Monats- und Jahreskarten für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr können Arbeitnehmern kostenlos oder vergünstigt überlassen werden. Der hieraus entstehende geldwerte Vorteil ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Eine gute Alternative zur Überlassung eines Job-Tickets ist die Erstattung der Kosten – anteilig oder auch vollumfänglich – für den Erwerb von Monats- und Jahreskarten. Hier ist nämlich der administrative Aufwand häufig deutlich geringer. Auch in diesem Fall ist die Erstattung der Kosten steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass das Job-Ticket oder die Kostenerstattung zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt erfolgt.
Wird hingegen den Mitarbeitern das Job-Ticket oder der ÖPNV-Zuschuss im Rahmen einer Gehaltsumwandlung angeboten, ist die Zuwendung pauschal zu versteuern, wahlweise mit 15% oder 25%.