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Rabattfreibetrag

Dienstleistungen oder Waren, mit denen der Arbeitgeber handelt, Dritten gegenüber erbringt und zu handelsüblichen Preisen anbietet, können Mitarbeitern gegenüber im Rahmen des Rabattfreibetrags vergünstigt und somit steuer- und sozialversicherungsfrei jährlich bis zu einem Betrag von 1.080,00 Euro angeboten werden.

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