Neben dem klassischen Sachbezug in Höhe von 50,00 Euro kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich einen Betrag von bis zu 10.000,00 Euro jährlich gewähren.
Dieser Betrag kann beispielsweise monatlich in gleichen Teilen oder auch einmalig jährlich gezahlt werden.
Sachprämien und Sachzuwendungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht und sind mit 30% pauschal zu versteuern.