Vermietung von Werbeflächen

Vermietung von Werbeflächen

Mit einem steuerfreien und sozialversicherungsfreien Betrag von 255,00 Euro jährlich machen Ihre Mitarbeiter Werbung für Sie und Ihr Unternehmen. Voraussetzung hierfür ist ein PKW im Haushalt des Arbeitnehmers sowie ein neben dem Arbeitsverhältnis geschlossener Werbevertrag und ein „handtellergroßer“ Werbeaufkleber für das Fahrzeug. Bei der Gestaltung eines Werbeaufklebers ist insbesondere auf den Zweck der Wiedererkennung zu […]

Tankgutschein

Tankgutschein

Der Tankgutschein ist ein überaus beliebter und vor allem bekannter Benefit. Dahinter verbirgt sich der sogenannte Sachbezug mit der steuerfreien Freigrenze von 50,00 Euro pro Monat für Waren und Dienstleistungen. Der einzige Unterschied – beim Tankgutschein ist bereits die Ware im Vorfeld definiert. Mitarbeiter können gegen Abgabe des Tankgutscheins auf Firmenkosten Kraftstoff beziehen. Je nach […]

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter für den Einsatz ihrer Arbeitszeit über das Regelmaß hinaus. Zwischen 25% und 150% des Stunden-Grundlohns sind als Zuschlag zum Gehalt für tatsächlich geleistete Arbeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber sowie deren Mitarbeiter profitieren gleichermaßen, wenn es mal ein wenig länger dauert, Arbeitstage nicht nur um 6 Uhr morgens beginnen und um 20 […]

Sachprämien & Sachzuwendungen

Sachprämien & Sachzuwendungen

Neben dem klassischen Sachbezug in Höhe von 50,00 Euro kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich einen Betrag von bis zu 10.000,00 Euro jährlich gewähren. Dieser Betrag kann beispielsweise monatlich in gleichen Teilen oder auch einmalig jährlich gezahlt werden. Sachprämien und Sachzuwendungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht und sind mit 30% pauschal zu versteuern.

Sachbezug

Sachbezug

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit im Rahmen der Sachbezugsregelung Ihren Arbeitnehmern Waren und Dienstleistungen zu überlassen sowie für deren Erwerb Gutscheine bis zu einer Freigrenze von 50,00 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei auszugeben. Ihrer Fantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Von einer ganz bestimmten Ware bis hin zu einer universell einsetzbaren Guthaben-Karte mit Ihrem […]

Rufbereitschaft

Rufbereitschaft

Wenn schnelles Handeln zum Aufgabenprofil gehört und der Kundenservice an oberster Stelle steht, kann diese Bereitschaftszeit mit einem steuerfreien und sozialversicherungsfreien Zuschlag in Höhe von 20% des Stunden-Grundlohns vergütet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in der Bereitschaftszeit tatsächlich gearbeitet wurde, entscheidend lediglich ist der vereinbarte „Bereitschaftsdienst“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Rabattfreibetrag

Rabattfreibetrag

Dienstleistungen oder Waren, mit denen der Arbeitgeber handelt, Dritten gegenüber erbringt und zu handelsüblichen Preisen anbietet, können Mitarbeitern gegenüber im Rahmen des Rabattfreibetrags vergünstigt und somit steuer- und sozialversicherungsfrei jährlich bis zu einem Betrag von 1.080,00 Euro angeboten werden.

Mitarbeiterverpflegung

Mitarbeiterverpflegung

Wünschen Sie Ihren Mitarbeitern guten Appetit, täglich begünstigt mit bis zu 7,23 Euro pro Mahlzeit. Der Gesetzgeber lässt neben einem steuer- und sozialversicherungsfreien Anteil von 3,10 Euro weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 4,13 Euro zu, welcher pauschal mit 25% besteuert wird. Ohne Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit oder gesetzlichen Feiertagen können pauschal 15 Essen und […]

Kindergartenzuschuss

Kindergartenzuschuss

Monatliche Kosten, die für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung nicht schulpflichtiger Kinder von Mitarbeitern entstehen, kann der Arbeitgeber ohne Begrenzung der Höhe voll steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Einzige Voraussetzung ist der Nachweis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen mittels Originalvertrag der Kindertagesstätte.

Jubiläumszahlungen

Jubiläumszahlungen

Zum Geburtstag, Namenstag oder auch Dienstjubiläum (und weiteren besonderen persönlichen Anlässen) dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern pro Anlass bis zu 60,00 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei, beispielsweise in Form von Gutscheinen gewähren. Kein persönlicher Anlass hingegen sind beispielsweise Firmenjubiläen oder Weihnachten.

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