Monatliche Kosten, die für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung nicht schulpflichtiger Kinder von Mitarbeitern entstehen, kann der Arbeitgeber ohne Begrenzung der Höhe voll steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Einzige Voraussetzung ist der Nachweis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen mittels Originalvertrag der Kindertagesstätte.
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