
Home Office Ausstattung –
HOME
Schaffen Sie optimale Arbeitsbedingungen für Remote Worker, mit einem individuellen
Budget für Home-Office-Equipment, bspw. für Schreibtisch, Stuhl und Hardware.
- Volle Kostenerstattung pro Mitarbeitenden nach Belieben
- Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
- Private Nutzung zulässig (solange betriebliche überwiegt)
Home Office Ausstattung
Volle Kostenerstattung pro Mitarbeitenden nach Belieben
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Private Nutzung zulässig (solange betriebliche überwiegt)
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Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen
Stärkung der Arbeitgebermarke
Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität
Höhere
Nettogehälter
Steuer-
ersparnisse
Verbesserte Mitarbeiterbindung
Erhöhte Mitarbeitermotivation
Home-Office-Ausstattung – Vorteile


möglich




Erstattungsmodelle
Häufige Fragen zum Home Office Ausstattung
Was ist Homeoffice-Equipment?
Homeoffice-Equipment umfasst alle Arbeitsmittel, die Mitarbeitenden für die Tätigkeit im Homeoffice zur Verfügung gestellt oder erstattet werden können. Dazu zählen insbesondere
Technische Geräte wie Laptops, Monitore, Tastaturen, Headsets
Büromöbel wie Schreibtische und ergonomische Stühle
Zubehör wie Lampen, Dockingstations oder Webcams
Ziel ist es, einen ergonomischen und produktiven Arbeitsplatz zu Hause zu ermöglichen.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Homeoffice-Equipment?
Die steuerliche Behandlung von Homeoffice-Equipment hängt von der Art der Bereitstellung ab:
- Überlassung durch den Arbeitgeber
Stellt der Arbeitgeber Arbeitsmittel zur Verfügung, die in seinem Eigentum bleiben, ist dies steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Dies gilt auch bei privater Mitbenutzung, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden.
- Kostenerstattung an den Arbeitnehmer
Erstattet der Arbeitgebende dem Mitarbeitenden Kosten für selbst beschaffte Arbeitsmittel, sind diese steuerpflichtig. Handelt es sich allerdings um Auslagenersatz, ist dieser wiederum steuerfrei.
Wie funktioniert Homeoffice-Equipment mit Salfy?
Mit Salfy wird die Bereitstellung von Homeoffice-Equipment effizient und rechtssicher:
- Digitale Verwaltung: Der gesamte Prozess – von der Budget-Gewährung bis zur Auslagenerstattung ist automatisiert.
- Flexible Modelle: Unterstützung sowohl bei der Überlassung als auch bei der Kostenerstattung.
- Steuerkonforme Abwicklung: Automatische Anwendung der korrekten steuerlichen Behandlung.
- Transparente Dokumentation: Alle Vorgänge werden nachvollziehbar dokumentiert
Wann dürfen Mitarbeitende Homeoffice-Equipment erhalten?
Mitarbeitende können Homeoffice-Equipment erhalten, wenn:
- Eine Homeoffice-Vereinbarung besteht.
- Arbeitsmittel für die Tätigkeit im Homeoffice erforderlich sind.
- Kosten für beruflich genutzte Arbeitsmittel entstehen.
Eine klare vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist empfehlenswert, um die steuerliche Behandlung zu sichern.
Wie kann Homeoffice-Equipment gewährt werden?
Unternehmen haben folgende Möglichkeiten:
- Überlassung von Arbeitsmitteln
Der Arbeitgebende stellt die benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung, die in seinem Eigentum bleiben. Dies ist steuerfrei, auch bei privater Mitbenutzung.
- Kostenerstattung
Der Arbeitgebende erstattet Beschäftigten die Kosten für selbst beschaffte Arbeitsmittel. Dies ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert werden. Auslagenerstattungen sind wiederum steuerfrei zu behandeln, denn die Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum des Arbeitgebenden.
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