50 € Sachbezug 2026: steuerfrei, digital und payroll-sicher

Geben Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 50 € pro Monat als steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug, digital und physisch über die Salfy Benefit-Card. Mitarbeitende bezahlen damit im stationären Handel innerhalb der gewählten Region; Salfy überwacht die 50-Euro-Freigrenze automatisch und übergibt alle Daten abrechnungsfertig an Ihre Lohnabrechnung. Ohne Gutschein-Versand, ohne Insellösung, ohne Risiko, die Freigrenze versehentlich zu reißen.

Bis zu 50 € pro Monat, steuer- und sozialversicherungsfrei; bis zu 600 € netto im Jahr
Salfy Benefit-Card (Prepaid-Mastercard) kostenfrei im Firmendesign, physisch und digital nutzbar
Automatische Freigrenzen-Überwachung: kein versehentliches Überschreiten der 50-Euro-Grenze
Payroll-ready: abrechnungsfertige Daten für DATEV und gängige Lohnsysteme
Mann kauft im Supermarkt ein und nutzt seinen digitalen Sachbezug per Smartphone

In drei Schritten zum digitalen Sachbezug – ohne Gutschein-Papierkram

Der Sachbezug mit Salfy läuft vollständig digital. Sie legen das Budget fest, Ihre Mitarbeitenden nutzen den Sachbezug flexibel, und Salfy übergibt die Daten abrechnungsfertig an die Lohnabrechnung. So sieht der Prozess in der Praxis aus:

Salfy-App: Budget festgelegt, 50 € pro Mitarbeitendem/Monat, 128 Mitarbeitende aktiviert, Status aktiv
SCHRITT 1

Budget festlegen; einmal einrichten.

Sie definieren pro Mitarbeitendem ein monatliches Sachbezug-Budget bis zu 50 € und laden Ihr Team ein. Unterschiedliche Budgets je Abteilung, Standort oder Beschäftigungsart sind möglich; auch weniger als 50 € (etwa 25 €), wenn Sie den Sachbezug mit anderen Leistungen kombinieren.

Salfy Benefit-Card: 12,58 € bezahlt, verbleibendes Guthaben 37,42 €; Mitarbeiter zahlt kontaktlos per Smartphone
SCHRITT 2

Mitarbeitende nutzen den Sachbezug flexibel.

Ihre Mitarbeitenden bezahlen mit der Salfy Benefit-Card im stationären Handel innerhalb eines festgelegten Postleitzahlen-Bereichs (PLZ-Bereich): Supermarkt, Tankstelle, Drogerie und mehr. Kein Gutschein-Versand, keine Bindung an einzelne Händler.

Salfy: Freigrenze eingehalten bei 50 €, steuer- und SV-frei, automatisch an die Lohnabrechnung übergeben
SCHRITT 3

Abrechnung automatisch, Freigrenze im Blick.

Salfy ordnet den Sachbezug der richtigen Lohnart zu, überwacht die 50-Euro-Freigrenze und übergibt die Daten abrechnungsfertig an Ihre Lohnabrechnung. Für HR entsteht kein manueller Schritt pro Mitarbeitendem.

Der klassische Sachbezug wurde früher über Papiergutscheine einzelner Händler abgewickelt. Salfy ersetzt das durch eine digitale Karte und ein zentrales Budget – steuerlich sauber und ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.

Was HR- und Payroll-Teams über Salfy sagen

OMR Reviews Top Rated: Employee Benefits, Q3/26
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel Christopher Dünkel People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe Stephanie Schwabe HR Manager, Christian Dior
Mehr als 1.250 Unternehmen setzen auf Salfy für ihre Mitarbeiter-Benefits:
UNIQLO Christian Dior Doctolib Brevo GFK Ingenieure TAG Immobilien AG Louis Vuitton Fujifilm Reisebank Joblinge
Kennzahlen
1.250+ Unternehmen
>98 % Nutzungsquote
24 h startklar
4,7
OMR Reviews

Sachbezug 2026: Freigrenze, Regeln und Steuern auf einen Blick

Was ist ein Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine monatliche Freigrenze, bis zu der Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt Waren und Dienstleistungen überlassen dürfen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. 2026 liegt sie bei 50 € pro Monat (§ 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Gewährt werden kann der Sachbezug als Ware, als Gutschein oder über eine gegen Barauszahlung gesperrte Prepaid-Karte.

Der Sachbezug ist einer der wenigen Benefits, die vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben; allerdings nur innerhalb einer klaren Grenze. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag. Die 50 € beim Sachbezug sind eine Freigrenze: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist nicht nur der Mehrbetrag, sondern der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein Freibetrag würde nur den übersteigenden Teil besteuern; beim Sachbezug ist das nicht der Fall. Hinzu kommt: Pro Monat ist nur ein Sachbezug innerhalb der Freigrenze zulässig, und mehrere Sachbezüge zählen zusammen. Genau hier setzt Salfy an: Das System überwacht die 50-Euro-Freigrenze automatisch und verhindert, dass sie versehentlich überschritten wird. Wird die 50-Euro-Freigrenze regelmäßig ausgeschöpft, ist eine pauschal versteuerte Sachzuwendung nach § 37b EStG oft der nächste Hebel.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Stand: Juli 2026 · geprüft vom Salfy Payroll-Team.

Monatliche Freigrenze
bis zu 50 € / Monat
600/ Jahr
netto, steuer- und SV-frei
Der wichtigste Unterschied
Freigrenze (Sachbezug, 50 €) Freibetrag (zum Vergleich)
Bei Überschreiten Der gesamte Betrag wird steuer- und SV-pflichtig Nur der übersteigende Teil wird besteuert
Beispiel: 50,10 € gewährt 50,10 € voll steuerpflichtig Nur 0,10 € steuerpflichtig
Konsequenz Grenze muss exakt eingehalten werden Puffer nach oben
Salfy Automatische Freigrenzen-Überwachung

Die 5 Regeln für den steuerfreien Sachbezug

  1. 50-Euro-Freigrenze pro Monat; bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  2. Zusätzlich zum Gehalt: keine Gehaltsumwandlung, der Sachbezug muss on top gewährt werden.
  3. Sachleistung statt Geldleistung: keine Barauszahlung. Die Salfy Benefit-Card ist gegen Bargeldabhebung gesperrt und auf einen festgelegten PLZ-Bereich begrenzt; damit erfüllt sie die lohnsteuerlichen Anforderungen an einen Sachbezug.
  4. Zuflussprinzip: Die 50-Euro-Freigrenze gilt pro Monat der Gewährung (Kartenaufladung). Nicht geladenes Budget lässt sich nicht rückwirkend für vergangene Monate nachholen; bereits geladenes Guthaben bleibt erhalten und ist auch später nutzbar.
  5. Nur ein Sachbezug pro Monat innerhalb der Freigrenze; mehrere Sachbezüge zählen zusammen.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Kein Nachweis nötig: Anders als bei belegbasierten Benefits braucht der Sachbezug innerhalb der Freigrenze keine Einzelbelegprüfung.
Für alle Beschäftigtengruppen: Vollzeit, Teilzeit, Werkstudierende, Auszubildende und Minijobber.
Frei kombinierbar mit Benefits, die eine eigene Steuernorm haben (z. B. Essenszuschuss, Jobticket, Kita-Zuschuss).

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Setup und Unternehmensfall ab; dies ist keine Steuerberatung.

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende auf einen Blick

Der Sachbezug wirkt auf zwei Ebenen: Für Arbeitgeber ist er günstiger als eine Gehaltserhöhung, weil auf den steuerfreien Betrag keine Lohnnebenkosten entfallen. Für Mitarbeitende kommt der volle Betrag netto an, ohne dass ein höheres Bruttogehalt nötig wäre.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Geringere Arbeitgeberkosten als bei einer Bruttogehaltserhöhung: keine Lohnnebenkosten auf den steuerfreien Sachbezug
  • Monatlich wirksamer Benefit statt einmaliger Erhöhung, die schnell im Nettogehalt untergeht
  • Kein manueller Admin-Aufwand pro Mitarbeitendem: Budget-Steuerung, Lohnarten-Zuordnung und Freigrenzen-Kontrolle übernimmt Salfy
  • Ein zentrales System, wenn Sie den Sachbezug mit weiteren Benefits kombinieren

Vorteile für Mitarbeitende

  • Bis zu 50 € netto pro Monat, ohne Steuer- und Sozialabgaben
  • Bezahlen im stationären Handel innerhalb der gewählten Region mit der Benefit-Card; frei wählbar, wofür das Guthaben ausgegeben wird
  • Keine Bindung an einzelne Gutscheine oder Händler
  • Einfache Nutzung per App, Guthaben jederzeit im Blick
Berechtigte Gruppen
Vollzeit Teilzeit Werkstudierende Azubis Minijobber

Beispielrechnung: Sachbezug oder Gehaltserhöhung – was kommt an?

Wie viel vom eingesetzten Budget tatsächlich beim Mitarbeitenden ankommt, hängt stark von der Struktur ab. Bei einer klassischen Gehaltserhöhung gehen Steuern und Sozialabgaben ab; beim Sachbezug innerhalb der Freigrenze bleibt der Betrag ungeschmälert. Die folgende Rechnung zeigt den Unterschied am Beispiel von 50 € pro Monat. Wie sich eine Gehaltserhöhung gezielt über Benefits statt über das Bruttogehalt gestalten lässt, zeigt der Use Case Gehaltserhöhung mit Benefits.

Was beim Mitarbeitenden ankommt (pro Monat)
Sachbezug (mit Salfy)50 € netto
Gehaltserhöhung (50 € brutto)ca. 25–30 €
bei identischem Bruttoeinsatz von 50 €/Monat
Quantitative Vergleichstabelle (Beispiel)
Sachbezug (mit Salfy) Gehaltserhöhung
Einsatz pro Monat 50 € Sachbezug 50 € brutto
Steuer- und SV-Abzüge Mitarbeitende keine ca. 20–25 € (je nach Steuerklasse)
Netto beim Mitarbeitenden 50 € ca. 25–30 €
Lohnnebenkosten Arbeitgeber keine (auf den steuerfreien Sachbezug) zusätzlich ca. 20 %
Im Jahr netto für Mitarbeitende bis zu 600 € ca. 300–360 €
Illustrative Beispielrechnung; die konkreten Werte hängen von Steuerklasse, Bundesland und individueller Situation ab. Keine Steuerberatung.

Payroll-ready – und die Freigrenze immer im Blick

Bei vielen Sachbezug-Anbietern endet die Arbeit bei der Gutscheinauswahl. Salfy geht weiter: Sie erhalten monatlich abrechnungsfertige Daten je Lohnart, direkt kompatibel mit DATEV und gängigen Abrechnungssystemen. Payroll kann diese Daten einbuchen, ohne selbst Beträge berechnen oder Lohnarten zuordnen zu müssen. Das reduziert den Abstimmungsaufwand zwischen HR, Payroll und Steuerberatung auf ein Minimum. Welche Systeme konkret angebunden werden, stimmt Salfy vorab mit Ihnen ab.

Salfy unterstützt alle gängigen Lohnsysteme; darunter DATEV, ADDISON, Sage, SD Worx, SAP und Agenda. Der Salfy-Import matcht dabei automatisch die bereits vorhandenen Lohnarten des jeweiligen Systems. Und weil Salfy den Sachbezug zentral steuert, wird die 50-Euro-Freigrenze pro Mitarbeitendem automatisch überwacht, damit sie nicht versehentlich überschritten wird.

DATEV
Wolters Kluwer ADDISON
Sage
SD Worx
SAP
Agenda
Payroll-Spezialistin am Laptop mit Lohnartendaten zum Sachbezug
Vom Budget bis zur Abrechnung
Budget & Nutzung
Freigrenzen-Check
Lohnarten-Zuordnung
Monatlicher Export
app.salfy.de
Salfy Dashboard mit Sachbezug-Budgets und Freigrenzen-Überwachung

Automatische Freigrenzen-Überwachung

Der Sachbezug ist eine Freigrenze: Schon ein Cent über 50 € macht den gesamten Monatsbetrag steuerpflichtig. Salfy überwacht die Kartenaufladung automatisch und stellt sicher, dass die 50-Euro-Grenze pro Mitarbeitendem und Monat eingehalten wird. So bleibt der Sachbezug steuerfrei, ohne dass HR jeden Fall manuell prüfen muss.

Klingt nach dem Sachbezug, den Ihre Payroll sich wünscht?

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Rechtssicher und prüfungsfest; von Anfang an

Payroll und Steuerberatung stellen beim Sachbezug erfahrungsgemäß vier Fragen: Handelt es sich wirklich um eine Sachleistung und nicht um Barlohn? Wird die 50-Euro-Freigrenze zuverlässig eingehalten und dokumentiert? Wer haftet bei Fehlern? Und ist die Verarbeitung DSGVO-konform? Für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.

Sachleistung statt Geldleistung

Die Salfy Benefit-Card ist eine Guthabenkarte mit begrenztem Einsatz (auf einen festgelegten PLZ-Bereich beschränkt) und ohne Bargeldfunktion. Damit gilt sie steuerlich als Sachbezug und nicht als Barlohn.

Freigrenze und Dokumentation

Salfy überwacht die 50-Euro-Freigrenze automatisch, ordnet den Sachbezug der richtigen Lohnart zu und dokumentiert jeden Vorgang nachvollziehbar. So ist bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung belegbar, dass die Grenze eingehalten wurde.

Haftung und Prüfung

Die steuerliche Einordnung und Lohnarten-Zuordnung erfolgt systemseitig nach definierten Regeln und wird revisionssicher archiviert. Das reduziert das Risiko fehlerhafter Abrechnungen und hält einer Prüfung stand.

Datenschutz

Die gesamte Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf ISO-zertifizierten Sicherheitsservern in Deutschland; inklusive GoBD-konformer Archivierung und digitalem Lohnkonto.

Fragen zur Prüfungssicherheit?

Unser Payroll-Team beantwortet Compliance-Fragen zu Sachbezug, Freigrenze und Kartenlösung; unverbindlich und konkret für Ihren Fall.

Compliance-Fragen klären

Wofür lässt sich der Sachbezug einsetzen?

Der Sachbezug über die Salfy Benefit-Card ist bewusst flexibel: Ihre Mitarbeitenden bezahlen damit im stationären Handel innerhalb der gewählten Region. Damit der Vorteil steuerfrei bleibt, muss es eine Sachleistung sein. Die folgende Übersicht zeigt, was zählt und was nicht.

So einsetzbar
  • Bezahlen im stationären Handel: Supermarkt, Tankstelle, Drogerie und mehr, innerhalb der gewählten Region
  • Guthaben bis 50 € pro Monat, laufend oder in einzelnen Monaten aufladbar
  • Karte kostenfrei im Firmendesign, physisch und digital nutzbar
Nicht zulässig
  • Barauszahlung am Automaten oder bei Warenrückgabe
  • Gutschrift aufs Gehaltskonto
  • Mehr als 50 € Sachbezug pro Monat (auch in Summe mehrerer Sachbezüge)
  • Gehaltsumwandlung: der Sachbezug muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden
  • Erstattung von Kosten, die Mitarbeitende selbst verauslagt haben

Der Sachbezug lässt sich mit weiteren Salfy-Benefits kombinieren, die eine eigene steuerliche Grundlage haben, etwa Essenszuschuss, Jobticket bzw. Deutschlandticket, Kita-Zuschuss, Internetzuschuss oder Erholungsbeihilfe. Diese haben eigene Freigrenzen oder Freibeträge und zählen nicht in die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze. Über Salfy steuern Sie den Sachbezug und alle weiteren Benefits auf einer Plattform, mit automatischer Überwachung der jeweiligen Grenzen. So starten Sie mit dem Sachbezug und erweitern Ihr Programm später, ohne das System zu wechseln. Wie ein flexibles Budget-Modell über mehrere Benefits funktioniert, zeigt der Use Case Benefit-Cafeteria.

Häufige Fragen zum Sachbezug

Grundlagen und Nutzung

Was ist der steuerfreie Sachbezug?
Der Sachbezug ist eine monatliche Freigrenze, bis zu der Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt Waren und Dienstleistungen überlassen dürfen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Statt einer bestimmten Ware darf der Sachbezug auch als Gutschein oder über eine gegen Barauszahlung gesperrte Prepaid-Karte gewährt werden. 2026 liegt die Freigrenze bei 50 € pro Monat (§ 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Wie funktioniert der Sachbezug mit Salfy?
Der Salfy-Benefit FLEX beinhaltet eine Prepaid-Mastercard auf Guthabenbasis, die Ihre Mitarbeitenden erhalten. Sie laden monatlich bis zu 50 € auf, laufend oder in einzelnen Monaten. Mitarbeitende bezahlen damit im stationären Handel innerhalb der gewählten Region, zum Beispiel im Supermarkt oder an der Tankstelle. Die Karte ist auf einen wählbaren PLZ-Bereich begrenzt und gegen Barauszahlung gesperrt, damit die lohnsteuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Salfy übernimmt Lohnarten-Zuordnung, Freigrenzen-Überwachung und die abrechnungsfertige Übergabe an die Payroll.
Was ist die Salfy Benefit-Card?
Die Salfy Benefit-Card ist eine Prepaid-Mastercard auf Guthabenbasis, über die der Sachbezug bereitgestellt wird. Sie wird kostenfrei in Ihrem Firmendesign gestaltet und ist physisch sowie digital im Smartphone-Wallet nutzbar. Bezahlt wird damit im stationären Handel innerhalb eines festgelegten PLZ-Bereichs. Die Karte ist gegen Barauszahlung gesperrt, damit die lohnsteuerlichen Anforderungen an einen Sachbezug erfüllt sind.
Wofür können Mitarbeitende den Sachbezug nutzen?
Für Waren und Dienstleistungen im stationären Handel innerhalb des festgelegten PLZ-Bereichs, zum Beispiel im Supermarkt, an der Tankstelle oder in der Drogerie. Die Salfy Benefit-Card ist gegen Barauszahlung gesperrt.
Braucht es Belege oder Nachweise?
Nein. Innerhalb der 50-Euro-Freigrenze ist beim Sachbezug keine Einzelbelegprüfung nötig; anders als bei belegbasierten Benefits wie dem Essenszuschuss. Das reduziert den Aufwand für HR zusätzlich.
Für welche Mitarbeitenden eignet sich der Sachbezug?
Grundsätzlich für alle mit Arbeitsverhältnis: Vollzeit, Teilzeit, Werkstudierende, Auszubildende und Minijobber. Budgets lassen sich je Gruppe unterschiedlich festlegen.

Freigrenze, Steuer und Regeln

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?
Die monatliche Freigrenze liegt bei 50 € pro Mitarbeitendem; das sind bis zu 600 € netto im Jahr. Wird die Grenze überschritten, wird der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Freigrenze oder Freibetrag; was ist der Unterschied?
Ein wichtiger Punkt: Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei einem Freibetrag würde nur der übersteigende Teil besteuert. Bei der Freigrenze führt schon ein Cent zu viel dazu, dass der komplette Sachbezug steuerpflichtig wird. Salfy überwacht die Grenze deshalb automatisch.
Ist der Sachbezug steuerfrei?
Innerhalb der 50-Euro-Freigrenze ist der Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum Gehalt gewährt wird und als Sachleistung (nicht als Bargeld) ausgestaltet ist. Die konkrete Behandlung hängt vom Setup ab.
Darf ich den Sachbezug per Gehaltsumwandlung gewähren?
Nein. Der steuerfreie Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt in Sachbezug ist nicht zulässig. Ebenfalls steuerschädlich ist die Erstattung von Kosten, die Mitarbeitende selbst verauslagt haben.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Sachbezug?
Die Grundlagen stehen in § 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Der Sachbezug darf über Gutscheine, Gutscheinkarten oder Prepaid-Karten gewährt werden, die gegen Barauszahlung gesperrt sind. Die Freigrenze liegt bei 50 € pro Monat; wird sie überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats steuerpflichtig. Er muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden; eine Gehaltsumwandlung oder die Erstattung selbst verauslagter Kosten ist steuerschädlich.
Kann Guthaben in den nächsten Monat übertragen werden?
Ja. Bereits auf die Karte geladenes Guthaben gehört den Mitarbeitenden und bleibt erhalten; nicht ausgegebenes Guthaben wird in den Folgemonat übertragen und kann weiter genutzt werden. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: Die 50-Euro-Freigrenze bezieht sich auf den Monat, in dem der Sachbezug gewährt wird. Was in einem Monat nicht geladen wurde, lässt sich nicht rückwirkend für vergangene Monate nachholen.

Payroll & Einführung

Wie läuft die Übergabe an die Payroll?
Salfy liefert monatlich abrechnungsfertige Daten je Lohnart, direkt kompatibel mit DATEV und anderen gängigen Systemen. Payroll bucht die Daten ein, ohne selbst Beträge berechnen oder Lohnarten zuordnen zu müssen.
Können wir bestehende Payroll-Prozesse weiter nutzen?
Ja. Salfy ergänzt bestehende Abrechnungsabläufe, statt sie zu ersetzen. Die Daten werden im Format geliefert, das Ihr Abrechnungssystem erwartet; welche Systeme angebunden werden, stimmt Salfy vorab ab.
Lässt sich der Sachbezug mit anderen Benefits kombinieren?
Ja. Der Sachbezug lässt sich mit Benefits kombinieren, die eine eigene Steuernorm haben, etwa Essenszuschuss, Jobticket, Kita-Zuschuss, Internetzuschuss oder Mobilität. Diese zählen nicht in die 50-Euro-Freigrenze. Salfy hält Freigrenzen und Freibeträge automatisch auseinander.
Können wir mit dem Sachbezug starten und später erweitern?
Ja. Sie können mit dem Sachbezug beginnen und später weitere Benefits hinzufügen, ohne das System zu wechseln. Alles läuft zentral über eine Plattform.
Wie aufwendig ist die Einführung?
Für HR minimal: kurze Einrichtung (Mitarbeiterdaten, Budgets), danach läuft der Prozess automatisch. Standard-Setups sind kurzfristig startklar; Salfy begleitet den Rollout.
Wie hilft Salfy bei steuerlichen Anforderungen?
Salfy setzt den Sachbezug strukturiert und nachvollziehbar um: automatische Freigrenzen-Überwachung, korrekte Lohnarten-Zuordnung, revisionssichere Dokumentation und payroll-ready Daten. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Benefit und Unternehmensfall ab.

Lohnt sich der Sachbezug für Ihr Unternehmen?

In einem unverbindlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, wie sich der Sachbezug ohne zusätzlichen Admin-Aufwand in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lässt und wie Sie ihn sinnvoll mit weiteren Benefits kombinieren.

Unverbindlich beraten lassen Ersparnispotenzial berechnen
HR-Entscheiderin informiert sich am Laptop über den Salfy Sachbezug

Zuletzt aktualisiert: 24. Juli 2026

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