Aufwendungen des Arbeitnehmers bei der Nutzung privater Telekommunikationsmittel zum betrieblichen Zweck können mit einer Pauschale von 20% bis zu einem Betrag von 20,00 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden.
Alternativ können auch die tatsächlich entstandenen Kosten mittels Einzelkostennachweis vergütet werden, wobei nach drei Monaten ein für die Zukunft repräsentativer Durchschnitt angesetzt werden kann.