Call Benefit

Telefonzuschuss – CALL

Ihre Mitarbeitenden bringen die Telefonleitung zum Glühen? Mit dem Telefonzuschuss erstatten Sie Kosten für beruflich bedingte Telefonate.

CALL

Telefonzuschuss

Telefon
zuschuss

Ihre Mitarbeitenden bringen die Telefonleitung zum Glühen? Mit dem Telefonzuschuss erstatten Sie Kosten für beruflich bedingte Telefonate.

Monatlich bis zu 20,00 Euro pro Mitarbeitenden

Steuer- und sozialversicherungsfrei

Ca. 23,00 Euro Ersparnis gegenüber
klassischen Bruttogehalt

Häufige Fragen zum Telefonzuschuss

Mit dem Telefonzuschuss gewähren Sie Mitarbeitenden einen Zuschuss zu Kosten für beruflich bedingte Telefonate mit dem privaten Telefon, beispielsweise dem Mobiltelefon oder vom Festnetz. Die maximale Höhe beträgt monatlich 20,00 Euro, jedoch nicht mehr als 20% der gesamten Telefonrechnung, beispielsweise dem Flatrate-Monatspreis.

Es muss nicht immer das Diensthandy sein, um Mitarbeitenden zu zeigen, wie wichtig sie Ihnen sind. Ein Zuschuss zur Telefonrechnung, ganz gleich, ob nun die Handy-Flatrate oder der Festnetzanschluss daheim, ist eine tolle Alternative. Möglich macht es § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz. Demnach dürfen Arbeitgebende ihren Beschäftigten Aufwendungen für betriebliche Gespräche vom privaten Telefonanschluss steuerfrei erstatten. Die Höhe des Telefonzuschusses muss dazu zunächst ermittelt werden.

Für die Ermittlung zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Der Arbeitgebende legt einen monatlichen Durchschnittsbetrag zugrunde, welcher über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten gemäß den Aufzeichnungen des Beschäftigten zu ermitteln ist.
Variante 2: Der Telefonzuschuss wird auf maximal 20 % der Telefonrechnung des Beschäftigten festgelegt und übersteigt monatlich nicht mehr als 20,00 Euro. In diesem Fall entfällt die Protokollierung eines repräsentativen Zeitraums.

Der Telefonzuschuss kann immer dann eingesetzt werden, wenn Mitarbeitende mit dem privaten Telefon beruflich bedingte Telefonate führen. Ist dies der Fall, dürfen Arbeitgebende Kosten für beruflich bedingte Telefonate steuerfrei erstatten. Die Erstattung darf entweder zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gewährt, wie auch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gegen Bruttogehalt getauscht werden.

Mit unserem Benefit CALL ist der Telefonzuschuss einfach und schnell realisiert. Sie brauchen nichts weiter tun, außer ein maximales Budget für den Telefonzuschuss zu definieren. Die maximale Höhe wird von der Software vorgegeben. Die Mitarbeitenden laden einfach die monatliche Telefonrechnung oder den Telefonvertrag über die Salfy-App hoch, das ist auch schon alles. Die steuerkonforme Dokumentation und die Auszahlung direkt über die nächste Gehaltsabrechnung übernimmt Salfy automatisch.

Neben der Bezuschussung und Erstattung von Telefonkosten für betrieblich veranlasste Telefonate vom privaten Anschluss dürfen Arbeitgebende ihren Beschäftigten auch ein Diensthandy überlassen. Voraussetzung hierbei ist, dass der Handyvertrag auf den Namen des Unternehmens abgeschlossen wird. In diesem Fall sind private Gespräche des Arbeitnehmenden vom Diensthandy immer steuerfrei, selbst wenn das Diensthandy fast ausschließlich privat genutzt wird.

Telefonzuschuss – Vorteile

Mit dem CALL-Benefit profitieren Unternehmen und Mitarbeitende!

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