanteil gehört in dieselbe Abrechnung

Kostet die Mitglied­schaft mehr, als Ihr Unternehmen tragen möchte, zahlen die Mitarbeitenden die Differenz selbst. Dieser Eigenanteil mindert den geldwerten Vorteil und entscheidet damit mit darüber, ob die 50 Euro eingehalten sind. Salfy führt beides gemeinsam: den Arbeitgeberanteil als Sachbezug, den Eigenanteil als Nettoabzug. Für die Lohnbuchhaltung ist das eine Zeile mehr statt einer Nebenrechnung, die jemand außerhalb der Abrechnung pflegen müsste.

Passt Firmen­fitness in Ihre Benefit-Struktur?

Unverbindlich beraten lassen

Die vier Fragen, die Ihre Lohnbuchhaltung stellen wird

Ob der Zuschuss als Sachbezug trägt, ob die Freigrenze über alle Benefits hinweg eingehalten ist, wem der Betrag zuzurechnen ist und ob die Zuordnung im nächsten Monat noch stimmt – für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.

Als Sachbezug geführt, nicht als Erstattung.

Der Zuschuss wird als Sachleistung abgebildet und als solche an die Abrechnung übergeben. Nachträgliche Kostenerstattungen gehören nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG zu den Einnahmen in Geld und fallen gar nicht unter die 50-Euro-Freigrenze. Wer den Studiobeitrag mit dem Gehalt auszahlt, hat steuerlich Lohn, auch wenn eine Rechnung vorliegt.

Gegen die Summe geprüft, nicht je Benefit.

Salfy erfasst die Beträge je Person und Monat und prüft sie gegen den Rahmen, den Sie hinterlegt haben – über alle Benefits hinweg, die auf der Plattform laufen. Damit ist die Summe sichtbar, bevor sie in der Abrechnung steht, und nicht erst, wenn die Lohnsteuerprüfung die Sachbezüge eines Monats addiert.

Täglich abgeglichen, nicht nachgetragen.

Bei angebundenen Sportplattformen ruft Salfy die Mitgliedschaften täglich ab und ordnet An- und Abmeldungen den Personen zu. Der Betrag in der Abrechnung folgt damit dem tatsächlichen Stand, und HR muss nicht mehr selbst im Portal des Anbieters nachsehen, wer neu dazugekommen ist und wer gekündigt hat.

Eigenanteil angerechnet, nicht danebengeführt.

Zahlen Ihre Mitarbeitenden einen Teil selbst, führt Salfy Arbeitgeberanteil und Eigenanteil über dieselbe Abrechnung: der eine als Sachbezug, der andere als Nettoabzug. Für die 50-Euro-Grenze zählt nur, was nach Abzug des Eigenanteils übrig bleibt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wer ihn daneben führt, muss später belegen, dass er angerechnet wurde.

Fragen zur Prüfungssicherheit?

Sammeln Sie die Fragen Ihrer Lohnbuchhaltung – für die Antworten holen wir unser Payroll-Team dazu.

Compliance-Fragen klären

Wo Firmen­fitness passt – und wo sie sich die Grenze teilt

Firmen­fitness und Sachbezugskarte teilen sich dieselben 50 Euro. Wie Sie sie aufteilen, entscheiden Sie: 25 Euro auf die Karte und 25 auf den Sport, 30 zu 20, oder alles auf eine Seite. Alle übrigen Benefits haben eine eigene Steuernorm und kommen zusätzlich dazu – am häufigsten verwechselt wird dabei die betriebliche Gesundheits­förderung.

Zusätzlich möglich – eigene Steuernorm

Geht nicht

  • 50 Euro Karte und 50 Euro Sport nebeneinander, beides steuerfrei
  • Mehr als 50 Euro Arbeitgeberanteil, auch mit Eigenanteil der Mitarbeitenden
  • Auszahlung des Beitrags mit dem Gehalt als nachträgliche Kostenerstattung
  • Allgemeine Studiobeiträge als betriebliche Gesundheits­förderung abrechnen
Firmenfitness und betriebliche Gesundheitsförderung im Vergleich
Kriterium Firmen­fitness Betriebliche Gesundheits­förderung
Rechtsgrundlage § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG § 3 Nr. 34 EStG
Art der Begünstigung Freigrenze, 50 € je Monat Freibetrag, 600 € je Jahr
Was begünstigt ist Sportangebote aller Art zertifizierte Präventionskurse (§§ 20, 20b SGB V)
Zusätzlich zum Gehalt bei Guthabenkarten gesetzlich gefordert gesetzlich gefordert
Bei Überschreitung alles wird steuerpflichtig nur der übersteigende Teil
Mehr Infos diese Seite Betriebliche Gesundheits­förderung

Quellen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 3 Nr. 34 EStG, R 8.1 Abs. 3 LStR.

Ein allgemeiner Mitgliedsbeitrag fürs Studio erfüllt die Zertifizierungsanforderungen nicht. Die betriebliche Gesundheits­förderung ist deshalb kein Ersatzweg für Firmen­fitness, sondern ein zweiter Weg, der daneben laufen kann.

Häufige Fragen zur Firmen­fitness

Steuer und Freigrenze

Wie viel Firmenfitness ist im Monat steuerfrei?
Firmen­fitness bleibt bis zu 50 Euro im Monat und Person steuer- und sozialversicherungs­frei. Die Grundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, der Sachbezüge freistellt, solange sie insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Entscheidend ist das Wort „insgesamt“: Die Grenze gilt nicht je Benefit, sondern für alle Sachbezüge, die eine Person in diesem Monat erhält. Firmen­fitness neben einer Sachbezugskarte teilt sich die 50 Euro also mit ihr.
Können wir Sachbezugskarte und Firmenfitness gleichzeitig anbieten?
Ja, aber nicht beide mit vollen 50 Euro. Beide Leistungen werden nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG als Sachbezug bewertet und teilen sich dieselbe monatliche Freigrenze von 50 Euro je Person. Üblich ist eine Aufteilung, etwa 25 Euro auf die Karte und 25 Euro auf die Firmen­fitness. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Steuerbefreiung für den gesamten Sachbezug dieses Monats, nicht nur für den übersteigenden Teil.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einem Freibetrag bliebe der Anteil bis 50 Euro begünstigt und nur der Rest wäre steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze ist es anders: Erhält jemand im Monat Sachbezüge über 50 Euro, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Bei der Firmen­fitness ist das deshalb kein Detail: Die laufende Prüfung der Summe über alle Sachbezüge hinweg ist der Kern einer sauberen Umsetzung.
Gibt es einen Weg, Sachbezugskarte und Firmenfitness in voller Höhe zu geben?
Ja, aber dann ist einer der beiden nicht mehr steuerfrei. Statt die Freigrenze zu nutzen, kann der Arbeitgeber einen der Beträge pauschal versteuern und die Steuer selbst tragen; dieser Betrag zählt dann nicht mehr in die 50 Euro hinein (R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Ob sich das rechnet und was es sozialversicherungsrechtlich bedeutet, klären wir vorab mit Ihrer Lohnbuchhaltung.

Umsetzung und Nachweis

Wie wird der geldwerte Vorteil bei Firmenfitness berechnet?
Maßgeblich ist der Betrag, den das Unternehmen je Person und Monat trägt. Das Gesetz stellt Sachbezüge frei, wenn die Vorteile nach Anrechnung der von den Mitarbeitenden gezahlten Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Ein Eigenanteil mindert den geldwerten Vorteil der Firmen­fitness also. Kostet eine Mitglied­schaft 65 Euro und das Unternehmen übernimmt 45 Euro davon, sind 45 Euro anzusetzen.
Was ist, wenn die Mitgliedschaft mehr als 50 Euro im Monat kostet?
Dann tragen Ihre Mitarbeitenden die Differenz selbst. Für die 50-Euro-Freigrenze zählt bei der Firmen­fitness nur der Betrag, den das Unternehmen übernimmt; ein Eigenanteil mindert den geldwerten Vorteil (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Salfy führt den Arbeitgeberanteil als Sachbezug und den Eigenanteil als Nettoabzug in derselben Abrechnung. Ohne diese Aufteilung wäre der volle Preis anzusetzen und die Freigrenze gerissen.
Welchen Nachweis braucht die Lohnbuchhaltung?
Für die Firmen­fitness braucht die Lohnbuchhaltung zwei Dinge: den Betrag, den das Unternehmen je Person und Monat trägt, und die Zuordnung dieses Betrags zur jeweiligen Person. Einen Belegupload der Mitarbeitenden gibt es dafür nicht. Salfy erfasst die Mitgliedschaften, ordnet die Beträge zu und dokumentiert das Ergebnis. Damit ist in einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachvollziehbar, wie der Betrag je Person zustande gekommen ist.
Wer hält nach, wer gerade angemeldet ist?
Bei Firmen­fitness über eine Sportplattform ändert sich die Teilnehmerliste laufend, weil Mitarbeitende sich selbst an- und abmelden. Bei angebundenen Plattformen ruft Salfy die Mitgliedschaften täglich ab und ordnet die Änderungen den Personen zu; HR muss dafür nicht mehr selbst im Portal des Anbieters nachsehen. Der Betrag, der in die Lohnabrechnung geht, folgt damit dem tatsächlichen Stand.

Abgrenzung und Kombination

Was ist der Unterschied zur betrieblichen Gesundheitsförderung?
Es sind zwei verschiedene Steuernormen. Die betriebliche Gesundheits­förderung nach § 3 Nr. 34 EStG hat einen Freibetrag von 600 Euro im Jahr, verlangt aber Leistungen, die nach §§ 20 und 20b SGB V zertifiziert sind – etwa einen Rückenkurs mit Zertifikat. Ein allgemeiner Mitgliedsbeitrag für Studio oder Verein erfüllt das nicht. Die Firmen­fitness läuft deshalb über § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG mit 50 Euro im Monat. Beides nebeneinander ist möglich.
Können wir Firmenfitness aus dem Bruttogehalt umwandeln?
Salfy setzt die Firmen­fitness als Leistung zusätzlich zum Gehalt um, nicht als Entgeltumwandlung. Für Gutscheine und Geldkarten schreibt § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG die Zusätzlichkeit ausdrücklich vor; bei einem Umwandlungsmodell wäre die Steuerbefreiung dort also von vornherein verloren. Wenn Sie über ein Umwandlungsmodell nachdenken, gehört die Ausgestaltung vorab mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung geklärt.
Wie kommen Mitarbeitende an das Angebot?
Für die Firmen­fitness gibt es zwei Wege. Über eine Sportplattform wie EGYM Wellpass, Urban Sports Club oder Hansefit melden sich Ihre Mitarbeitenden selbst über einen Link an und wählen ihren Tarif; Salfy gleicht die Mitgliedschaften mit der Plattform ab. Oder der Zuschuss läuft über die Benefit-Card, dann ist er ein Sachbezug wie jeder andere auf dieser Karte. Welcher Weg passt, klären wir im Gespräch.
Für wen lohnt sich Firmenfitness und für wen nicht?
Firmen­fitness passt gut dort, wo körperliche Belastung oder langes Sitzen zum Arbeitsalltag gehören und wo Sport ohnehin nachgefragt wird. Weniger sinnvoll ist sie, wenn die 50-Euro-Freigrenze bereits durch eine Sachbezugskarte ausgeschöpft ist und diese nicht aufgeteilt werden soll – dann bringt ein zusätzlicher Zuschuss zum Sport keinen steuerlichen Vorteil. In dem Fall lohnt der Blick auf Benefits mit eigener Steuernorm.

Lohnt sich Firmen­fitness für Ihr Unternehmen?

In 15 bis 20 Minuten schauen wir gemeinsam auf Ihre Belegschaft, Ihre bestehenden Sachbezüge und Ihre Payroll. Am Ende wissen Sie, wie viel von den 50 Euro noch frei ist, was der Zuschuss Sie kostet und welchen Aufwand Ihre Lohnbuchhaltung damit hat.

Unverbindlich beraten lassen Zur Beispielrechnung
Frau sitzt lächelnd an einem Holztisch vor einem Laptop

Zuletzt aktualisiert: 23. September 2026

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