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Home Office Ausstattung –
HOME

Schaffen Sie optimale Arbeitsbedingungen für Remote Worker, mit einem individuellen 
Budget für Home-Office-Equipment, bspw. für Schreibtisch, Stuhl und Hardware.

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Home Office Ausstattung

Schaffen Sie optimale Arbeitsbedingungen für Remote Worker, mit einem individuellen Budget für Home-Office-Equipment, bspw. für Schreibtisch, Stuhl und Hardware.

Volle Kostenerstattung pro Mitarbeitenden nach Belieben

Steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Private Nutzung zulässig (solange betriebliche überwiegt)

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

Icon Arbeitgebermarke

Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

Icon Gehalt

Höhere
Nettogehälter

Icon Steuerersparnisse

Steuer-
ersparnisse

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Verbesserte Mitarbeiterbindung

Erhöhte Mitarbeitermotivation

Home-Office-Ausstattung – Vorteile

Mit dem Benefit HOME profitieren Unternehmen und Mitarbeitende zugleich!
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Automatisch rechtskonform & prüfsicher
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100 % steuerfrei
möglich
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Ideal für hybride Arbeitsmodelle
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Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit
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Flexible
Erstattungsmodelle

Häufige Fragen zum Home Office Ausstattung

Homeoffice-Equipment umfasst alle Arbeitsmittel, die Mitarbeitenden für die Tätigkeit im Homeoffice zur Verfügung gestellt oder erstattet werden können. Dazu zählen insbesondere

Technische Geräte wie Laptops, Monitore, Tastaturen, Headsets

Büromöbel wie Schreibtische und ergonomische Stühle

Zubehör wie Lampen, Dockingstations oder Webcams

Ziel ist es, einen ergonomischen und produktiven Arbeitsplatz zu Hause zu ermöglichen.

Die steuerliche Behandlung von Homeoffice-Equipment hängt von der Art der Bereitstellung ab:

  1. Überlassung durch den Arbeitgeber

Stellt der Arbeitgeber Arbeitsmittel zur Verfügung, die in seinem Eigentum bleiben, ist dies steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Dies gilt auch bei privater Mitbenutzung, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden.

  1. Kostenerstattung an den Arbeitnehmer

Erstattet der Arbeitgebende dem Mitarbeitenden Kosten für selbst beschaffte Arbeitsmittel, sind diese steuerpflichtig. Handelt es sich allerdings um Auslagenersatz, ist dieser wiederum steuerfrei.

Mit Salfy wird die Bereitstellung von Homeoffice-Equipment effizient und rechtssicher:

  • Digitale Verwaltung: Der gesamte Prozess – von der Budget-Gewährung bis zur Auslagenerstattung ist automatisiert.
  • Flexible Modelle: Unterstützung sowohl bei der Überlassung als auch bei der Kostenerstattung.
  • Steuerkonforme Abwicklung: Automatische Anwendung der korrekten steuerlichen Behandlung.
  • Transparente Dokumentation: Alle Vorgänge werden nachvollziehbar dokumentiert

Mitarbeitende können Homeoffice-Equipment erhalten, wenn:

  • Eine Homeoffice-Vereinbarung besteht.
  • Arbeitsmittel für die Tätigkeit im Homeoffice erforderlich sind.
  • Kosten für beruflich genutzte Arbeitsmittel entstehen.

Eine klare vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist empfehlenswert, um die steuerliche Behandlung zu sichern.

Unternehmen haben folgende Möglichkeiten:

  1. Überlassung von Arbeitsmitteln

Der Arbeitgebende stellt die benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung, die in seinem Eigentum bleiben. Dies ist steuerfrei, auch bei privater Mitbenutzung.

  1. Kostenerstattung

Der Arbeitgebende erstattet Beschäftigten die Kosten für selbst beschaffte Arbeitsmittel. Dies ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert werden. Auslagenerstattungen sind wiederum steuerfrei zu behandeln, denn die Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum des Arbeitgebenden.

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Noch Fragen zum Home Office Ausstattung?

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Unsere Kunden und wir: Partner auf Augenhöhe

Zufriedene Kunden
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Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
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