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Job-Ticket – B.U.S.T.

Das Job-Ticket „B.U.S.T.“ ist der universelle Mitarbeiterbenefit für den öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr. Ganz unabhängig vom Verkehrsverbund, überregional, genau dort wo Ihre Mitarbeitenden sind. Mit dem Job-Ticket bezuschussen und erstatten Sie ganz einfach Kosten Ihrer Mitarbeitenden für den öffentlichen Personennahverkehr.

B.U.S.T.

Job-Ticket

Job-Ticket

Das Job-Ticket „B.U.S.T.“ ist der universelle Mitarbeiterbenefit für den öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr. Ganz unabhängig vom Verkehrsverbund, überregional, genau dort wo Ihre Mitarbeitenden sind. Mit dem Job-Ticket bezuschussen und erstatten Sie ganz einfach Kosten Ihrer Mitarbeitenden für den öffentlichen Personennahverkehr.

Monatlich bis zu 375,00 Euro pro Mitarbeitenden

Steuer- und sozialversicherungsfrei

Bis zu 475,00 Euro Arbeitgeber-Ersparnis gegenüber klassischen Bruttogehalt

Häufige Fragen zum Job-Ticket

Das Job-Ticket ist eine Monats- und Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Hierzu zählen regionale sowie überregionale Verkehrsverbünde. Mitarbeitende erhalten das Job-Ticket üblicherweise vom Arbeitgebenden in physischer Form vergünstigt oder auch kostenfrei und können damit öffentliche Verkehrsmittel nutzen, um bspw. zur Arbeit zu fahren. Aber auch eine ausschließliche Privatnutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist mit dem Job-Ticket möglich und steuerrechtlich zulässig.

Das Job-Ticket ist im § 3 Nr. 15 des Einkommenssteuergesetzes geregelt, in Verbindung mit entsprechenden Lohnsteuerrichtlinien. Darin heißt es, dass die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Job-Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei ist, wenn dies zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt erfolgt. Die Steuerbefreiung für das Job-Ticket gilt ebenfalls für Zuschüsse und Erstattungen des Arbeitgebenden zu Aufwendungen seiner Mitarbeitenden für öffentliche Verkehrsmittel.

Mit unserem Mitarbeiter-Benefit B.U.S.T. realisieren Sie für alle Mitarbeitenden – überregional und für alle beliebigen Verkehrsverbünde – das Job-Ticket auf Knopfdruck. Sie definieren einfach ein monatliches Budget für öffentliche Verkehrsmittel. Mitarbeitende brauchen nichts weiter zu tun, als mit der Salfy-App die Belege (Jahres-Abo, Monatskarte, Einzelfahrscheine etc.) öffentlicher Verkehrsanbieter hochzuladen. Salfy prüft jeden Beleg einzeln und ermittelt die Höhe der Erstattung, unter Einhaltung des definierten Budget und unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerfreibeträge- und grenzen. Die entstandenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erhalten Mitarbeitende im Folgemonat direkt über die Gehaltsabrechnung erstattet. Selbstverständlich werden die Belege GoBD-konform archiviert.

Ja, das Job-Ticket darf auch mit arbeitsvertraglich geschuldetem Bruttogehalt „gewandelt“ oder „getauscht“ werden. Der einzige Unterschied zur Gewährung des Job-Tickets zusätzlich zum Gehalt ist, dass bei der „Wandlung“ des Job-Tickets arbeitgeberseitig eine Pauschalsteuer zu entrichten ist. Hierbei kann zwischen der Pauschalbesteuerung von 15% und 25% gewählt werden. Dieser „Brutto-Tausch“ ist mit unserer Benefit-Software ohne administrativen Aufwand für HR und Payroll automatisiert möglich.

Job-Ticket – Vorteile

Mit dem Benefit B.U.S.T. profitieren Unternehmen und Mitarbeitende!

Noch Fragen zum Job-Ticket

Dann vereinbaren Sie jetzt einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch mit unseren Benefit-Experten und lernen Sie Salfy und den Benefit B.U.S.T. kennen.

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