Bereits einzelne Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras wirken sich erfahrungsgemäß positiv in Unternehmen aus. Dabei können Arbeitgebende gestaltend aktiv werden und Mitarbeiter-Benefits zum festen Bestandteil der Gehaltsabrechnung werden lassen. Wir stellen vier Praxisbeispiele vor, wie Gehaltsextras ganz besonders Wirkung entfalten, zu spürbar mehr Netto beitragen und gleichzeitig aus Arbeitgebersicht Kosten reduzieren.
Gehaltserhöhung
Anstelle bei der nächsten Gehaltserhöhung das Bruttogehalt anzuheben, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Benefits anbieten. Hierbei kann es sinnvoll sein, den Nettowert der geplanten Brutto-Gehaltserhöhung auszurechnen und Benefits im gleichen Nettowert einzusetzen. Dies führt im Ergebnis zu einer Ersparnis für den Arbeitgeber.
Achtung: Sofern eine Gehaltserhöhung arbeitsvertraglich für die Zukunft vereinbart wurde, dürfen Arbeitgeber und Mitarbeiter im Nachhinein nicht ohne Weiteres anstelle des vereinbarten Brutto Benefits einsetzen. Ein Großteil der Benefits muss zwingend zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
Sonderzahlungen
Hierbei handelt es sich um einmalige Zahlungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter. Sonderzahlungen können beispielsweise ein jährlicher Bonus, ein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld oder auch eine Prämie sein. Auch bei einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter dürfen Benefits und Gehaltsextras verwendet werden. Dabei dürfen bestimmte Benefits auch kumuliert für ein ganzes Jahr gewährt werden, bspw. der Zuschuss zum öffentlichen Personennahverkehr. Anstelle diesen monatlich zu gewähren, dürfen Arbeitgeber die gesamten Kosten, die Mitarbeitern entstehen erstatten oder anteilig bezuschussen.
Der Vorteil beim Einsatz von Benefits und Gehaltsextras im Rahmen von einmaligen Sonderzahlungen kann sowohl zu einer Ersparnis für Arbeitgeber wie auch zu einem höheren Nettoauszahlungsbetrag für Mitarbeiter gesteuert werden. Auch hier ist zu beachten, ob die Sonderzahlung arbeitsvertraglich geschuldet wird.
Neueinstellung
Warum über das Bruttogehalt verhandeln, wenn das Netto ausschlaggebend ist?
So oder so ähnlich können Benefits und Gehaltsextras bei jeder Neueinstellung von Beginn an zum festen Bestandteil der Gehaltsabrechnung werden. Einer solchen Gestaltung sind kaum Grenzen gesetzt, da die arbeitsvertraglichen Inhalte erst noch gestaltet werden. Durch eine solche Gestaltung können sowohl Arbeitgeber wie auch Mitarbeiter von Beginn an profitieren.
Gehaltsumwandlung
Der wohl komplexeste Anwendungsfall, um Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras im Unternehmen zu implementieren ist die sogenannte Gehaltsumwandlung. Hierbei wird quasi Bruttogehalt zugunsten von Benefits getauscht. So einfach sich dies anhört, der Teufel steckt im Detail. Grundvoraussetzung für eine korrekte Gehaltsumwandlung ist die Anpassung des Arbeitsvertrages. Weiterhin ist auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu achten. Dieser darf auf Grund einer Gehaltsumwandlung nicht unterschritten werden, da Benefits und Gehaltsextras nicht zum Mindestlohn hinzugerechnet werden.
Dieser „Tausch“ führt im Ergebnis zu mehr Netto für Mitarbeiter, da die Benefits steuerfrei und abgabenfrei sind. Zugleich erhöhen sich die Arbeitgeberkosten nicht. So können Mitarbeitern Benefits und Gehaltsextras angeboten werden, auch wenn kein zusätzliches Budget zur Verfügung steht. Achtung: Nicht alle Benefits und Gehaltsextras dürfen bei einer Gehaltsumwandlung eingesetzt werden.
TIPP: Salfy Easy Benefits ermöglicht die Gehaltsumwandlung vollständig automatisiert, ermittelt eigenständig den maximal wandelbaren Bruttoanteil, berücksichtigt den Mindestlohn und erstellt eine arbeitsvertragliche Dokumentation, sodass der bestehende Arbeitsvertrag nicht gesondert angepasst werden muss.
Noch Fragen?
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