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Sachzuwendungen – BONUS

Sachzuwendungen und Sachprämien sind der Benefit zur Erfüllung nahezu aller Wünsche von Mitarbeitenden, wenn der steuerfreie Sachbezug bereits ausgeschöpft ist.

BONUS

Sachzuwendungen

Sach-zuwendungen

Sachzuwendungen und Sachprämien sind der Benefit zur Erfüllung nahezu aller Wünsche von Mitarbeitenden, wenn der steuerfreie Sachbezug bereits ausgeschöpft ist.

Bis zu 10.000,00 EUR pro Mitarbeitenden im Jahr

Pauschal besteuert (30%) und sozialversicherungspflichtig

Bis zu 2.000,00 Euro Arbeitgeber-Ersparnis gegenüber klassischem Bruttogehalt

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

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Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

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Höhere
Nettogehälter

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Steuer-
ersparnisse

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Verbesserte Mitarbeiterbindung

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Erhöhte Mitarbeitermotivation

Sachzuwendungen und Sachprämien – Vorteile

Mit dem BONUS-Benefit profitieren Unternehmen und Mitarbeitende!
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Hoher Gegenwert ggü. klassischem Bruttogehalt
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Spürbar
höheres Netto
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Hohe „awareness“ durch physischen Bezahlvorgang (Einsatz der Karte)
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Bis zu 2.000,00 Euro Ersparnis durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
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Flexibel und individuell einsetzbar

Digitale Umsetzung mit der Salfy Benefit-Plattform

Damit Benefits langfristig Mehrwert schaffen, müssen sie sich einfach verwalten und in bestehende Prozesse integrieren lassen.

Mit Salfy bündeln Sie alle Mitarbeiter-Benefits in einer zentralen Lösung. Unser intelligenter Benefit-Algorithmus unterstützt eine einfache Bereitstellung und reibungslose Verwaltung. So können Mitarbeitende ihre Vorteile unkompliziert, steueroptimiert und unter Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen nutzen.

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Häufige Fragen zu Sachzuwendungen und Sachprämien

Was sind Sachzuwendungen und Sachprämien?

Sachzuwendungen und Sachprämien an Beschäftigte sind Geschenke des Arbeitgebenden, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Beschenkten gedacht sind und in keinem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung zusammenstehen.

Sachzuwendungen oder Sachprämien können dabei sowohl Waren als auch Dienstleistungen sein. Es handelt sich dabei um unentgeltliche vermögenswerte Zuwendungen. Was viele nicht wissen, jede Zuwendung löst eine Steuerpflicht aus, weil ein geldwerter Vorteil entsteht.
Die Steuer des geldwerten Vorteils kann der Schenker, also der Arbeitgebende, übernehmen.

Der Arbeitgebende verfügt gem. § 37b EStG ein Wahlrecht die pauschale Einkommenssteuer in Höhe von 30% (zzgl. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Sozialabgaben) zu übernehmen. Der Beschenkte, also der Mitarbeitende, muss darauf hin keine Lohnsteuer abführen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind bei Sachzuwendungen zu berücksichtigen?

Grundsätzlich ist zunächst der jährliche Freibetrag von 10.000 Euro pro Jahr zu berücksichtigen. Arbeitgebende dürfen nach § 37b EStG die Einkommenssteuer auf Sachzuwendungen an ihre Beschäftigten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Jahr übernehmen.

Die pauschale Steuer beträgt 30% zzgl. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Darüber hinaus ist zwingend das sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis einzuhalten. Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Sachzuwendungen ist nur dann zulässig, wenn die Sachzuwendung zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt gewährt werden.

Ein „Tausch“ des Bruttogehalts zugunsten einer Sachzuwendung ist nicht zulässig und führt zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Wie funktionieren Sachzuwendungen mit Salfy?

Der Benefit BONUS beinhaltet eine Kreditkarte auf Guthaben-Basis (Prepaid-Mastercard), die Ihre Mitarbeitenden erhalten. Auf diese Prepaid-Kreditkarte können Arbeitgebende bis zu 10.000,00 Euro beladen, wahlweise einmalig oder auch wiederkehrend.

Mitarbeitende dürfen das Guthaben für Waren und Dienstleistungen im Online-Handel sowie beim Bezahlen an der Kasse einsetzen (bspw. in Supermärkten, bei Tankstellen etc.).

Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an Prepaid-Kreditkarten, die als Sachbezug eingesetzt werden, sind die Karten auf eine auszuwählende Region (Postleitzahlenbereich) begrenzt. Eine Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten oder bei Warenrückgabe ist ausgeschlossen.

Mit diesen Voraussetzungen werden die lohnsteuerlichen Anforderungen erfüllt.
Die Prepaid-Mastercard wird übrigens ganz nach Ihren Wünschen und entsprechend Ihres Corperate Designs gelayoutet (kostenfrei).

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Noch Fragen zu Sachzuwendungen und Sachprämien?

Dann vereinbaren Sie jetzt einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch mit unseren Benefit-Experten und lernen Sie Salfy und den Benefit BONUS kennen.

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Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
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Emilie FarnirHR Manager, Kolibri Games (Ubisoft Mobile)
Ich arbeite im HR eines Gaming-Unternehmens und wir nutzen Salfy bereits seit 3 Jahren. Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung, die Sachbezugskarte kommt bei den Mitarbeitenden sehr gut an und die Nutzung ist unkompliziert. Klare Empfehlung!
Christopher Dünkel
Christopher DünkelPeople Operations Manager, Meoclinic
Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.
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