Steuerfreier Sachbezug und glückliche Mitarbeiter – bis zu 50 Euro jeden Monat nutzen
Mit bis zu 50,– EUR monatlich steht Ihnen als Arbeitgeber eine steuerfreie Freigrenze zur Verfügung, mit der Sie alle Mitarbeiter ganz flexibel belohnen und motivieren können. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Sachbezug. Steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist der Sachbezug, weil es sich hierbei nicht um Entlohnung in Form von Bargeld handelt, sondern weil die Freigrenze von 50,– EUR für Waren und Dienstleistungen aller Art aufgewendet wird.
Richtig eingesetzt wird der steuerfreie Sachbezug damit zu einem echten Mitarbeiter-Benefit, der Motivation, Bindung und Wertschätzung sichtbar stärkt – und das, ohne dass auf beiden Seiten zusätzliche Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Wie funktioniert der steuerfreie Sachbezug in der Praxis?
Möglich macht das das Einkommenssteuergesetz, konkret der § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Demnach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Waren und Dienstleistungen bis zu dem Betrag von 50,– EUR im Monat steuerfrei überlassen. Alternativ können Sie Ihren Mitarbeitern auch persönlich entstandene Kosten erstatten und bezuschussen. Voraussetzung für die Erstattung bzw. Bezuschussung von Kosten ist ein Nachweis über deren Entstehung durch den Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber, bspw. in Form eines Belegs über den Erwerb einer Ware.
Typische Anwendungsfälle für den steuerfreien Sachbezug sind zum Beispiel Tankkarten, regionale City-Cards, Shopping-Gutscheine oder zweckgebundene Benefits, die auf bestimmte Warengruppen oder Händler begrenzt sind. Gerade in Kombination mit anderen steuerfreien Sachzuwendungen lassen sich sehr attraktive Benefit-Pakete gestalten.
Ohne Aufwand für Sie – Sachbezug digital mit Salfy verwalten
Mit Salfy ist das ganz einfach möglich. Als Arbeitgeber definieren Sie lediglich die Höhe des monatlichen Sachbezugs. Ihre Mitarbeiter erhalten einen persönlichen Benutzer-Account und laden die jeweiligen Nachweise zur Bezuschussung und Erstattung hoch. Salfy übernimmt die arbeitsrechtliche Dokumentation, prüft die eingereichten Nachweise auf Erstattungsfähigkeit und archiviert diese GoBD-konform. Damit werden die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften zu 100 % eingehalten.
Ihre Mitarbeiter erhalten mit der nächsten Gehaltsabrechnung den Sachbezug automatisch ausgezahlt, maximiert auf die Freigrenze von 50,– EUR, jedoch nicht mehr als das von Ihnen festgelegte Budget. In Verbindung mit weiteren Benefits wie Essenszuschuss, Jobticket oder Firmenfitness entsteht ein modernes, digitales Benefit-System, das sich vollständig in die Lohnabrechnung integrieren lässt.
Alternativ zum Erstattungsmodell können Sie den Sachbezug auch besonders komfortabel über den Benefit FLEX (Sachbezug) abbilden – eine Prepaid-Mastercard, die als flexibel einsetzbarer, universeller Gutschein alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und für Ihre Mitarbeitenden dennoch maximal frei nutzbar bleibt.
Der Sachbezug ist für alle da – flexibel und individuell einsetzbar
Sie können den Sachbezug ganz flexibel und individuell einsetzen. Ihrer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Als Arbeitgeber entscheiden Sie, ob Ihre Mitarbeiter den Einsatzzweck des Sachbezugs frei wählen dürfen oder nur eine ganz bestimmte Ware oder Dienstleistung bezuschusst wird, wie beispielsweise ein Fitness-Studio-Vertrag, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die Flatrate fürs private Handy oder aber auch eine kleine Shopping-Tour.
Beispiele dafür sind etwa:
- Unterstützung für Mobilität, z. B. ergänzend zu Job-Ticket, Deutschlandticket oder Fahrtkostenzuschuss
- Gesundheit und Wohlbefinden, z. B. in Kombination mit Erholungsbeihilfe oder Firmenfitness
- Digitale Arbeitswelt, z. B. ergänzend zu Telefonzuschuss und Internetzuschuss
- Kleine Extras im Alltag über regionale City-Cards oder Shopping-Gutscheine als Sachzuwendung
Über FLEX können Sie diese Freiheit optimal steuern: Sie legen fest, ob die Karte z. B. nur für bestimmte Händler, Warengruppen oder Regionen einsetzbar ist – Ihre Mitarbeitenden nutzen den Sachbezug innerhalb dieses Rahmens dennoch maximal flexibel.
Steuerfreier Sachbezug als Alternative zur Gehaltserhöhung
Der Sachbezug ist somit eine ideale Alternative oder auch Ergänzung zur klassischen Bruttogehaltserhöhung. Ihre Mitarbeiter erhalten direkt 50,– EUR netto ohne Abzüge von Lohnsteuern und Sozialversicherung. Steht aktuell keine Gehaltserhöhung an, ist auch ein Tausch des Bruttogehalts gegen den Sachbezug in gleicher Höhe möglich. Auch hierdurch entstehen Vorteile. Ihre Mitarbeiter haben direkt mehr Nettogehalt und Ihre Lohnnebenkosten werden gesenkt.
In einem durchdachten Benefit-Konzept lässt sich der steuerfreie Sachbezug hervorragend mit weiteren Bausteinen wie betrieblicher Vorsorge, Fortbildungszuschuss, Kita-Zuschuss oder individuell gestalteten Mitarbeiter-Benefits kombinieren. So entsteht ein attraktives Gesamtpaket, das Ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte nachhaltig stärkt.
Wenn Sie den steuerfreien Sachbezug oder FLEX als Benefit in Ihrem Unternehmen einführen möchten, beraten wir Sie gerne persönlich. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie direkt eine kostenfreie Online-Demo mit unserem Team.