Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras – Welche Benefits gibt es und was sind die Unterschiede

Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras sind zusätzliche Leistungen zum Gehalt und ein zentraler Baustein moderner Vergütungsmodelle. Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Benefits, erklärt ihre Unterschiede und zeigt, wie Unternehmen steuerliche Vorteile gezielt nutzen können.
Inhaltsverzeichnis

Definition Benefits und Gehaltsextras

Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras lassen sich als betriebliche Zusatzleistungen des Arbeitgebers an Beschäftigte definieren. Dazu zählen ebenfalls Corporate Benefits oder auch Sachzuwendungen. Es handelt sich hierbei also um Mitarbeiterangebote und Mitarbeitervorteile, die typischerweise zusätzlich zum Entgelt gewährt werden.

Aus steuerrechtlicher Sicht wird im Kontext von Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras auch von sogenannten geldwerten Vorteilen gesprochen. Bei geldwerten Vorteilen handelt es sich ebenfalls um Leistungen des Arbeitgebers an Mitarbeitende auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses. Mit der Definition des geldwerten Vorteils schafft der Gesetzgeber quasi eine Abgrenzung zum „normalen“ Entgelt, also dem Lohn und Gehalt. Darüber hinaus werden damit Richtlinien definiert, wie einzelne Benefits und Gehaltsextras steuerrechtlich zu behandeln sind, also inwieweit ein Benefit oder geldwerter Vorteil Steuern und Sozialabgaben auslöst.

Welche Benefits und Gehaltsextras gibt es?

Die Vielfalt an Benefits und Gehaltsextras ist schier grenzenlos. Das liegt insbesondere daran, dass Benefits und Gehaltsextras für Unternehmen und für Beschäftigte über die letzten 10 Jahre an Bedeutung gewonnen haben und zunehmend weiter an Bedeutung gewinnen.

So zählen inzwischen kostenfreie Getränke und Obst ebenso als Benefit und Gehaltsextra, wie auch der Dienstwagen oder das Dienstfahrrad. Aber auch Essenszuschüsse, die Übernahme von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Beihilfen zur Erholung sind typische und überaus beliebte Benefits, wie auch flexible Arbeitszeiten und eine flexible Arbeitsgestaltung, wahlweise aus dem Office oder von zuhause.

Insbesondere die beiden letztgenannten Benefits – flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit auch aus dem Home-Office zu arbeiten – haben innerhalb der letzten zwei Jahre an Stellenwert gewonnen. So wünschen sich ca. 70% aller Beschäftigten flexible Arbeitszeiten und eine variable Arbeitsgestaltung.

Zusammenfassend können Benefits und Gehaltsextras unterschiedlichste Formen annehmen. Dies können bspw. Waren oder materielle Vorteile, Dienstleistungen, Gutscheine, Prämien oder auch Geldbeträge in Form von Kostenerstattungen sein.

Welche Unterschiede gibt es bei Benefits und Gehaltsextras?

Die Unterschiede einzelner Benefits und Gehaltsextras lassen sich am besten herausarbeiten, wenn man diese anhand ihrer Merkmale betrachtet. So unterscheiden sich Mitarbeiter-Benefits einerseits in der Art und Weise der Hingabe, andererseits in der steuerrechtlichen Würdigung der geldwerten Vorteile. Darüber lassen sich Benefits auch arbeitsrechtlich abgrenzen.

Art und Weise der Hingabe von Benefits und Gehaltsextras

Die Art und Weise der Hingabe von Benefits und Gehaltsextras beschreibt letztendlich die Form, wie ein Benefit Beschäftigten gewährt wird. Mögliche Formen der Hingabe von Mitarbeiter-Benefits sind beispielsweise Geldleistungen, Waren und Dienstleistungen sowie auch Vergünstigungen. Als Geldleistungen werden Zuschüsse und Kostenerstattungen angesehen, beispielsweise Essenszuschüsse oder Kostenerstattungen für öffentlichen Personennahverkehr. Typische Waren und Dienstleistungen sind beispielsweise der Dienstwagen oder eine Firmen-Fitness-Mitgliedschaft im Sportstudio. Vergünstigungen sind beispielsweise Rabatte, beispielsweise über Einkaufsplattformen für Arbeitgeber.

Steuerrechtliche Würdigung von Benefits und Gehaltsextras

Die Steuerrechtliche Würdigung macht eine Unterscheidung von Mitarbeiter-Benefits möglich in solche, die eine Steuerlast (Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer) und Sozialabgaben auslösen und in Benefits, die steuerfrei oder steuerbegünstigt sind. Letztendlich geht es also um die Frage, inwieweit der geldwerte Vorteil, der mit Hingabe des Benefits entsteht, steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Hier hat der Gesetzgeber umfassende Richtlinien und Normen geschaffen und definiert sogar Freigrenzen und Freibeträge.

Drei praktische Beispiele anhand des Dienstwagens (Ware), des Sachbezugs (Gutscheins) und der Erstattung von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Geldleistung) verdeutlichen die Unterscheidung von Benefits anhand ihrer steuerrechtlichen.

Die private Nutzung eines Dienstwagens führt zu einem geldwerten Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig zu behandeln ist. Die Höhe des geldwerten Vorteils beträgt hierbei 1% des Bruttolistenpreises eines Fahrzeugs (bei Hybridfahrzeugen wird der Bruttolistenpreis halbiert, bei Elektrofahrzeugen sogar nur zu einem Viertel angesetzt).

Der Sachbezug für Waren und Dienstleistungen ist bis zu einer Freigrenze von monatlich 50,00 Euro (seit 01.01.2022) – steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Wird jedoch in einem Monat die Freigrenze um nur einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag und somit der Benefit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Darüber hinaus wird die Steuerfreiheit des Sachbezugs nur dann anerkannt, wenn die Art und Weise der Hingabe sowie dessen Realisierung den gesetzlichen Richtlinien entspricht.

Für die Erstattung von Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es drei unterschiedliche Besteuerungsgrundlagen, einerseits gänzlich steuerfrei und andererseits mit einer pauschalen Steuer von 15% oder 25%. So ist der ÖPNV-Kostenzuschuss nur dann steuerfrei, wenn dieser ausschließlich zusätzlich zum Entgelt gewährt wird (es darf keine Gehaltsumwandlung vorliegen). Liegt hingegen eine Gehaltsumwandlung vor – also der Tausch von Bruttogehalt zugunsten eines Benefits – ist der ÖPNV-Kostenzuschuss mit 15% oder 25% zu versteuern. Die Höhe der Steuer dürfen Arbeitgeber wählen. Für alle drei Varianten gilt, dass die Höhe des Benefits die tatsächlich entstandenen Kosten für öffentlichen Personennahverkehr nicht übersteigen darf.

Diese drei Beispiele verdeutlichen die Unterscheidungsmerkmale der einzelnen Benefits treffend und eindeutig. Allerdings ist eine Unterscheidung von Benefits anhand der steuerrechtlichen Behandlung sehr komplex und daher nur mit großer Mühe möglich.

Arbeitsrechtliche Abgrenzung von Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras

Mit der arbeitsrechtlichen Abgrenzung von Benefits und Gehaltsextras lässt sich ein Unterschied darin finden, ob ein Benefit ausschließlich zusätzlich zum arbeitsvertraglichen Entgelt gewährt werden darf oder ob ein Tausch von Benefits mit Entgelt, die sogenannte Gehaltsumwandlung, zulässig ist.

Benefits als Geldleistung in Form von Erstattungen und Zuschüssen

Benefits und Gehaltsextras in Form von Erstattungen oder Zuschüssen in Geld haben zwei wesentliche Merkmale gemeinsam. Die entstandenen Kosten müssen in geeigneter Form, beispielsweis mit Beleg oder Vertrag vom Beschäftigten nachgewiesen werden, sofern vom Gesetzgeber nichts Gegenteiliges definiert ist. Darüber hinaus darf die Höhe der Geldleistung die entstandenen Kosten nicht übersteigen. Bei Benefits als Geldleistungen handelt es sich beispielsweise um:

  • Reinigungskosten für Dienstkleidung
  • Fortbildungskosten

Mitarbeiter-Benefits in Form von Waren und Dienstleistungen

Benefits in Form von Waren und Dienstleistungen sind typischerweise physischer Natur und werden Beschäftigten entweder vom Arbeitgeber übergeben oder können auf Kosten des Arbeitgebers erworben werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Dienstfahrrad oder Fahrrad-Leasing
  • Dienstwagen
  • Firmen-Fitness-Mitgliedschaft
  • Geräte zur Datenverarbeitung
  • Gutscheine zum Erwerb und Bezug von Waren oder Dienstleistungen
  • Job-Ticket

Mitarbeiter-Benefits als Sonstige Vorteile

  • Firmenveranstaltungen
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Home-Office
  • Rabatte durch Einkaufsgemeinschaften

Worauf sollte man bei der Auswahl von Benefits und Gehaltsextras achten?

Bei der Auswahl von Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras sollten Arbeitgeber und Personalverantwortliche insbesondere darauf achten, dass die Benefits auch wirklich spürbar bei Beschäftigten ankommen. Eine einfache Umfrage hilft dabei herauszufinden, was sich Beschäftigte wünschen.

Im nächsten Schritt sollten diejenigen Benefits ausgewählt werden, die einerseits einfach zu implementieren und andererseits möglichst steuerfrei für Beschäftige und Arbeitgeber sind.

 

Falls Sie mehr Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras haben, können Sie uns gerne im Chat anschreiben oder direkt eine Online-Demo buchen.

FAQ - Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras

Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras sind zusätzliche Leistungen zum Gehalt, die Unternehmen ihren Beschäftigten über das reguläre Entgelt hinaus anbieten. Dazu zählen z. B. Essenszuschuss, Dienstwagen, Sachbezug, Internetzuschuss oder Kita-Zuschuss. Aus steuerlicher Sicht gelten sie als geldwerte Vorteile und können – je nach Ausgestaltung – steuerpflichtig, steuerbegünstigt oder vollständig steuerfrei sein.
Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras lassen sich in Geldleistungen, Sachleistungen und sonstige Vorteile unterteilen. Geldleistungen sind z. B. Zuschüsse und Erstattungen für ÖPNV, Internet oder Verpflegung. Sachleistungen umfassen Dienstwagen, Dienstfahrrad, Firmenfitness oder Gutscheine. Sonstige Vorteile sind etwa flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder Rabatte über Corporate-Benefit-Programme.
Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn Mitarbeitende durch Benefits zusätzliche Leistungen erhalten, die nicht als reguläres Gehalt ausgezahlt werden, aber einen wirtschaftlichen Wert haben. Beispiele sind Dienstwagen, Sachbezug bis 50 Euro, Zuschüsse zu ÖPNV oder Internet. Abhängig von Freibeträgen, Freigrenzen und gesetzlichen Vorgaben können diese Vorteile steuerfrei, pauschal versteuert oder voll steuerpflichtig sein.
Geldleistungen wie Essenszuschüsse, ÖPNV-Zuschuss oder Internetzuschuss werden als Erstattungen oder Zuschüsse ausgezahlt und dürfen die nachgewiesenen Kosten nicht übersteigen. Sachleistungen sind z. B. Dienstwagen, Dienstfahrrad, Firmenfitness oder Gutscheine für Waren und Dienstleistungen. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche lohnsteuerliche Regelungen, Freibeträge und Dokumentationspflichten, die Arbeitgeber bei der Benefit-Gestaltung beachten müssen.
Unternehmen sollten Benefits wählen, die sowohl steuerlich attraktiv als auch für Mitarbeitende spürbar relevant sind. Eine Mitarbeiterumfrage hilft, passende Gehaltsextras wie Essenszuschuss, Jobticket, Sachbezug, Homeoffice-Unterstützung oder Kita-Zuschuss zu identifizieren. Wichtig sind einfache Umsetzung, rechtssichere Dokumentation und eine Kombination aus steuerfreien und steuerbegünstigten Benefits, um Nettoeffekte und Arbeitgeberattraktivität zu maximieren.

Salfy Benefit-Plattform

Salfy ist die ideale Software für steuerfreie und steuervergünstigte Mitarbeiterbenefits und Gehaltsextras, wie den Essenszuschuss, das Job-Ticket, die Internetpauschale, Erholungsbeihilfe und viele mehr.

  • Automatisiert und ohne administrativen Aufwand für HR und Payroll
  • Individualisierbar und auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten anpassbar
  • Nahtlos integriert in alle gängigen Lohnabrechnungssysteme (DATEV, SAP, Addison etc.)
  • 100% konform mit dem deutschen Steuerrecht, GoBD und DSGVO
Vereinbaren Sie mit unseren Benefit-Experten eine Demo und wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen steigern. Ihre Mitarbeitenden werden es lieben!

Mehr als 750 zufriedene Unternehmen nutzen unsere Mitarbeiter-Benefit-Software

Christian Dior Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Everdrop Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Fujifilm Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Joblinge | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Louis Vuitton Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Remind Me Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

Icon Arbeitgebermarke | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Stärkung der Arbeitgebermarke

Icon Arbeitgeberattraktivität | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

Icon Gehalt | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Höhere
Nettogehälter

Icon Steuerersparnisse | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Steuer-
ersparnisse

Icon Mitarbeiterbindung | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Verbesserte Mitarbeiterbindung

Icon_Mitarbeiterzufriedenheit| All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Erhöhte Mitarbeitermotivation

Unsere Kunden und wir: Partner auf Augenhöhe

Kunden von Salfy | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Zufriedene Kunden
750 +
Christian Dior Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Doctolib | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Everdrop Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Fujifilm Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Joblinge | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Kolibri Games | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Louis Vuitton Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Nitrado Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Remind Me Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Sendinblue Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
The Verse Ventures Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Zoe Lu Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
Kunden von Salfy | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Zufriedene Kunden
750 +

Diese Artikeln könnten Sie interessieren:

Beliebteste Mitarbeiter-Benefits im Überblick | Salfy

Die beliebtesten Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras

Wer die Wahl hat, hat bekanntlich die Qual. Bei der Vielzahl an Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras dürfte die Qual der Wahl besonders zutreffend sein.
Mitarbeiter-Benefits: Anwendungsbeispiele im Überblick | Salfy

Mitarbeiter-Benefits & Gehaltsextras

Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras lassen sich an vielen Stellen sehr gut implementieren, um Unternehmen und ihren Mitarbeiten voranzubringen.
5 Praxis-Tipps für erfolgreiche Mitarbeiter-Benefits | Salfy

Mitarbeiter-Benefits: 5 Tipps für den Einsatz in der Praxis

Mitarbeiter-Benefits können ihr volles Potential erst entfachen, wenn man sie richtig im Unternehmen implementiert und präsentiert.

Ihre persönliche Webdemo

Lernen Sie Salfy in 15-20 Minuten kennen

Jetzt zum Benefit-Report anmelden!