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Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter für den Einsatz ihrer Arbeitszeit über das Regelmaß hinaus. Zwischen 25% und 150% des Stunden-Grundlohns sind als Zuschlag zum Gehalt für tatsächlich geleistete Arbeit steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arbeitgeber sowie deren Mitarbeiter profitieren gleichermaßen, wenn es mal ein wenig länger dauert, Arbeitstage nicht nur um 6 Uhr morgens beginnen und um 20 Uhr abends enden oder wenn Sonntage oder Feiertage der Arbeit dienen.

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