50 € Sachbezug 2026: steuerfrei, digital und payroll-sicher
Geben Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 50 € pro Monat als steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug, digital und physisch über die Salfy Benefit-Card. Mitarbeitende bezahlen damit im stationären Handel innerhalb der gewählten Region; Salfy überwacht die 50-Euro-Freigrenze automatisch und übergibt alle Daten abrechnungsfertig an Ihre Lohnabrechnung. Ohne Gutschein-Versand, ohne Insellösung, ohne Risiko, die Freigrenze versehentlich zu reißen.
In drei Schritten zum digitalen Sachbezug – ohne Gutschein-Papierkram
Der Sachbezug mit Salfy läuft vollständig digital. Sie legen das Budget fest, Ihre Mitarbeitenden nutzen den Sachbezug flexibel, und Salfy übergibt die Daten abrechnungsfertig an die Lohnabrechnung. So sieht der Prozess in der Praxis aus:
Budget festlegen; einmal einrichten.
Sie definieren pro Mitarbeitendem ein monatliches Sachbezug-Budget bis zu 50 € und laden Ihr Team ein. Unterschiedliche Budgets je Abteilung, Standort oder Beschäftigungsart sind möglich; auch weniger als 50 € (etwa 25 €), wenn Sie den Sachbezug mit anderen Leistungen kombinieren.
Mitarbeitende nutzen den Sachbezug flexibel.
Ihre Mitarbeitenden bezahlen mit der Salfy Benefit-Card im stationären Handel innerhalb eines festgelegten Postleitzahlen-Bereichs (PLZ-Bereich): Supermarkt, Tankstelle, Drogerie und mehr. Kein Gutschein-Versand, keine Bindung an einzelne Händler.
Abrechnung automatisch, Freigrenze im Blick.
Salfy ordnet den Sachbezug der richtigen Lohnart zu, überwacht die 50-Euro-Freigrenze und übergibt die Daten abrechnungsfertig an Ihre Lohnabrechnung. Für HR entsteht kein manueller Schritt pro Mitarbeitendem.
Der klassische Sachbezug wurde früher über Papiergutscheine einzelner Händler abgewickelt. Salfy ersetzt das durch eine digitale Karte und ein zentrales Budget – steuerlich sauber und ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel
People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe
HR Manager, Christian Dior
Sachbezug 2026: Freigrenze, Regeln und Steuern auf einen Blick
Was ist ein Sachbezug?
Ein Sachbezug ist eine monatliche Freigrenze, bis zu der Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt Waren und Dienstleistungen überlassen dürfen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. 2026 liegt sie bei 50 € pro Monat (§ 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Gewährt werden kann der Sachbezug als Ware, als Gutschein oder über eine gegen Barauszahlung gesperrte Prepaid-Karte.
Der Sachbezug ist einer der wenigen Benefits, die vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben; allerdings nur innerhalb einer klaren Grenze. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag. Die 50 € beim Sachbezug sind eine Freigrenze: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist nicht nur der Mehrbetrag, sondern der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein Freibetrag würde nur den übersteigenden Teil besteuern; beim Sachbezug ist das nicht der Fall. Hinzu kommt: Pro Monat ist nur ein Sachbezug innerhalb der Freigrenze zulässig, und mehrere Sachbezüge zählen zusammen. Genau hier setzt Salfy an: Das System überwacht die 50-Euro-Freigrenze automatisch und verhindert, dass sie versehentlich überschritten wird. Wird die 50-Euro-Freigrenze regelmäßig ausgeschöpft, ist eine pauschal versteuerte Sachzuwendung nach § 37b EStG oft der nächste Hebel.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Stand: Juli 2026 · geprüft vom Salfy Payroll-Team.
| Freigrenze (Sachbezug, 50 €) | Freibetrag (zum Vergleich) | |
|---|---|---|
| Bei Überschreiten | Der gesamte Betrag wird steuer- und SV-pflichtig | Nur der übersteigende Teil wird besteuert |
| Beispiel: 50,10 € gewährt | 50,10 € voll steuerpflichtig | Nur 0,10 € steuerpflichtig |
| Konsequenz | Grenze muss exakt eingehalten werden | Puffer nach oben |
| Salfy | Automatische Freigrenzen-Überwachung | — |
Die 5 Regeln für den steuerfreien Sachbezug
- 50-Euro-Freigrenze pro Monat; bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
- Zusätzlich zum Gehalt: keine Gehaltsumwandlung, der Sachbezug muss on top gewährt werden.
- Sachleistung statt Geldleistung: keine Barauszahlung. Die Salfy Benefit-Card ist gegen Bargeldabhebung gesperrt und auf einen festgelegten PLZ-Bereich begrenzt; damit erfüllt sie die lohnsteuerlichen Anforderungen an einen Sachbezug.
- Zuflussprinzip: Die 50-Euro-Freigrenze gilt pro Monat der Gewährung (Kartenaufladung). Nicht geladenes Budget lässt sich nicht rückwirkend für vergangene Monate nachholen; bereits geladenes Guthaben bleibt erhalten und ist auch später nutzbar.
- Nur ein Sachbezug pro Monat innerhalb der Freigrenze; mehrere Sachbezüge zählen zusammen.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Setup und Unternehmensfall ab; dies ist keine Steuerberatung.
Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende auf einen Blick
Der Sachbezug wirkt auf zwei Ebenen: Für Arbeitgeber ist er günstiger als eine Gehaltserhöhung, weil auf den steuerfreien Betrag keine Lohnnebenkosten entfallen. Für Mitarbeitende kommt der volle Betrag netto an, ohne dass ein höheres Bruttogehalt nötig wäre.
Vorteile für Arbeitgeber
- Geringere Arbeitgeberkosten als bei einer Bruttogehaltserhöhung: keine Lohnnebenkosten auf den steuerfreien Sachbezug
- Monatlich wirksamer Benefit statt einmaliger Erhöhung, die schnell im Nettogehalt untergeht
- Kein manueller Admin-Aufwand pro Mitarbeitendem: Budget-Steuerung, Lohnarten-Zuordnung und Freigrenzen-Kontrolle übernimmt Salfy
- Ein zentrales System, wenn Sie den Sachbezug mit weiteren Benefits kombinieren
Vorteile für Mitarbeitende
- Bis zu 50 € netto pro Monat, ohne Steuer- und Sozialabgaben
- Bezahlen im stationären Handel innerhalb der gewählten Region mit der Benefit-Card; frei wählbar, wofür das Guthaben ausgegeben wird
- Keine Bindung an einzelne Gutscheine oder Händler
- Einfache Nutzung per App, Guthaben jederzeit im Blick
Beispielrechnung: Sachbezug oder Gehaltserhöhung – was kommt an?
Wie viel vom eingesetzten Budget tatsächlich beim Mitarbeitenden ankommt, hängt stark von der Struktur ab. Bei einer klassischen Gehaltserhöhung gehen Steuern und Sozialabgaben ab; beim Sachbezug innerhalb der Freigrenze bleibt der Betrag ungeschmälert. Die folgende Rechnung zeigt den Unterschied am Beispiel von 50 € pro Monat. Wie sich eine Gehaltserhöhung gezielt über Benefits statt über das Bruttogehalt gestalten lässt, zeigt der Use Case Gehaltserhöhung mit Benefits.
| Sachbezug (mit Salfy) | Gehaltserhöhung | |
|---|---|---|
| Einsatz pro Monat | 50 € Sachbezug | 50 € brutto |
| Steuer- und SV-Abzüge Mitarbeitende | keine | ca. 20–25 € (je nach Steuerklasse) |
| Netto beim Mitarbeitenden | 50 € | ca. 25–30 € |
| Lohnnebenkosten Arbeitgeber | keine (auf den steuerfreien Sachbezug) | zusätzlich ca. 20 % |
| Im Jahr netto für Mitarbeitende | bis zu 600 € | ca. 300–360 € |
Payroll-ready – und die Freigrenze immer im Blick
Bei vielen Sachbezug-Anbietern endet die Arbeit bei der Gutscheinauswahl. Salfy geht weiter: Sie erhalten monatlich abrechnungsfertige Daten je Lohnart, direkt kompatibel mit DATEV und gängigen Abrechnungssystemen. Payroll kann diese Daten einbuchen, ohne selbst Beträge berechnen oder Lohnarten zuordnen zu müssen. Das reduziert den Abstimmungsaufwand zwischen HR, Payroll und Steuerberatung auf ein Minimum. Welche Systeme konkret angebunden werden, stimmt Salfy vorab mit Ihnen ab.
Salfy unterstützt alle gängigen Lohnsysteme; darunter DATEV, ADDISON, Sage, SD Worx, SAP und Agenda. Der Salfy-Import matcht dabei automatisch die bereits vorhandenen Lohnarten des jeweiligen Systems. Und weil Salfy den Sachbezug zentral steuert, wird die 50-Euro-Freigrenze pro Mitarbeitendem automatisch überwacht, damit sie nicht versehentlich überschritten wird.
Automatische Freigrenzen-Überwachung
Der Sachbezug ist eine Freigrenze: Schon ein Cent über 50 € macht den gesamten Monatsbetrag steuerpflichtig. Salfy überwacht die Kartenaufladung automatisch und stellt sicher, dass die 50-Euro-Grenze pro Mitarbeitendem und Monat eingehalten wird. So bleibt der Sachbezug steuerfrei, ohne dass HR jeden Fall manuell prüfen muss.
Klingt nach dem Sachbezug, den Ihre Payroll sich wünscht?
Strategiegespräch vereinbarenRechtssicher und prüfungsfest; von Anfang an
Payroll und Steuerberatung stellen beim Sachbezug erfahrungsgemäß vier Fragen: Handelt es sich wirklich um eine Sachleistung und nicht um Barlohn? Wird die 50-Euro-Freigrenze zuverlässig eingehalten und dokumentiert? Wer haftet bei Fehlern? Und ist die Verarbeitung DSGVO-konform? Für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.
Sachleistung statt Geldleistung
Die Salfy Benefit-Card ist eine Guthabenkarte mit begrenztem Einsatz (auf einen festgelegten PLZ-Bereich beschränkt) und ohne Bargeldfunktion. Damit gilt sie steuerlich als Sachbezug und nicht als Barlohn.
Freigrenze und Dokumentation
Salfy überwacht die 50-Euro-Freigrenze automatisch, ordnet den Sachbezug der richtigen Lohnart zu und dokumentiert jeden Vorgang nachvollziehbar. So ist bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung belegbar, dass die Grenze eingehalten wurde.
Haftung und Prüfung
Die steuerliche Einordnung und Lohnarten-Zuordnung erfolgt systemseitig nach definierten Regeln und wird revisionssicher archiviert. Das reduziert das Risiko fehlerhafter Abrechnungen und hält einer Prüfung stand.
Datenschutz
Die gesamte Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf ISO-zertifizierten Sicherheitsservern in Deutschland; inklusive GoBD-konformer Archivierung und digitalem Lohnkonto.
Fragen zur Prüfungssicherheit?
Unser Payroll-Team beantwortet Compliance-Fragen zu Sachbezug, Freigrenze und Kartenlösung; unverbindlich und konkret für Ihren Fall.
Wofür lässt sich der Sachbezug einsetzen?
Der Sachbezug über die Salfy Benefit-Card ist bewusst flexibel: Ihre Mitarbeitenden bezahlen damit im stationären Handel innerhalb der gewählten Region. Damit der Vorteil steuerfrei bleibt, muss es eine Sachleistung sein. Die folgende Übersicht zeigt, was zählt und was nicht.
- Bezahlen im stationären Handel: Supermarkt, Tankstelle, Drogerie und mehr, innerhalb der gewählten Region
- Guthaben bis 50 € pro Monat, laufend oder in einzelnen Monaten aufladbar
- Karte kostenfrei im Firmendesign, physisch und digital nutzbar
- Barauszahlung am Automaten oder bei Warenrückgabe
- Gutschrift aufs Gehaltskonto
- Mehr als 50 € Sachbezug pro Monat (auch in Summe mehrerer Sachbezüge)
- Gehaltsumwandlung: der Sachbezug muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden
- Erstattung von Kosten, die Mitarbeitende selbst verauslagt haben
Der Sachbezug lässt sich mit weiteren Salfy-Benefits kombinieren, die eine eigene steuerliche Grundlage haben, etwa Essenszuschuss, Jobticket bzw. Deutschlandticket, Kita-Zuschuss, Internetzuschuss oder Erholungsbeihilfe. Diese haben eigene Freigrenzen oder Freibeträge und zählen nicht in die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze. Über Salfy steuern Sie den Sachbezug und alle weiteren Benefits auf einer Plattform, mit automatischer Überwachung der jeweiligen Grenzen. So starten Sie mit dem Sachbezug und erweitern Ihr Programm später, ohne das System zu wechseln. Wie ein flexibles Budget-Modell über mehrere Benefits funktioniert, zeigt der Use Case Benefit-Cafeteria.
Häufige Fragen zum Sachbezug
Grundlagen und Nutzung
Was ist der steuerfreie Sachbezug?
Wie funktioniert der Sachbezug mit Salfy?
Was ist die Salfy Benefit-Card?
Wofür können Mitarbeitende den Sachbezug nutzen?
Braucht es Belege oder Nachweise?
Für welche Mitarbeitenden eignet sich der Sachbezug?
Freigrenze, Steuer und Regeln
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?
Freigrenze oder Freibetrag; was ist der Unterschied?
Ist der Sachbezug steuerfrei?
Darf ich den Sachbezug per Gehaltsumwandlung gewähren?
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Sachbezug?
Kann Guthaben in den nächsten Monat übertragen werden?
Payroll & Einführung
Wie läuft die Übergabe an die Payroll?
Können wir bestehende Payroll-Prozesse weiter nutzen?
Lässt sich der Sachbezug mit anderen Benefits kombinieren?
Können wir mit dem Sachbezug starten und später erweitern?
Wie aufwendig ist die Einführung?
Wie hilft Salfy bei steuerlichen Anforderungen?
Lohnt sich der Sachbezug für Ihr Unternehmen?
In einem unverbindlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, wie sich der Sachbezug ohne zusätzlichen Admin-Aufwand in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lässt und wie Sie ihn sinnvoll mit weiteren Benefits kombinieren.
Unverbindlich beraten lassen Ersparnispotenzial berechnenZuletzt aktualisiert: 24. Juli 2026