Für Mitarbeiter, die einer auswärtigen Tätigkeit nachgehen, kann der Arbeitgeber Verpflegungspauschbeträge in Abhängigkeit von der Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der Arbeitsstättesteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Bei Abwesenheit von:
– 8 Stunden am Tag 14,00 Euro
– 24 Stunden am Tag 28,00 Euro
Für An- und Abreisetage können weiterhin 14,00 Euro gewährt werden.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit den steuerfrei gewährten Verpflegungsmehraufwand zu verdoppeln und diesen mit pauschal 25% zu versteuern, sofern der Gesamtbetrag nicht 100% des steuerfreien Verpflegungsmehraufwands nicht übersteigt.