Der Firmenwagen bzw. Dienstwagen ist wohl eines der bekanntesten Gehaltsextras, allerdings auch eines der teuersten. Dürfen Beschäftigte nämlich den Dienstwagen privat nutzen, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Hierfür wird für Verbrenner 1% des Bruttolistenpreises (so genannte 1%-Regel) als geldwerter Vorteil ermittelt und steuer- und sozialversicherungspflichtig über die Gehaltsabrechnung abgerechnet.
Darüber hinaus wird für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der geldwerte Vorteil anhand der kürzesten Entfernung mit 0,03% berechnet. Auch dieser Anteil ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Anteilig kann hier die Höhe des geldwerten Vorteils durch Einsatz der Pauschalierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit 15% pauschaler Lohnsteuer reduziert werden.
Etwas günstiger gestalten sich Plugin-Hybrid- und Elektrofahrzeuge abhängig vom Bruttolistenpreis. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils werden angesetzt:
- 0,25% des Bruttolistenpreises für Elektrofahrzeuge bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis
- 0,5 % des Bruttolistenpreises für Plugin-Hybrid-Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis oberhalb von 60.000 Euro