Ihre persönliche Webdemo

Lernen Sie Salfy in ca. 30 Minuten kennen

Werkzeuggeld

Die Anschaffungskosten von Werkzeugen zur Erfüllung der beruflichen Tätigkeit eines Mitarbeiters können durch den Arbeitgeber erstattet werden, sofern Mitarbeiter das Werkzeug selbst erworben hat.

Der Arbeitgeber kann ohne Nachweis jährlich pauschal einen Betrag von 410 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

Für darüber hinaus gehende Kosten bedarf es eines Einzelnachweises.

Jetzt Teilen

Diese Lexikon-Einträge könnten Sie auch interessieren

Lernen Sie Salfy kennen

Jetzt zum Benefit-Report anmelden!