Die Anschaffungskosten von Werkzeugen zur Erfüllung der beruflichen Tätigkeit eines Mitarbeiters können durch den Arbeitgeber erstattet werden, sofern Mitarbeiter das Werkzeug selbst erworben hat.
Der Arbeitgeber kann ohne Nachweis jährlich pauschal einen Betrag von 410 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Für darüber hinaus gehende Kosten bedarf es eines Einzelnachweises.