Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

1. Leistung und Vertragsgegenstand

1.1
Die SalLab GmbH (im Folgenden: SalLab) stellt auf der Internetseite www.salfy.de eine web-basierte Software (im Folgenden: Salfy) für Unternehmen (im Folgenden: Kunden) zur Implementierung und Administration von steuerfreien und steuerbegünstigten Mitarbeiter-Benefits (Zuschüsse und Kostenerstattungen) entsprechend der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften zur Verfügung.

1.2
Diese Vertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die Nutzung der Software Salfy in Verbindung mit dem Auftragsblatt und der aktuellen Leistungsbeschreibung als Software as a Service (im Folgenden SaaS).

1.3
Darüber hinaus gehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.

1.4
SalLab kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen und wird den Kunden mit entsprechenden Nutzungshinweisen auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

1.5
Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SalLab stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

2. Vertragsschluss, Testzeitraum

2.1
Das auf der Internetseite www.salfy.de bereitgestellte Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene web-basierte Software zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von SalLab dar.

2.2
Die Nutzung von Salfy setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung von Salfy für Testzwecke ab. Dieses Angebot kann SalLab mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account annehmen.

2.3
Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung gemäß Ziffer 2.2 räumt SalLab dem Kunden das Recht ein, Salfy ab Gewährung des Zugangs zum Account bzw. Mitteilung der Zugangsdaten für 30 Tage, ausschließlich zu Testzwecken, zu nutzen (Testzeitraum). Jedem Kunden steht nur ein Testzeitraum zu. Auf Anfrage bei SalLab kann der Testzeitraum jedoch verlängert werden. Ob der Testzeitraum verlängert wird, liegt ausschließlich im Ermessen von SalLab. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Account des Kunden gesperrt. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Salfy erfolgt nicht.

2.4
Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Ziffer 2.3 hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von Salfy mit SalLab abzuschließen. Hierfür erhält der Kunde von SalLab ein individuelles Angebot (Auftragsblatt und Leistungsbeschreibung).

2.5
Für die Angebotserstellung und den Abschluss eines Vertrags teilt der Kunde SalLab die Anzahl der Mitarbeiter, die Zugang zu Salfy erhalten sollen, die Mitarbeiter-Benefits sowie Rechnungsadresse, Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit, Zahlweise und die Zahlungsoptionen Lastschrift oder Rechnung mit.

3. Nutzungsumfang

3.1 SalLab räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die vereinbarte Vertragslaufzeit begrenztes Recht zur Nutzung von Salfy ein. 3.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Vertragslaufzeit auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder per Salfy-App die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SalLab. 3.3 Der Kunde darf Salfy insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Salfy oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. 3.4 SalLab ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 3.5 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde SalLab auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 3.6 SalLab kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann SalLab den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. SalLab hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann SalLab nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten. 3.7 Der Anspruch der SalLab auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 3.8 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

4. Verfügbarkeit, Leistungsmängel und Störungsmanagement

4.1
SalLab gewährleistet eine 99%-ige Verfügbarkeit von Salfy als SaaS im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SalLab liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates von Salfy), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 4.2 vorab angekündigt wurden.

4.2
SalLab ist berechtigt zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit von Salfy zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung von Salfy von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird SalLab diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von SalLab zu vertreten ist.

4.3
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Dem Kunden steht hierfür ein Kunden-Support, erreichbar per Telefon, E-Mail und Chat während der üblichen Geschäftszeiten der SalLab zur Verfügung.

4.4
SalLab wird Störungsmeldungen des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 4.5) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.

4.5
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird SalLab entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

a) Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

b) Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.

c) Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden von SalLab nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.

4.6
Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird SalLab unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt SalLab dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird SalLab entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen. SalLab wird dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

4.7
Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung der SalLab wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden

5.1 Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. 5.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während des Testzeitraums gemäß der Ziffern 2.2 und 2.3 die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit von Salfy zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung von Salfy gegenüber SalLab anzuzeigen. Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während des Testzeitraums bereits bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung von Salfy gegenüber SalLab angezeigt wurden, kann sich der Kunde gegenüber SalLab nicht berufen. 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen. 5.4 Für die Inhalte und mit Salfy verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Salfy nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird SalLab unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von SalLab bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff. 5.5 Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. 5.5.1 Die Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. 5.5.2 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von SalLab wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von SalLab kommen. SalLab ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich. 5.5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Salfy Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc. 5.5.4 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet Sorge zu tragen für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf alle Salfy Accounts (Arbeitgeber-Cockpit sowie Mitarbeiter-Accounts). 5.5.5 Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken. 5.5.6 Der Kunde ist für die Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig vom Support-Umfang der SalLab. Hierzu zählen insbesondere die Administration des Accounts, das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account, Aktivieren neuer Mitarbeiter sowie das Deaktivieren von Mitarbeitern. 5.6 Der Kunde ist verpflichtet, SalLab von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der SalLab. 5.7 Der Kunde ist verpflichtet seine Daten ordnungsgemäß in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern. Dies gilt auch für die der SalLab im Zuge der Vertragserfüllung überlassenen Unterlagen.

6. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

6.1
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. SalLab bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

7. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen

7.1
Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise gemäß Auftragsblatt. Die dortigen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar.

7.2
Der Kunde erhält gemäß der im Auftragsblatt vereinbarten Zahlungsweise von SalLab eine Rechnung in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung fällig.

7.3
Der Abrechnungszeitraum beginnt nach Abschluss eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung von Salfy mit dem im Auftragsblatt bezeichneten Startzeitpunkt, spätestens jedoch mit dem Monatsersten, ab dem die Mitarbeiter des Kunden Zugang zu Salfy erhalten.

7.4.
Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung von Salfy erfolgen per Lastschrift oder Rechnung. Die Lastschrift wird mit dem Tag der Fälligkeit belastet.

7.5
Sollte sich die Preisklasse aufgrund einer Veränderung der Mitarbeiterzahl oder der Mitarbeiter-Benefits erhöhen oder verringern, stellt SalLab den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Zahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungsmonats mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung.

7.6
Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist SalLab berechtigt, den Zugang des Kunden zu Salfy unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird SalLab den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber SalLab geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat SalLab kein Recht den Zugang zu Salfy zu sperren. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

8. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

8.1
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erfolgt ab dem im Auftragsblatt vereinbartem Startzeitpunkt zunächst für eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern im Auftragsblatt nicht eine gesonderte Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Während dieser Mindestlaufzeit bzw. einer gesondert vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.

8.2
Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. zum Ablauf der gesondert vereinbarten Vertragslaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat bzw. um die vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.

8.3
Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.4
Jede Kündigungserklärung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.

8.5
Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). SalLab wird den Kunden dabei unterstützen. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.

9. Allgemeine Haftung

9.1
SalLab haftet dem Kunden stets

a) für selbst sowie durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Sallab oder ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

9.2
SalLab haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit SalLab eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung für jeden einzelnen Schadenfall wird in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt Garantieerklärung vereinbart.

9.3
Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet SalLab nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene
Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat.

9.4
Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 9.1 bis 9.3 entsprechend.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1
SalLab hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

10.2
Soweit SalLab auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird SalLab ausschließlich als Auftragsverarbeiterin tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. SalLab wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit SalLab die Details für den Umgang der SalLab mit den Daten des Kunden nach den
datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.

10.3
Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes SalLab von Ansprüchen Dritter frei.

10.4
Für das Verhältnis zwischen SalLab und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit SalLab etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme der SalLab durch die betroffene Person. SalLab wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.

10.5
SalLab gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

10.6
Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die
(i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder
(ii) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Auftragsblatt und Leistungsbeschreibung, Produktbeschreibungen und Spezifi-kationen, Funktionsumfang sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern.

10.7
Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die
(i) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren,
(ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden,
(iii) anderweitig öffentlich bekannt sind,
(iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden,
(v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder
(vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags.

11. Änderungsvorbehalte

11.1
SalLab hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen von Salfy zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (Brief oder E-Mail) widerspricht. SalLab verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

11.2
SalLab behält sich vor, Salfy zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außerhalb von Änderungen und Abweichungen, die für den Kunden nicht zumutbar sind. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version von Salfy oder einer Änderung von Funktionalitäten von Salfy eine wesentliche Änderung der durch die von Salfy unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird SalLab dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. SalLab wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

11.3
SalLab behält sich darüber hinaus vor, Salfy zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten,
(i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von SalLab angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert;
(ii) soweit SalLab damit einer an SalLab gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt;
(iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken von Salfy zu beseitigen; oder
(iv) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.

11.4
SalLab ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. SalLab wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Der Kunde kann dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Benefits bzw. Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter resultierende Änderungen des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 11.4.

11.5
Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. SalLab behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

11.6
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.1
Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen SalLab und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der SalLab.

12.3
Für den Vertragsschluss steht dem Kunden auf www.salfy.de jeweils die gültige Fassung dieser AGB von SalLab zur Verfügung.

Stand: 30.11.2021

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