Steuerfreier Sachbezug und glückliche Mitarbeiter

Der steuerfreie Sachbezug ermöglicht es Unternehmen, Mitarbeitende monatlich mit bis zu 50 Euro netto zu belohnen. Der Artikel zeigt, wie der Sachbezug funktioniert, welche Einsatzmöglichkeiten es gibt und warum er Motivation und Mitarbeiterbindung nachhaltig stärkt.
Inhaltsverzeichnis

Steuerfreier Sachbezug und glückliche Mitarbeiter – bis zu 50 Euro jeden Monat nutzen

Mit bis zu 50,– EUR monatlich steht Ihnen als Arbeitgeber eine steuerfreie Freigrenze zur Verfügung, mit der Sie alle Mitarbeiter ganz flexibel belohnen und motivieren können. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Sachbezug. Steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist der Sachbezug, weil es sich hierbei nicht um Entlohnung in Form von Bargeld handelt, sondern weil die Freigrenze von 50,– EUR für Waren und Dienstleistungen aller Art aufgewendet wird.

Richtig eingesetzt wird der steuerfreie Sachbezug damit zu einem echten Mitarbeiter-Benefit, der Motivation, Bindung und Wertschätzung sichtbar stärkt – und das, ohne dass auf beiden Seiten zusätzliche Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Wie funktioniert der steuerfreie Sachbezug in der Praxis?

Möglich macht das das Einkommenssteuergesetz, konkret der § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Demnach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Waren und Dienstleistungen bis zu dem Betrag von 50,– EUR im Monat steuerfrei überlassen. Alternativ können Sie Ihren Mitarbeitern auch persönlich entstandene Kosten erstatten und bezuschussen. Voraussetzung für die Erstattung bzw. Bezuschussung von Kosten ist ein Nachweis über deren Entstehung durch den Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber, bspw. in Form eines Belegs über den Erwerb einer Ware.

Typische Anwendungsfälle für den steuerfreien Sachbezug sind zum Beispiel Tankkarten, regionale City-Cards, Shopping-Gutscheine oder zweckgebundene Benefits, die auf bestimmte Warengruppen oder Händler begrenzt sind. Gerade in Kombination mit anderen steuerfreien Sachzuwendungen lassen sich sehr attraktive Benefit-Pakete gestalten.

Ohne Aufwand für Sie – Sachbezug digital mit Salfy verwalten

Mit Salfy ist das ganz einfach möglich. Als Arbeitgeber definieren Sie lediglich die Höhe des monatlichen Sachbezugs. Ihre Mitarbeiter erhalten einen persönlichen Benutzer-Account und laden die jeweiligen Nachweise zur Bezuschussung und Erstattung hoch. Salfy übernimmt die arbeitsrechtliche Dokumentation, prüft die eingereichten Nachweise auf Erstattungsfähigkeit und archiviert diese GoBD-konform. Damit werden die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften zu 100 % eingehalten.

Ihre Mitarbeiter erhalten mit der nächsten Gehaltsabrechnung den Sachbezug automatisch ausgezahlt, maximiert auf die Freigrenze von 50,– EUR, jedoch nicht mehr als das von Ihnen festgelegte Budget. In Verbindung mit weiteren Benefits wie Essenszuschuss, Jobticket oder Firmenfitness entsteht ein modernes, digitales Benefit-System, das sich vollständig in die Lohnabrechnung integrieren lässt.

Alternativ zum Erstattungsmodell können Sie den Sachbezug auch besonders komfortabel über den Benefit FLEX (Sachbezug) abbilden – eine Prepaid-Mastercard, die als flexibel einsetzbarer, universeller Gutschein alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und für Ihre Mitarbeitenden dennoch maximal frei nutzbar bleibt.

Der Sachbezug ist für alle da – flexibel und individuell einsetzbar

Sie können den Sachbezug ganz flexibel und individuell einsetzen. Ihrer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Als Arbeitgeber entscheiden Sie, ob Ihre Mitarbeiter den Einsatzzweck des Sachbezugs frei wählen dürfen oder nur eine ganz bestimmte Ware oder Dienstleistung bezuschusst wird, wie beispielsweise ein Fitness-Studio-Vertrag, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die Flatrate fürs private Handy oder aber auch eine kleine Shopping-Tour.

Beispiele dafür sind etwa:

Über FLEX können Sie diese Freiheit optimal steuern: Sie legen fest, ob die Karte z. B. nur für bestimmte Händler, Warengruppen oder Regionen einsetzbar ist – Ihre Mitarbeitenden nutzen den Sachbezug innerhalb dieses Rahmens dennoch maximal flexibel.

Steuerfreier Sachbezug als Alternative zur Gehaltserhöhung

Der Sachbezug ist somit eine ideale Alternative oder auch Ergänzung zur klassischen Bruttogehaltserhöhung. Ihre Mitarbeiter erhalten direkt 50,– EUR netto ohne Abzüge von Lohnsteuern und Sozialversicherung. Steht aktuell keine Gehaltserhöhung an, ist auch ein Tausch des Bruttogehalts gegen den Sachbezug in gleicher Höhe möglich. Auch hierdurch entstehen Vorteile. Ihre Mitarbeiter haben direkt mehr Nettogehalt und Ihre Lohnnebenkosten werden gesenkt.

In einem durchdachten Benefit-Konzept lässt sich der steuerfreie Sachbezug hervorragend mit weiteren Bausteinen wie betrieblicher Vorsorge, Fortbildungszuschuss, Kita-Zuschuss oder individuell gestalteten Mitarbeiter-Benefits kombinieren. So entsteht ein attraktives Gesamtpaket, das Ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte nachhaltig stärkt.

Wenn Sie den steuerfreien Sachbezug oder FLEX als Benefit in Ihrem Unternehmen einführen möchten, beraten wir Sie gerne persönlich. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie direkt eine kostenfreie Online-Demo mit unserem Team.

FAQ - Steuerfreier Sachbezug für glückliche Mitarbeiter

Wie funktioniert der steuerfreie Sachbezug und warum ist er für Unternehmen so attraktiv?

Der steuerfreie Sachbezug ermöglicht Unternehmen, Mitarbeitende monatlich mit bis zu 50 Euro in Form von Waren oder Dienstleistungen zu belohnen – komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Da kein Bargeld fließt, bleibt der Vorteil netto gleich brutto. Unternehmen profitieren von geringeren Lohnnebenkosten, während Mitarbeitende einen spürbaren finanziellen Mehrwert erhalten.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für den steuerfreien Sachbezug in der Praxis?

Typische Anwendungen sind Tankkarten, City-Cards, Shopping-Gutscheine oder Benefits für bestimmte Warengruppen wie Mobilität, Fitness, Gesundheit oder digitale Services. Der Sachbezug kann flexibel gestaltet werden – entweder frei wählbar durch Mitarbeitende oder zweckgebunden durch den Arbeitgeber. In Kombination mit anderen steuerfreien Leistungen entstehen attraktive Benefit-Pakete.

Wie lässt sich der steuerfreie Sachbezug digital und ohne administrativen Aufwand verwalten?

Mit digitalen Lösungen wie Salfy können Mitarbeitende Belege für Erstattungen hochladen, während das System die Prüfung, Dokumentation und Lohnabrechnung automatisch übernimmt. Alle Nachweise werden GoBD-konform archiviert, und der Sachbezug wird automatisch über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Alternativ kann der Sachbezug über Salfy FLEX, eine Prepaid-Mastercard, vollständig automatisiert und hochflexibel umgesetzt werden.

Warum eignet sich der steuerfreie Sachbezug als Alternative zur Gehaltserhöhung?

Eine Bruttogehaltserhöhung führt zu hohen Abzügen, während der Sachbezug 50 Euro netto ohne Steuern und Sozialabgaben beim Mitarbeitenden ankommt. Damit bietet er eine sofort wirksame Nettolohnoptimierung – ideal zur Motivation, Wertschätzung und Mitarbeiterbindung. Unternehmen sparen gleichzeitig Lohnnebenkosten und können den Sachbezug nahtlos mit Benefits wie Jobticket, Essenszuschuss oder Firmenfitness kombinieren.

Was ist Salfy und warum ist die Plattform für Unternehmen so wertvoll?

Salfy ist eine All-in-One-Benefitplattform, die die Administration, Verwaltung und Steuerung standardisierter sowie unternehmensspezifischer Benefits zentralisiert und nahezu vollständig automatisiert. Dadurch sinkt der administrative Aufwand fast auf null. Alle Benefits sind steueroptimiert und 100 % steuerkonform. Mit über 20 Jahren Expertise in Compensation & Benefits bietet Salfy die modernste und effizienteste Lösung auf dem deutschen Markt.

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