Firmenfitness als Sachbezug – bis zu 50 Euro im Monat
Bezuschussen Sie die Sportmitgliedschaft Ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 50 € im Monat, steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug. Salfy erfasst die Mitgliedschaften je Person und Monat, ordnet den Arbeitgeberanteil der richtigen Lohnart zu und übergibt alle Daten abrechnungsfertig an Ihre Lohnabrechnung. Ohne Belegsammlung, ohne Insellösung, ohne zweite Liste, die jemand nebenher pflegt.
In drei Schritten vom Budget zur Abrechnung
Sie legen den Betrag einmal fest, Ihre Mitarbeitenden melden sich beim Sportangebot an. Was sich danach monatlich ändert, ist nur die Liste der Angemeldeten: Wer neu dazukommt, kommt in die Abrechnung, wer kündigt, fällt heraus.
Budget festlegen
Sie hinterlegen, welcher Betrag je Person und Monat auf Sport entfällt. Läuft daneben ein Sachbezug, legen Sie im selben Schritt fest, wie sich die 50 Euro auf beide verteilen.
Angebot wählen
Ihre Mitarbeitenden melden sich für das Angebot an und wählen, wo sie trainieren: im Studio um die Ecke, im Sportverein oder im Kurs. Mit der Anmeldung steht fest, wem der Betrag in diesem Monat zuzuordnen ist.
Daten übergeben
Salfy erfasst den Betrag, der auf die jeweilige Person entfällt, ordnet ihn der Lohnart für Sachbezüge zu und übergibt ihn an Ihre Abrechnung. Bei den Mitarbeitenden wird dafür nichts abgezogen.
Was HR- und Payroll-Teams über Salfy sagen
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel
People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe
HR Manager, Christian Dior
Mehr als 1.250 Unternehmen setzen Benefits mit Salfy um
Was ist Firmenfitness – und wie wird sie steuerlich behandelt?
Firmenfitness ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zu Sportangeboten seiner Mitarbeitenden, der steuerlich als Sachbezug behandelt wird. Bis zu 50 Euro im Monat und Person bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, solange alle Sachbezüge dieses Monats zusammen die Grenze nicht übersteigen. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Das Angebot ist breit: Fitnessstudio, Sportverein, Yoga- oder Schwimmkurs. Wie Ihre Mitarbeitenden dorthin kommen, hängt vom Weg ab: Über eine Sportplattform nutzen sie deren Partnernetz, über die Benefit-Card wählen sie frei und zahlen damit vor Ort. Für die Steuer ist das alles nicht entscheidend, sondern etwas anderes: Es gibt keine Steuernorm für Firmenfitness. Eine Studiomitgliedschaft fällt unter keine eigene Vorschrift, deshalb läuft der Fitnesszuschuss als Sachbezug – und fällt damit unter die Regel, dass alle Sachbezüge einer Person in einem Monat zusammengerechnet werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Bei einem Freibetrag wäre nur der überstehende Teil steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze kippt der gesamte Betrag.
Die Grenze reißt selten im Monat der Einführung. Auffällig wird es, wenn ein zweiter Sachbezug dazukommt, wenn eine Einmalzahlung in denselben Monat rutscht oder wenn sich ein Betrag verschiebt, den niemand mehr angesehen hat. Deshalb ist die laufende Prüfung der Summe kein Detail der Umsetzung, sondern ihr Kern.
| Benefit | Steuerliche Grundlage |
|---|---|
| Firmenfitness | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Sachbezugskarte | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| bKV als Sachbezug | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, je nach Ausgestaltung |
Quellen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, R 8.1 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 LStR. Zusammengerechnet werden nur Vorteile, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten sind.
Alle anderen Benefits haben eine eigene Steuernorm und lassen sich daneben einsetzen, ohne die 50 Euro anzutasten. Welche das sind, steht weiter unten.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei Firmenfitness?
Maßgeblich ist nicht, was die Mitgliedschaft kostet, sondern was Ihr Unternehmen davon trägt. Das Gesetz stellt Sachbezüge frei, wenn die Vorteile „nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte“ insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Ein Eigenanteil mindert den geldwerten Vorteil also.
Ohne diese Aufteilung wären die vollen 65 Euro der geldwerte Vorteil. Die Freigrenze wäre gerissen und der gesamte Sachbezug dieses Monats steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Salfy führt beide Beträge in derselben Abrechnung: den Arbeitgeberanteil als Sachbezug, den Eigenanteil als Nettoabzug.
Stand: September 2026. Dies ist keine Steuerberatung; die konkrete Behandlung hängt von der Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Was Firmenfitness beiden Seiten bringt
Für Arbeitgeber
- Bis zu 50 Euro Sachbezug im Monat, ohne Arbeitgeber-Sozialabgaben auf diesen Betrag
- Deutlich geringere Gesamtkosten als eine Bruttoerhöhung mit demselben Netto-Ergebnis
- Ein Benefit, den Mitarbeitende von sich aus nachfragen, ohne dauerhafte Gehaltsbindung
- Kein Nachsehen mehr im Anbieterportal: An- und Abmeldungen kommen automatisch ins System
- Beträge, Zuordnung und Eigenanteile dokumentiert, falls die Lohnsteuerprüfung danach fragt
Für Mitarbeitende
- 50 Euro im Monat, die ohne Steuer- und Sozialabgabenabzug ankommen
- Freie Wahl zwischen Studio, Sportverein und Kurs statt einem vorgegebenen Anbieter
- Auch teurere Angebote nutzbar – der Zuschuss senkt den eigenen Monatsbeitrag
- Sichtbar in der Salfy-App: was hinterlegt ist und welcher Betrag diesem Monat zugeordnet wurde
- Kein Antrag, keine Formulare, keine Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung
Was Firmenfitness kostet – und was eine Gehaltserhöhung kosten würde
Der Vergleich zeigt, was ein Unternehmen aufwenden muss, damit bei Mitarbeitenden 50 Euro im Monat ankommen: einmal über Firmenfitness als Sachbezug, einmal über eine Bruttoerhöhung. Die Rechnung gilt für den Fall, dass der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Wie sich Benefits gegen eine Gehaltserhöhung rechnen, zeigt der Use Case Gehaltserhöhung mit Benefits.
| Position | Firmenfitness | Bruttoerhöhung |
|---|---|---|
| Was verglichen wird | zusätzlich gewährter Sachbezug | gleiches Netto über das Gehalt |
| Arbeitgeberaufwand bzw. Bruttobetrag | 50,00 € | ca. 99,00 € |
| davon Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeitenden | 0,00 € | ca. 49,00 € |
| Arbeitgeber-Sozialabgaben 20,85 % | 0,00 € | ca. 21,00 € |
| Netto bei den Mitarbeitenden | 50,00 € | 50,00 € |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 50,00 € | ca. 120,00 € |
Firmenfitness kostet in diesem Beispiel rund 70 Euro weniger im Monat als eine Gehaltserhöhung mit demselben Ergebnis für die Mitarbeitenden, auf das Jahr gerechnet rund 840 Euro je Person.
Vom hinterlegten Budget bis zur richtigen Lohnart in Ihrer Abrechnung
In der Lohnbuchhaltung ist Firmenfitness ein Posten, dessen Grundlage außerhalb der Abrechnung entsteht, und je nach Weg an einer anderen Stelle. Läuft der Zuschuss über eine Sportplattform, ändert sich die Teilnehmerliste laufend: Jemand meldet sich mitten im Monat an, jemand kündigt, jemand wechselt den Tarif. Läuft er über die Benefit-Card, steht der Betrag zwar fest, teilt sich die Freigrenze aber mit allem anderen, was in diesem Monat auf der Karte landet. In beiden Fällen hängt die Abrechnung an einem Stand, den sie selbst nicht erzeugt, und ein falscher Stand fällt erst auf, wenn er in der Lohnabrechnung steht.
Hier setzt Salfy an: Mitgliedschaften angebundener Plattformen werden täglich abgerufen und den Personen zugeordnet, Kartenbeträge gegen den hinterlegten Rahmen geprüft und beide Wege gemeinsam dokumentiert. In Ihrem Lohnprogramm kommt kein Sammelposten an, sondern ein je Person geprüfter Betrag mit gesetzter Lohnart.
Der Eigenanteil gehört in dieselbe Abrechnung
Kostet die Mitgliedschaft mehr, als Ihr Unternehmen tragen möchte, zahlen die Mitarbeitenden die Differenz selbst. Dieser Eigenanteil mindert den geldwerten Vorteil und entscheidet damit mit darüber, ob die 50 Euro eingehalten sind. Salfy führt beides gemeinsam: den Arbeitgeberanteil als Sachbezug, den Eigenanteil als Nettoabzug. Für die Lohnbuchhaltung ist das eine Zeile mehr statt einer Nebenrechnung, die jemand außerhalb der Abrechnung pflegen müsste.
Passt Firmenfitness in Ihre Benefit-Struktur?
Unverbindlich beraten lassenDie vier Fragen, die Ihre Lohnbuchhaltung stellen wird
Ob der Zuschuss als Sachbezug trägt, ob die Freigrenze über alle Benefits hinweg eingehalten ist, wem der Betrag zuzurechnen ist und ob die Zuordnung im nächsten Monat noch stimmt – für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.
Als Sachbezug geführt, nicht als Erstattung.
Der Zuschuss wird als Sachleistung abgebildet und als solche an die Abrechnung übergeben. Nachträgliche Kostenerstattungen gehören nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG zu den Einnahmen in Geld und fallen gar nicht unter die 50-Euro-Freigrenze. Wer den Studiobeitrag mit dem Gehalt auszahlt, hat steuerlich Lohn, auch wenn eine Rechnung vorliegt.
Gegen die Summe geprüft, nicht je Benefit.
Salfy erfasst die Beträge je Person und Monat und prüft sie gegen den Rahmen, den Sie hinterlegt haben – über alle Benefits hinweg, die auf der Plattform laufen. Damit ist die Summe sichtbar, bevor sie in der Abrechnung steht, und nicht erst, wenn die Lohnsteuerprüfung die Sachbezüge eines Monats addiert.
Täglich abgeglichen, nicht nachgetragen.
Bei angebundenen Sportplattformen ruft Salfy die Mitgliedschaften täglich ab und ordnet An- und Abmeldungen den Personen zu. Der Betrag in der Abrechnung folgt damit dem tatsächlichen Stand, und HR muss nicht mehr selbst im Portal des Anbieters nachsehen, wer neu dazugekommen ist und wer gekündigt hat.
Eigenanteil angerechnet, nicht danebengeführt.
Zahlen Ihre Mitarbeitenden einen Teil selbst, führt Salfy Arbeitgeberanteil und Eigenanteil über dieselbe Abrechnung: der eine als Sachbezug, der andere als Nettoabzug. Für die 50-Euro-Grenze zählt nur, was nach Abzug des Eigenanteils übrig bleibt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wer ihn daneben führt, muss später belegen, dass er angerechnet wurde.
Fragen zur Prüfungssicherheit?
Sammeln Sie die Fragen Ihrer Lohnbuchhaltung – für die Antworten holen wir unser Payroll-Team dazu.
Wo Firmenfitness passt – und wo sie sich die Grenze teilt
Firmenfitness und Sachbezugskarte teilen sich dieselben 50 Euro. Wie Sie sie aufteilen, entscheiden Sie: 25 Euro auf die Karte und 25 auf den Sport, 30 zu 20, oder alles auf eine Seite. Alle übrigen Benefits haben eine eigene Steuernorm und kommen zusätzlich dazu – am häufigsten verwechselt wird dabei die betriebliche Gesundheitsförderung.
Zusätzlich möglich – eigene Steuernorm
- Essenszuschuss – amtlicher Sachbezugswert
- Deutschlandticket – § 3 Nr. 15 EStG
- Kita-Zuschuss – § 3 Nr. 33 EStG
- Betriebliche Gesundheitsförderung – § 3 Nr. 34 EStG
Geht nicht
- 50 Euro Karte und 50 Euro Sport nebeneinander, beides steuerfrei
- Mehr als 50 Euro Arbeitgeberanteil, auch mit Eigenanteil der Mitarbeitenden
- Auszahlung des Beitrags mit dem Gehalt als nachträgliche Kostenerstattung
- Allgemeine Studiobeiträge als betriebliche Gesundheitsförderung abrechnen
| Kriterium | Firmenfitness | Betriebliche Gesundheitsförderung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | § 3 Nr. 34 EStG |
| Art der Begünstigung | Freigrenze, 50 € je Monat | Freibetrag, 600 € je Jahr |
| Was begünstigt ist | Sportangebote aller Art | zertifizierte Präventionskurse (§§ 20, 20b SGB V) |
| Zusätzlich zum Gehalt | bei Guthabenkarten gesetzlich gefordert | gesetzlich gefordert |
| Bei Überschreitung | alles wird steuerpflichtig | nur der übersteigende Teil |
| Mehr Infos | diese Seite | Betriebliche Gesundheitsförderung |
Quellen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 3 Nr. 34 EStG, R 8.1 Abs. 3 LStR.
Ein allgemeiner Mitgliedsbeitrag fürs Studio erfüllt die Zertifizierungsanforderungen nicht. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist deshalb kein Ersatzweg für Firmenfitness, sondern ein zweiter Weg, der daneben laufen kann.
Häufige Fragen zur Firmenfitness
Steuer und Freigrenze
Wie viel Firmenfitness ist im Monat steuerfrei?
Können wir Sachbezugskarte und Firmenfitness gleichzeitig anbieten?
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Gibt es einen Weg, Sachbezugskarte und Firmenfitness in voller Höhe zu geben?
Umsetzung und Nachweis
Wie wird der geldwerte Vorteil bei Firmenfitness berechnet?
Was ist, wenn die Mitgliedschaft mehr als 50 Euro im Monat kostet?
Welchen Nachweis braucht die Lohnbuchhaltung?
Wer hält nach, wer gerade angemeldet ist?
Abgrenzung und Kombination
Was ist der Unterschied zur betrieblichen Gesundheitsförderung?
Können wir Firmenfitness aus dem Bruttogehalt umwandeln?
Wie kommen Mitarbeitende an das Angebot?
Für wen lohnt sich Firmenfitness und für wen nicht?
Lohnt sich Firmenfitness für Ihr Unternehmen?
In 15 bis 20 Minuten schauen wir gemeinsam auf Ihre Belegschaft, Ihre bestehenden Sachbezüge und Ihre Payroll. Am Ende wissen Sie, wie viel von den 50 Euro noch frei ist, was der Zuschuss Sie kostet und welchen Aufwand Ihre Lohnbuchhaltung damit hat.
Unverbindlich beraten lassen Zur BeispielrechnungZuletzt aktualisiert: 23. September 2026