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Internetpauschale – ONLINE

Die Internetpauschale, nicht nur für Home-Office oder Vielsurfer! Erleichtern Sie den Zugang zu neuen Medien und bezuschussen Mitarbeitenden private Kosten für’s Internet zu Hause.

ONLINE

Internetpauschale

Internet-pauschale

Die Internetpauschale, nicht nur für Home-Office oder Vielsurfer! Erleichtern Sie den Zugang zu neuen Medien und bezuschussen Mitarbeitenden private Kosten für’s Internet zu Hause.

Monatlich bis zu 50,00 EUR pro Mitarbeitenden

Pauschal besteuert (25%) und sozialversicherungsfrei

Bis zu 45,00 EUR Arbeitgeber-Ersparnis gegenüber
klassischen Bruttogehalt

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

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Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

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Höhere
Nettogehälter

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Steuer-
ersparnisse

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Verbesserte Mitarbeiterbindung

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Erhöhte Mitarbeitermotivation

Internetpauschale – Vorteile

Mit dem Benefit ONLINE profitieren Unternehmen und Mitarbeitende!
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Hoher Gegenwert ggü. klassischem Bruttogehalt
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Spürbar
höheres Netto
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Hohe „awareness“ durch Erstattung von Internetkosten
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Bis zu 45,00 Euro Ersparnis ggü. klassischem Bruttogehalt
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Erstattung aller Internetkosten, ganz individuell und unabhängig vom Anbieter

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Häufige Fragen zur Internetpauschale

Was ist die Internetpauschale?

Mit der Internetpauschale oder dem sogenannten Internetzuschuss dürfen Arbeitgebende monatliche sowie einmalige Kosten, die Mitarbeitenden für die private Nutzung des Internets entstehen, bezuschussen und erstatten.

Der Freibetrag der Internetpauschale beträgt monatlich maximal 50,00 Euro. Wird die Internetpauschale arbeitgeberseitig mit 25% pauschal versteuert, ist dieser Mitarbeiter-Benefit für Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Internetpauschale?

Die Grundlage des Internetzuschusses bildet der § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Einkommenssteuergesetzes in Verbindung mit den entsprechenden Lohnsteuerrichtlinien.

Demnach dürfen Arbeitgebende Ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmenden für die Internetnutzung zahlen.

Der jeweilige Internetzuschuss ist hierbei seitens des Unternehmens mit einer pauschalen Steuer von 25 % zu erheben.

Wofür darf die Internetpauschale genutzt werden?

Die Internetpauschale darf für Aufwendungen der privaten Internetnutzung als Kostenerstattung eingesetzt werden.

Zu den Aufwendungen für Internetnutzung zählen sowohl die laufenden Kosten, bspw. die Grundgebühr für den Internetzugang, genauso wie auch laufende Kosten des Internets und Flatrates, wie auch die Kosten zur Einrichtung des Internetzugangs selbst, also bspw. der Anschluss oder ein Modem.

Wichtig! Ein Arbeitgeberzuschuss zu Internetkosten darf ausdrücklich auch dann gezahlt werden, wenn Arbeitnehmende das Internet ausschließlich privat nutzen.

Eine beruflich bedingte Nutzung des Internets, beispielsweise im Rahmen von „remote work“ oder eines Telearbeitsplatzes ist keine Voraussetzung für die Internetpauschale.

Wie funktioniert der Internetpauschale mit Salfy?

Mit unserem Benefit ONLINE realisieren Sie für alle Mitarbeitenden die Internetpauschale in „Highspeed“ und absolut steuerkonform. Sie brauchen nichts weiter tun, außer ein maximales Budget für den Internetzuschuss zu definieren.

Die Mitarbeitenden laden einfach die monatliche Internet-Rechnung oder den Internet-Vertrag über die Salfy-App hoch, das ist auch schon alles.

Die Ermittlung des individuellen Internetzuschusses, die steuerkonforme Dokumentation und die Auszahlung direkt über die nächste Gehaltsabrechnung übernimmt Salfy für Sie!

Was ist bei der Internetpauschale zu beachten?

Natürlich dürfen Unternehmen nicht einfach allen Beschäftigten pauschal einen Internetzuschuss in Höhe von 50,00 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen.

Es gilt zunächst einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit es bei der nächsten Betriebsprüfung zu keinem bösen Erwachen kommt. Das Wichtigste zuerst: Der Internetzuschuss darf nicht höher sein, als die Kosten, die jedem einzelnen Mitarbeitenden tatsächlich entstehen. Folglich müssen die tatsächlichen Internetkosten bei jedem Beschäftigten erfragt werden.

Darüber hinaus sollten Arbeitgebende den vom Beschäftigten erklärten Betrag über die Höhe seiner Internetkosten schriftlich bestätigen lassen und eine solche Erklärung zum Lohnkonto nehmen.

Alternativ hierzu dienen auch Rechnungen als Nachweis. Diesen gesamten, manuell aufwändigen Prozess übernimmt Salfy automatisiert und individuell.

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Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
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