Mobilität · Modul B.U.S.T.

Jobticket & ÖPNV-Zuschuss als Benefit – steuerfrei über alle Verkehrsverbünde

Erstatten Sie Ihren Mitarbeitenden die Kosten für Bus, Bahn und Nahverkehr – ticketübergreifend und unabhängig vom Verkehrsverbund. Ob Monatskarte, Jahres-Abo, Einzelfahrschein oder regionale Umweltkarte: Sie legen ein monatliches Budget fest, Salfy prüft die Belege und übergibt die Erstattung abrechnungsfertig an die Payroll. Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG, wenn der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.

Für alle ÖPNV-Tickets und Verkehrsverbünde – deutschlandweit, dort wo Ihre Mitarbeitenden wohnen
Steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 15 EStG (zusätzlich zum Gehalt)
Monatlicher Zuschussbetrag frei wählbar – bis zu 375 € pro Mitarbeitendem
Belegprüfung, korrekte Lohnart und Dokumentation übernimmt Salfy – kein Admin-Aufwand für HR und Payroll
Mitarbeitende am Bahnsteig mit ÖPNV-Ticket auf dem Smartphone, Jobticket-Zuschuss über alle Verkehrsverbünde

In drei Schritten zum ÖPNV-Zuschuss – ohne Ticket-Sammelbestellung

Der Prozess bleibt für HR und Payroll gleich, egal wie viele Ticketarten und Verkehrsverbünde im Unternehmen zusammenkommen. Sie legen das Budget fest; die Prüfung, Zuordnung und Dokumentation übernimmt Salfy.

HR-Verantwortliche legt das monatliche ÖPNV-Budget im Salfy-Portal fest
SCHRITT 1

Ticket kaufen – jeder Verkehrsverbund, jede Ticketart.

Ihre Mitarbeitenden kaufen ihr ÖPNV-Ticket wie gewohnt selbst – ob Monatskarte, Jahres-Abo, Einzelfahrschein oder regionales Verbundticket. Egal in welcher Stadt und in welchem Verkehrsverbund: Erstattungsfähig ist, was Ihre Mitarbeitenden tatsächlich für den öffentlichen Nahverkehr ausgeben – nicht nur ein einzelnes Ticket.

Mitarbeitender reicht seine Monatskarte per Foto in der Salfy-App ein
SCHRITT 2

Beleg einreichen – per Foto oder PDF.

Den Beleg laden Mitarbeitende einfach per Foto oder PDF in der Salfy-App hoch – Abo-Vertrag, Monatskarte oder Einzelfahrschein. Die App erkennt Datum, Betrag und erstattungsfähige Kosten KI-gestützt; jeder Beleg wird einzeln geprüft, damit die Erstattung korrekt und steuerlich sauber bleibt.

Payroll bucht die abrechnungsfertigen ÖPNV-Daten in der Folgeabrechnung ein
SCHRITT 3

Erstattung automatisch mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Die Erstattung kommt automatisch mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Salfy ordnet den Zuschuss der richtigen Lohnart zu und übergibt die Daten abrechnungsfertig – ohne separate Überweisung und ohne HR-Freigabe pro Beleg. Alle Belege werden GoBD-konform archiviert.

Was HR- und Payroll-Teams über Salfy sagen

OMR Reviews Top Rated: Employee Benefits, Q3/26
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel Christopher Dünkel People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe Stephanie Schwabe HR Manager, Christian Dior
Mehr als 1.250 Unternehmen setzen auf Salfy für ihre Mitarbeiter-Benefits:
UNIQLO Christian Dior Doctolib Brevo GFK Ingenieure TAG Immobilien AG Louis Vuitton Fujifilm Reisebank Joblinge
Kennzahlen
1.250+ Unternehmen
19 Benefits modular
24 h startklar
4,7
OMR Reviews

Jobticket & ÖPNV-Zuschuss als Benefit 2026: Regeln, Steuern und Entfernungspauschale auf einen Blick

Was ist ein Jobticket / ÖPNV-Zuschuss als Benefit?

Ein Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss ist ein Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs. Anders als beim Deutschlandticket ist er nicht auf ein einzelnes Ticket festgelegt: Erstattet werden ÖPNV-Kosten ticketübergreifend – Monatskarte, Jahres-Abo, Einzelfahrschein oder regionales Verbundticket. Gewährt der Arbeitgeber ihn zusätzlich zum Gehalt, ist er nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.

Der ÖPNV-Zuschuss ist einer der wenigen Benefits, der die tatsächlichen Mobilitätskosten der Mitarbeitenden abdeckt – unabhängig davon, welches Ticket sie nutzen und in welchem Verkehrsverbund sie unterwegs sind. Ob regionale Monatskarte, Jahres-Abo oder Einzelfahrschein: Sie legen ein monatliches Budget fest und erstatten, was tatsächlich anfällt. Der Unterschied zum Deutschlandticket liegt damit nicht in der Reichweite – das gilt bundesweit –, sondern in der Flexibilität: Sie müssen sich nicht auf ein einzelnes Ticket festlegen.

Steuerlich gilt: Wird der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, ist er nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese steuerfreie Leistung mindert allerdings die Entfernungspauschale, die der Mitarbeitende in seiner Steuererklärung ansetzen kann. Alternativ lässt sich der Zuschuss per Entgeltumwandlung gewähren und mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG) – dann bleibt die Entfernungspauschale ungekürzt. Welches Modell günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Zuschuss bei Salfy
bis 375 € / Monat
Sie legen den monatlichen Zuschuss fest – bei Salfy bis zu 375 € pro Mitarbeitenden (orientiert an der Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Steuerfrei erstattet werden die tatsächlichen ÖPNV-Kosten bis zu diesem Betrag (§ 3 Nr. 15 EStG).
Steuerfrei zusätzlich zum Gehalt vs. 25 % pauschal bei Entgeltumwandlung
Kriterium Steuerfrei (on-top) Pauschal 25 % (Entgeltumwandlung)
Rechtsgrundlage § 3 Nr. 15 EStG § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG
Voraussetzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Umwandlung von Bruttoentgelt
Lohnsteuer / SV steuer- und sozialversicherungsfrei 25 % pauschale Lohnsteuer (Arbeitgeber), sozialversicherungsfrei
Entfernungspauschale des Mitarbeitenden wird gemindert wird nicht gemindert
Wirkung fürs Netto voller Zuschuss ohne Abzug Nettovorteil durch Umwandlung, ohne Kürzung der Pendlerpauschale

Damit der Zuschuss steuerfrei bleibt

  1. Zuschuss zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (Nahverkehr; Fernverkehr für den Arbeitsweg).
  2. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – das ist die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG.
  3. Erstattung höchstens in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen ÖPNV-Kosten.
  4. Belege dokumentieren und aufbewahren; bei Salfy per Einzelprüfung und GoBD-konformer Archivierung.

Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 15 EStG · § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG.

Ticketübergreifend: Monatskarte, Jahres-Abo, Einzelfahrschein, regionale Umwelt- und Verbundkarte.
Verbundübergreifend: ein Benefit für alle Standorte, ohne lokale Jobticket-Verträge je Verkehrsverbund.
Frei kombinierbar mit Benefits, die eine eigene Steuernorm haben, etwa Essenszuschuss, Erholungsbeihilfe oder Fahrradleasing.

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung und vom Einzelfall ab; dies stellt keine Steuerberatung dar.

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende auf einen Blick

Der ÖPNV-Zuschuss wirkt auf zwei Ebenen: Arbeitgeber bündeln einen Mobilitäts-Benefit über alle Standorte hinweg, statt Verkehrsverbund-Verträge einzeln zu verhandeln. Mitarbeitende bekommen die Kosten erstattet, die sie tatsächlich haben.

Für Arbeitgeber

  • Ein Benefit für alle Standorte – kein Verkehrsverbund-Flickenteppich, keine lokalen Jobticket-Verträge
  • Zuschusshöhe frei steuerbar, monatlich anpassbar; als fester Zuschuss oder Teil eines Benefit-Budgets
  • Belegprüfung, Lohnart-Zuordnung und Dokumentation laufen automatisiert – kein Admin-Aufwand für HR und Payroll
  • Payroll-fertige Übergabe an das bestehende Lohnprogramm (DATEV, Sage, SD Worx u. a.)

Für Mitarbeitende

  • Erstattung der tatsächlichen ÖPNV-Kosten – egal ob Monatskarte, Abo oder Einzelfahrschein
  • Spürbar höheres Netto: steuerfrei zusätzlich zum Gehalt oder mit Pauschalversteuerung per Umwandlung
  • Funktioniert deutschlandweit, dort wo man wohnt – nicht nur mit einem einzigen Ticket
  • Einreichen per App, Erstattung transparent über die Gehaltsabrechnung
Besonders sinnvoll für
Pendelnde im Nahverkehr Teilzeit & Azubis Mitarbeitende an mehreren Standorten Beschäftigte mit wechselnden ÖPNV-Tickets

Beispielrechnung: ÖPNV-Zuschuss oder Gehaltserhöhung – was kommt an?

Gleicher Aufwand für den Arbeitgeber, sehr unterschiedliche Wirkung beim Mitarbeitenden. Das Beispiel vergleicht einen steuerfreien ÖPNV-Zuschuss (zusätzlich zum Gehalt) mit einer klassischen Bruttoerhöhung in gleicher Höhe. Wie sich eine Gehaltserhöhung gezielt über Benefits statt über das Bruttogehalt gestalten lässt, zeigt der Use Case Gehaltserhöhung mit Benefits; die Mechanik der Umwandlung erklärt der Use Case Brutto-Tausch.

Was beim Mitarbeitenden ankommt (pro Monat)
ÖPNV-Zuschuss (steuerfrei, on-top)50,00 €
Bruttoerhöhung (50 € brutto)ca. 25–30 €
bei identischem Einsatz von 50 € pro Monat
Quantitative Vergleichstabelle (Beispiel)
Position ÖPNV-Zuschuss 50 € (steuerfrei, on-top) Bruttoerhöhung 50 €
Arbeitgeber-Aufwand / Monat 50,00 € (keine Lohnnebenkosten auf den steuerfreien Zuschuss) ca. 60,00 € (inkl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung)
Steuer- und SV-Abzug beim Mitarbeitenden 0 € (bei Gewährung zusätzlich zum Lohn) ca. 20–25 € (je nach Steuerklasse)
Beim Mitarbeitenden netto 50,00 € (voll, da steuerfrei) ca. 25–30 €
Zu beachten mindert die Entfernungspauschale des Mitarbeitenden keine Kürzung der Entfernungspauschale
Im Jahr für Mitarbeitende 600,00 € erstattete ÖPNV-Kosten ca. 300–360 € netto
Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Steuerberatung. Der tatsächliche Nettoeffekt hängt von Steuerklasse, Beiträgen und der konkreten Ausgestaltung ab. Der steuerfreie Zuschuss mindert die abziehbare Entfernungspauschale.

Payroll-ready – vom Beleg bis zur richtigen Lohnart

Der ÖPNV-Zuschuss ist operativ anspruchsvoller, als er aussieht: unterschiedliche Ticketarten, unterschiedliche Verkehrsverbünde und die Frage „zusätzlich zum Gehalt oder Umwandlung“ mit der jeweils richtigen Pauschalierung.

Salfy bildet diese Kette ab: Jeder Beleg wird einzeln geprüft, die erstattungsfähige Höhe innerhalb Budget und Steuergrenzen ermittelt, die passende Lohnart zugeordnet und die Erstattung im Folgemonat abrechnungsfertig an Ihre Payroll übergeben – inklusive korrektem Ausweis des steuerfreien Betrags. Dabei fügt sich Salfy in Ihr bestehendes Lohnprogramm ein: Sie erhalten die Daten passgenau aufbereitet für DATEV, Sage, SD Worx und weitere gängige Systeme – ohne Ihren Abrechnungsprozess umzustellen.

DATEV
Wolters Kluwer ADDISON
Sage
SD Worx
SAP
Agenda
Payroll-Spezialistin am Laptop mit den Lohnartendaten für den ÖPNV-Zuschuss
Vom Beleg bis zur Abrechnung
Beleg-Upload per App
Einzelprüfung (OCR + KI)
Lohnart-Zuordnung: steuerfrei oder 25 % pauschal
Übergabe an Payroll + GoBD-Archivierung
app.salfy.de
Salfy Dashboard mit geprüften ÖPNV-Belegen und zugeordneten Lohnarten

Mehr als „das eine Ticket“

Viele Anbieter reduzieren „Mobilität“ auf das Deutschlandticket. Der ÖPNV-Zuschuss deckt mehr ab: alle Ticketarten, alle Verkehrsverbünde, dort wo Ihre Mitarbeitenden wohnen. Der eigentliche Unterschied liegt aber in der sauberen Abbildung in der Abrechnung – korrekte Pauschalierung, richtige Lohnart und eine belastbare Belegprüfung.

Klingt nach dem ÖPNV-Zuschuss, den Ihre Payroll sich wünscht?

Unverbindlich beraten lassen

Rechtssicher und prüfungsfest – von Anfang an

Payroll und Steuerberatung stellen beim ÖPNV-Zuschuss vier Fragen: Ist die Voraussetzung „zusätzlich zum Arbeitslohn“ erfüllt oder liegt eine Umwandlung vor? Wird der steuerfreie Betrag korrekt ausgewiesen? Sind Beleg und Lohnart sauber zugeordnet? Und ist die Verarbeitung dokumentiert und DSGVO-konform? Für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.

Steuerfreiheit korrekt begründet

Zusätzlichkeit zum Arbeitslohn oder Entgeltumwandlung wird sauber unterschieden und dokumentiert – Grundlage für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG bzw. die 25 %-Pauschalierung.

Steuerfreier Betrag korrekt ausgewiesen

Der steuerfreie Zuschuss mindert die Entfernungspauschale des Mitarbeitenden (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG). Salfy weist den steuerfreien Betrag in der Lohnabrechnung korrekt aus und dokumentiert ihn.

Belegprüfung & richtige Lohnart

Jeder Beleg wird einzeln geprüft; die erstattungsfähige Höhe und die passende Lohnart werden automatisch ermittelt.

Dokumentation & Datenschutz

GoBD-konforme Archivierung, revisionssichere Protokollierung, DSGVO-konform, ISO-zertifizierte Server in Deutschland.

Fragen zur Prüfungssicherheit?

Unser Payroll-Team beantwortet Compliance-Fragen zum ÖPNV-Zuschuss, zum Ausweis des steuerfreien Betrags und zur Lohnart. Einen Überblick für Payroll und Steuerberatung gibt die Seite Für Payroll & Steuerberater.

Compliance-Fragen klären

Jobticket, Deutschlandticket oder Entfernungspauschale – was passt?

Welcher Mobilitäts-Benefit zu Ihrem Team passt, hängt davon ab, wie Ihre Mitarbeitenden zur Arbeit kommen. Zur Wahl stehen drei – sie unterscheiden sich in Reichweite, Rechtsgrundlage und Verkehrsmittel. Diese Seite behandelt den breiten ÖPNV-Zuschuss.

Die drei Mobilitäts-Benefits im Überblick
Kriterium ÖPNV-Zuschuss / Jobticket (B.U.S.T.) Deutschlandticket (JOBTICKET) Entfernungspauschale (WAY)
Was Zuschuss zu allen ÖPNV-Kosten, ticketübergreifend das eine bundesweite Nahverkehrsticket (63 € / Monat) Zuschuss pro Entfernungskilometer, verkehrsmittelunabhängig
Verkehrsmittel Bus, Bahn, Tram, U-/S-Bahn – alle Verkehrsverbünde bundesweiter Nah- und Regionalverkehr v. a. Auto/Individualverkehr; Weg Wohnung–Arbeit
Rechtsgrundlage § 3 Nr. 15 EStG (bzw. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 25 %) § 3 Nr. 15 EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG i. V. m. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 (15 %)
Versteuerung steuerfrei on-top oder 25 % pauschal steuerfrei on-top oder 25 % pauschal i. d. R. 15 % pauschal
Ideal für Mitarbeitende mit unterschiedlichen ÖPNV-Tickets und Standorten Mitarbeitende, die genau das bundesweite Ticket wollen Auto-Pendelnde ohne ÖPNV-Anbindung
Mehr Infos diese Seite Deutschlandticket Entfernungspauschale

Der ÖPNV-Zuschuss lässt sich in einem flexiblen Benefit-Budget mit anderen Benefits kombinieren – etwa Essenszuschuss, Erholungsbeihilfe oder Fahrradleasing. Mitarbeitende, die nicht mit dem ÖPNV pendeln, können ihr Budget stattdessen für die Entfernungspauschale oder andere Benefits nutzen.

Häufige Fragen zum Jobticket und ÖPNV-Zuschuss

Grundlagen & Abgrenzung

Was ist ein Jobticket bzw. ÖPNV-Zuschuss?
Ein Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs. Anders als beim Deutschlandticket ist er nicht auf ein einzelnes Ticket festgelegt: Erstattet werden ÖPNV-Kosten ticketübergreifend – Monatskarte, Jahres-Abo, Einzelfahrschein oder regionales Verbundticket. Wird er zusätzlich zum Gehalt gewährt, ist er nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
Worin unterscheidet sich der ÖPNV-Zuschuss vom Deutschlandticket?
Das Deutschlandticket ist genau ein bundesweit gültiges Ticket zum Festpreis von 63 € im Monat. Der ÖPNV-Zuschuss ist breiter: Er erstattet die tatsächlichen ÖPNV-Kosten unabhängig vom Ticket und Verkehrsverbund – auch regionale Monatskarten oder Einzelfahrscheine, die das Deutschlandticket nicht abdeckt. Beide beruhen auf § 3 Nr. 15 EStG. Wer gezielt nur das bundesweite Ticket anbieten möchte, findet das auf unserer Seite zum Deutschlandticket.
Und was ist der Unterschied zur Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale (Modul WAY) bezuschusst den Arbeitsweg pro Entfernungskilometer – verkehrsmittelunabhängig, typischerweise für Auto-Pendelnde, und wird meist mit 15 % pauschal versteuert. Der ÖPNV-Zuschuss erstattet dagegen konkrete Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Für Mitarbeitende, die nicht mit dem ÖPNV fahren, ist die Entfernungspauschale die passende Alternative.
Welche Tickets und Verkehrsmittel sind erstattungsfähig?
Alle Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs: Monats- und Jahreskarten, Einzelfahrscheine, regionale Verbund- und Umweltkarten – bei Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzug. Der ÖPNV-Zuschuss ist damit unabhängig vom Verkehrsverbund und funktioniert deutschlandweit, dort wo Ihre Mitarbeitenden wohnen.

Steuer & Abrechnung

Ist der ÖPNV-Zuschuss steuerfrei?
Ja, nach § 3 Nr. 15 EStG ist er steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Erstattung darf die tatsächlichen ÖPNV-Kosten nicht übersteigen. 
Was bedeutet die Anrechnung auf die Entfernungspauschale?
Ein steuerfreier ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG mindert den Betrag, den der Mitarbeitende als Entfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen kann (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG). Wird der Zuschuss stattdessen per Entgeltumwandlung mit 25 % pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG), bleibt die Entfernungspauschale ungekürzt. Salfy weist den steuerfreien Zuschuss in der Lohnabrechnung korrekt aus und dokumentiert ihn; die Anrechnung selbst erfolgt über die Steuererklärung des Mitarbeitenden.
Kann der ÖPNV-Zuschuss per Gehaltsumwandlung gewährt werden?
Ja. Statt zusätzlich zum Gehalt kann der Zuschuss aus Bruttoentgelt umgewandelt werden. Dann versteuert der Arbeitgeber ihn mit 25 % pauschal nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG. Vorteil dieser Variante: Die Entfernungspauschale des Mitarbeitenden bleibt erhalten. Bei Salfy läuft die Umwandlung inklusive Mindestlohn-Prüfung automatisiert.
Wie hoch darf der Zuschuss sein?
Bei Salfy legen Sie den monatlichen Zuschuss fest – bis zu 375 € pro Mitarbeitenden. Steuerfrei erstattet werden die tatsächlichen ÖPNV-Kosten bis zu diesem Betrag (§ 3 Nr. 15 EStG); mehr als die nachgewiesenen Ticketkosten wird nicht ausgezahlt. Die Obergrenze von 375 € orientiert sich an der steuerlichen Entfernungspauschale, die für Arbeitswege ohne eigenen Pkw auf 4.500 € pro Kalenderjahr (= 375 €/Monat) begrenzt ist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).

Umsetzung & Praxis

Wie funktioniert der ÖPNV-Zuschuss mit Salfy?
Sie legen im Salfy-Portal ein monatliches Budget fest. Mitarbeitende laden ihre ÖPNV-Belege per App hoch. Salfy prüft jeden Beleg einzeln, ermittelt die erstattungsfähige Höhe innerhalb Budget und Steuergrenzen, ordnet die richtige Lohnart zu und übergibt die Erstattung abrechnungsfertig. Ausgezahlt wird im Folgemonat über die Gehaltsabrechnung; Belege werden GoBD-konform archiviert.
Wie oft müssen Mitarbeitende Belege einreichen?
Das hängt vom Ticket ab. Bei einem laufenden Abo oder Vertrag genügt in der Regel ein Nachweis, der monatlich fortgeschrieben wird; bei Einzelfahrscheinen oder Monatskarten wird pro Zeitraum eingereicht. Salfy führt den ÖPNV-Zuschuss wie den Essenszuschuss in die Folgeabrechnung, damit der Abrechnungslauf nicht unterbrochen wird.
Was ist mit Mitarbeitenden, die mit dem Auto pendeln?
Für sie ist der ÖPNV-Zuschuss nicht das passende Modell – hier greift die Entfernungspauschale (Modul WAY), die den Arbeitsweg unabhängig vom Verkehrsmittel bezuschusst. In einem flexiblen Benefit-Budget können Mitarbeitende selbst wählen, ob sie ÖPNV-Kosten, die Entfernungspauschale oder andere Benefits nutzen. So bleibt das Angebot fair – unabhängig davon, wie jemand zur Arbeit kommt.
Lässt sich der ÖPNV-Zuschuss mit anderen Benefits kombinieren?
Ja. Der ÖPNV-Zuschuss lässt sich einzeln gewähren oder in ein flexibles Benefit-Budget einbinden, aus dem Mitarbeitende zwischen mehreren Benefits wählen. Sinnvoll kombinierbar ist er mit Benefits, die auf einer eigenen Steuernorm beruhen – etwa Fahrradleasing, Essenszuschuss oder Sachbezug –, zentral gesteuert über eine Plattform.

Lohnt sich der ÖPNV-Zuschuss für Ihr Unternehmen?

Wir schauen gemeinsam auf Ihre Standorte, Ihr Budget und Ihre Payroll – und zeigen, wie der ÖPNV-Zuschuss sauber bei Ihnen läuft.

Unverbindlich beraten lassen Ersparnispotenzial berechnen
HR-Entscheiderin informiert sich am Laptop über den Salfy ÖPNV-Zuschuss für 1.250+ Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2026

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