Zum Geburtstag, Namenstag oder auch Dienstjubiläum (und weiteren besonderen persönlichen Anlässen) dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern pro Anlass bis zu 60,00 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei, beispielsweise in Form von Gutscheinen gewähren.
Kein persönlicher Anlass hingegen sind beispielsweise Firmenjubiläen oder Weihnachten.