Benefits und Gehaltsextras: 8 steuerfreie Alternativen zur Gehaltserhöhung (2022)

Benefits und Gehaltsextras: 8 steuerfreie Alternativen zur Gehaltserhöhung in 2024

Auf den ersten Blick erscheint jede Gehaltserhöhung des Bruttoentgelts willkommen. Wäre da nicht die Lohnsteuer. Diese steigt nämlich mit jeder Bruttoerhöhung progressiv und wirkt sich nicht nur auf den erhöhten Anteil des Bruttogehalts aus, sondern auf das gesamte Einkommen. Im Ergebnis bleibt dadurch für jeden Euro des Bruttogehalts weniger Netto für Mitarbeitende.

Inhaltsverzeichnis

Eine gute Alternative zur klassischen Bruttolohnerhöhung bieten Mitarbeiter-Benefits, sogenannte Gehaltsextras, Zusatzleistungen und Sachzuwendungen. Diese sind nämlich steuerfrei oder steuervergünstigt. Auf die Lohnsteuer wirken sich diese Mitarbeiter-Benefits  nicht aus, sodass für Mitarbeitende Brutto gleich Netto bedeutet. Es bleibt letztendlich von einer Gehaltserhöhung mit Mitarbeiter-Benefits mehr übrig.

Einen weiteren positiven Nebeneffekt bringen Gehaltserhöhungen durch Mitarbeiter-Benefits auch für Arbeitgebende. Der Großteil solcher Benefits ist auch sozialversicherungsfrei, sodass keine zusätzlichen Kosten für Unternehmen entstehen, bis auf die Höhe der einzelnen Benefits und ggf. etwaige anfallende Pauschalsteuern. Insofern ist eine Gehaltserhöhung durch Mitarbeiter-Benefits gegenüber klassischem Bruttoentgelt für Arbeitgebende günstiger.

Darüber hinaus wirken sich Mitarbeiter-Benefits aktuellen Studien und Umfragen nach positiv auf die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft aus und werden von Beschäftigten zunehmend gegenüber einer klassischen Bruttoerhöhung bevorzugt. Im Fokus stehen unter anderem Benefits für:

  • Verpflegung
  • Gesundheit und Freizeitgestaltung
  • Mobilität
  • Kinderbetreuung
  • Telefon und Internet

Doch welche Benefits können Arbeitgebende im Rahmen einer Gehaltserhöhung ihren Mitarbeitenden anbieten? In unserem Beitrag stellen wir 8 Gehaltsextras vor, mit denen steuerbegünstigt eine Gehaltserhöhung durchgeführt werden kann.

1. Der Essenszuschuss

Der Essenszuschuss ist ein überaus beliebter Mitarbeiter-Benefit. Mit einer Höhe von 7,23 Euro je Arbeitstag kann eine Nettogehaltserhöhung von 159,06 Euro realisiert werden. Um eine derart hohe Gehaltserhöhung zu realisieren, bedarf es einer Bruttoanpassung von gut und gerne 285,00 Euro.

Wird eine klassische Gehaltserhöhung mit dem Essenszuschuss realisiert, entsteht aus Arbeitgebersicht eine Ersparnis von rund 180,00 Euro monatlich.

Die rechtlichen Grundlagen zum Essenszuschuss sind im Einkommenssteuergesetz und den Lohnsteuerrichtlinien verankert.

In der Praxis funktioniert der Essenszuschuss am einfachsten, wenn Mitarbeitende sich zunächst auf eigene Kosten verpflegen und die entstandenen Kosten vom Arbeitgebenden mit der Gehaltsabrechnung erstattet bekommen. Diese Vorgehensweise bringt zwei Vorteile. Einerseits können Mitarbeitende überall Lebensmittel und Mahlzeiten erwerben – in jedem Supermarkt, Restaurant, Imbiss und sogar per Lieferdienst – andererseits wird die mit dem Essenszuschuss einhergehende pauschale Lohnsteuer auf den sogenannten amtlichen Sachbezugswert regelmäßig reduziert. Dies spart Kosten für Arbeitgebende von bis zu 25,00 Euro je Mitarbeiter und Monat.

2. Der Sachbezug

Der Sachbezug erfreut sich schon seit vielen Jahren großer Beliebtheit und das nicht ohne Grund! Dieser Benefit lässt sich sehr vielfältig einsetzen und ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei. So kann der Sachbezug als Gutschein, wiederaufladbare Guthabenkarte oder für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt.

Seit dem 1.1.2022 liegt die Freigrenze bei 50 Euro. Bis zu diesem Betrag können Arbeitgebende ihrer Belegschaft neben dem Gehalt bspw. Gutscheine oder Waren sowie Dienstleistungen steuerfrei zukommen lassen. Am häufigsten werden Mitarbeitenden Prepaid-Kreditkarten ausgeteilt, die mit bis zu 50 Euro jeden Monat beladen werden. Mitarbeitende können dieses Guthaben für Einkäufe oder Dienstleistungen nach eigenen Beliegebn einsetzen.

Da beim steuerfreien Sachbezug keine zusätzlichen Lohnnebenkosten für Arbeitgebende anfallen, bringt dieser im Vergleich zur klassischen Brutto-Gehaltserhöhung eine Ersparnis von rund 55 Euro monatlich. großen Liquiditätsvorteil.

Umfassende Informationen zum Thema Sachbezug finden Sie in unserem Magazin-Beitrag Der Sachbezug – alle wichtigen Informationen zum steuerfreien Mitarbeiter-Benefit ab 2022“. 

3. Der Telefonkostenzuschuss

Als Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung und zum kostspieligen Diensthandy bietet sich auch der Telefonkostenzuschuss an. Laut Einkommenssteuergesetz dürfen Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden die Kosten betrieblich veranlasster Telefonate vom privaten Telefon steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einer Höhe von 20 Euro jeden Monat erstatten.

Zur Ermittlung der steuerfrei zu erstattenden Höhe für Telefonkosten gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird die Höhe im Durchschnitt aus drei aufeinander folgenden Monatsrechnungen ermittelt oder sie wird pauschal auf 20 Euro im Monat begrenzt, wobei maximal 20% der Telefonkostenrechnung angesetzt werden.

Gegenüber einer klassischen Brutto-Gehaltserhöhung können mit dem Telefonkostenzuschuss bis zu 25 Euro Arbeitgeberkosten eingespart werden.

4. Der Internetzuschuss

Mit dem Internetzuschuss erhalten Mitarbeitende bis zu 600 Euro mehr Nettogehalt pro Jahr! Bis zu 50 Euro monatlich können mit dem Internetzuschuss zur Erstattung von Kosten für die Grundgebühr, Flatrates oder die Einrichtung des Netzzugangs erstattet werden.

Wichtig: Die rein berufliche Nutzung ist keine zwingende Voraussetzung für die Gewährung!

Da nur 25% Pauschalsteuer für diesen Benefit anfallen, lohnt sich der Internetzuschuss sehr gut als Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Dies verdeutlicht ein Vergleich mit einer klassischen Bruttogehaltserhöhung.

Um für Mitarbeitende eine Nettoerhöhung von 50 Euro im Monat zu realisieren, müssen Arbeitgebende ca. 105 Euro budgetieren. Der Internetzuschuss als Gehaltserhöhung kostet Arbeitgebende rund 65 Euro. Die Ersparnis gegenüber einer klassischen Bruttogehaltserhöhung beträgt rund 40 Euro im Monat.

5. Eine Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen

Für viele Arbeitnehmende bedeuten persönliche Aufmerksamkeiten eine besondere Wertschätzung unabhängig vom monatlichen Gehaltszettel. Private Ereignisse wie ein Geburtstag, die Hochzeit oder auch ein berufliches Jubiläum würdigen Arbeitgebende mit Sachzuwendungen in angemessener Form. Dazu zählen beispielsweise Blumen, Genussmittel und Bücher. Alternativ kommt ein Gutschein oder eine Kreditkarte zum Einsatz.

Bis zu einer Freigrenze pro Anlass von 60 Euro können Arbeitgebende ihren Beschäftigten steuerfrei gewähren. Falls das Budget für eine klassische Brutto-Gehaltserhöhung nicht verfügbar ist, aber besondere Anlässe anstehen, ist dieser steuerfreie Benefit eine gute Alternative.

6. Der Kindergartenzuschuss

Der Kindergartenzuschuss ist für Eltern eine besonders interessante Alternative zur klassischen Brutto-Gehaltserhöhung! Denn die Kosten für die Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder sind teilweise sehr hoch.Mit dem Kindergartenzuschuss können Familien bei der Kinderbetreuung entlastet werden.

Der Kindergartenzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern einige Vorgaben berücksichtigt werden. Einerseits ist zwingend sicherzustellen, dass der Kindergartenzuschuss ausschließlich zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt gewährt wird. Wurde bereits eine Gehaltserhöhung arbeitsvertraglich vereinbart, darf der Kindergartenzuschuss nicht als Alternative eingesetzt werden. Dies wäre eine steuerschädliche Gehaltsumwandlung.

Darüber hinaus darf der Kindergartenzuschuss nur für nicht schulpflichtige Kinder gewährt werden, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Mit dem Kindergartenzuschuss dürfen Kosten für die Betreuung bezuschusst werden. Hierzu zählen Tagesmütter, Kindertagesstätten sowie der Hort und Familienangehörige.

In unserem Artikel „Kindergartenzuschuss: Kinderleicht ganz viel Freude“ erfahren Sie weitere Details zu diesem Mitarbeiter-Benefit.

7. Die Erholungsbeihilfe

Einmal pro Jahr können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Kosten für Freizeit- und Urlaubsgestaltung bezuschussen. Die sogenannte Erholungsbeihilfe ist dabei der passende Mitarbeiter-Benefit! Mit 156 Euro je Mitarbeitenden, 104 Euro je Ehepartner sowie 52 Euro pro Kind können Unternehmen ihre Belegschaft unterstützen.

Eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 Euro bringt Unternehmen bis zu 145 Euro Ersparnis zum herkömmlichen Bruttogehalt. Damit bietet sich die Erholungsbeihilfe sehr gut für ein Gehaltsgespräch an und der administrative Aufwand hält sich auch sehr in Grenzen. Es reicht lediglich ein Nachweis einer Abrechnung, die im Zusammenhang mit einer Reise angefallen ist. Nach der Prüfung wird bezuschusst und der Mitarbeitende profitiert von diesem Benefit.

8. Ein ÖPNV-Zuschuss

Eine überaus beliebte Alternative zur klassischen Bruttogehaltserhöhung ist ein Zuschuss zu Kosten für öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuschuss). Eine vergünstigte oder kostenfreie Mobilität steht mittlerweile ganz oben auf der Wunschliste bei Beschäftigten.

Deshalb bietet sich bei Gehaltserhöhungen ein Zuschuss für Bus, S-Bahn und Tram an!

In den meisten Fällen nutzen Unternehmen ein Job-Ticket als Mobilitäts-Benefit. Doch aufgepasst! Der Verwaltungsaufwand ist sehr hoch. Deshalb bietet sich der ÖPNV-Zuschuss als eine empfehlenswerte Alternative an.

Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden monatlichen einen Betrag in Höhe von bis zu 375 Euro für ÖPNV-Kosten direkt über die Gehaltsabrechnung erstatten, steuer- und sozialversicherungsfrei. Den Nachweis der Kosten erbringen Mitarbeitende per Rechnung oder Vertrag mit den Verkehrsbetrieben.

Ein ÖPNV-Zuschuss in Höhe von 100 Euro entspricht bei einer klassischen Brutto-Gehaltserhöhung von rund 170 Euro. Wird der ÖPNV-Zuschuss alternativ zur Bruttoerhöhung eingesetzt, resultiert dies in einer Arbeitgeberersparnis von rund 210 Euro im Monat.

Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung anbieten

Es gibt zahlreiche Alternativen zur klassichen Gehaltserhöhung, die Arbeitgebende ihren Beschäftgiten anbieten können. Empfehlenswert hierbei ist es vor der nächsten Gehaltsrunde eine Umfrage zu starten, was sich Beschäftigte konkret wünschen.

Die Aministration einer Gehaltserhöhung mit Mitarbeiter-Benefits lässt sich mit Software-Tools, wie beispielsweise unserer Benefit-Software Salfy, auf ein absolutes Minimum reduzieren.  Eine gute Benefit-Software übernimmt sämtliche Prozesse eigenständig und voll automatisiert – vom Mitarbeiter-Onboarding bis zur Auszahlung direkt über die Gehaltsabrechnung.

So wird die nächste Gehaltserhöhung mit Mitarbeiter-Benefits ein voller Erfolg für Unternehmen und Beschäftigte.

Jetzt Post Teilen

Salfy CTA blog

Salfy ist die ideale Software für steuerfreie und steuervergünstigte Mitarbeiterbenefits und Gehaltsextras, wie den digitalen Essenszuschuss, das Job-Ticket, die Internetpauschale, Erholungsbeihilfe und viele mehr.

  • Automatisiert und ohne administrativen Aufwand für HR und Payroll
  • Individualisierbar und auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten anpassbar
  • Nahtlos integriert in alle gängigen Lohnabrechnungssysteme (DATEV, SAP, Addison etc.)
  • 100% konform mit dem deutschen Steuerrecht, GoBD und DSGVO

Vereinbaren Sie mit unseren Benefit-Experten eine Demo und wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen steigern. Ihre Mitarbeitenden werden es lieben!

Jetzt zum Benefit-Report anmelden!