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Handy- und Telefonkostenzuschuss

Aufwendungen des Arbeitnehmers bei der Nutzung privater Telekommunikationsmittel zum betrieblichen Zweck können mit einer Pauschale von 20% bis zu einem Betrag von 20,00 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden.

Alternativ können auch die tatsächlich entstandenen Kosten mittels Einzelkostennachweis vergütet werden, wobei nach drei Monaten ein für die Zukunft repräsentativer Durchschnitt angesetzt werden kann.

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