Versüßen Sie Ihren Mitarbeitern den Urlaub mit einer jährlichen Einmalzahlung in Höhe von bis zu 156,00 Euro. Für Ehegatten können weitere 104,00 Euro und für jedes Kind 52,00 Euro jährlich gewährt werden.
Die vom Arbeitgeber gewährte Erholungsbeihilfe sollte entsprechend dokumentiert werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung des Geldbetrages.
Diese jährliche Einmalzahlung ist sozialversicherungsfrei und mit 25% pauschal durch den Arbeitgeber zu versteuern.