Erholungsbeihilfe:
156 Euro im Jahr – für Erholung, nicht als Urlaubsgeld
Ein zweckgebundener Zuschuss zur Erholung Ihrer Mitarbeitenden: pauschal mit 25 % versteuert und dadurch ohne eigenen Abzug beim Empfänger. Urlaubsgeld dagegen wird voll wie Lohn abgerechnet. Die Höhe legen Sie fest, Salfy prüft jede Einreichung.
In drei Schritten vom Budget zur Auszahlung
Sie legen fest, wie hoch die Erholungsbeihilfe in Ihrem Unternehmen ausfällt. Alles Weitere läuft über die Plattform: Mitarbeitende reichen ihren Beleg ein, Salfy prüft ihn gegen den Jahreshöchstbetrag der jeweiligen Person, ordnet die pauschal versteuerte Lohnart zu und übergibt die Daten abrechnungsfertig an Ihre Payroll.
Budget festlegen
Sie hinterlegen einmalig, welchen Betrag Ihre Mitarbeitenden im Jahr für Erholung abrufen können – bis zu 156 Euro je Person, auf Wunsch inklusive der Beträge für Ehegatten und Kinder.
Beleg einreichen
Ihre Mitarbeitenden laden den Beleg für ihre Erholung in der Salfy-App hoch – die Reisebuchung, die Konzertkarte, die Rechnung des Wellnessbesuchs. Was als Erholung zählt, entscheiden sie selbst.
Zuschuss auszahlen
Salfy ordnet den Betrag der pauschal versteuerten Lohnart zu und übergibt ihn an Ihre Abrechnung. Ausgezahlt wird mit dem nächsten Gehalt, ohne Steuer- und Sozialabgabenabzug bei den Mitarbeitenden.
Was HR- und Payroll-Teams über Salfy sagen
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel
People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe
HR Manager, Christian Dior
Mehr als 1.250 Unternehmen setzen Benefits mit Salfy um
Was ist die Erholungsbeihilfe – und wie wird sie versteuert?
Die Erholungsbeihilfe ist ein zweckgebundener Zuschuss des Arbeitgebers zur Erholung seiner Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber versteuert sie pauschal mit 25 Prozent; für Mitarbeitende fallen dadurch keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an. Je Kalenderjahr sind 156 Euro je Mitarbeitendem, 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro je Kind möglich. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.
Was als Erholung zählt, entscheiden Ihre Mitarbeitenden. Der Gesetzgeber definiert den Begriff nicht, vom Wochenende zu Hause bis zur Pauschalreise. Vorausgesetzt ist nur, dass die Beihilfe für die Erholung bestimmt ist und dafür verwendet wird – und dass Sie als Arbeitgeber das sicherstellen können. Diese Pflicht steht wörtlich im Gesetz.
Maßgeblich ist, was Sie auszahlen, nicht was auf dem Beleg steht. Reicht jemand eine Rechnung über 160 Euro ein, erstatten Sie davon 156 Euro – die Pauschalierung bleibt erhalten, die restlichen 4 Euro trägt die Person selbst.
Der Jahreshöchstbetrag ist eine Grenze, kein Freibetrag. Zahlen Sie die vollen 160 Euro aus, fällt nicht nur der Teil über 156 Euro aus der 25-prozentigen Pauschalierung, sondern die Beihilfe insgesamt (R 40.2 Abs. 3 Satz 5 LStR). Alle 160 Euro sind dann individuell zu versteuern oder auf Antrag beim Finanzamt anders zu pauschalieren. Es gilt dieselbe Alles-oder-nichts-Logik wie bei der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze.
Verteilen dürfen Sie die Beihilfe dagegen frei. Das Gesetz rechnet ausdrücklich mit mehreren Zahlungen im Kalenderjahr und prüft ihre Summe. Drei Zuschüsse zu je 52 Euro sind ebenso zulässig wie eine einzelne Zahlung von 156 Euro.
Die Trennung nach Personen ist im Alltag der eigentliche Stolperstein. Wer 200 Euro je Mitarbeitendem auszahlt, überschreitet dessen Grenze – auch dann, wenn die Familiensumme von 364 Euro nicht ausgeschöpft ist. Der Ehegatten- und der Kinderanteil sind an ihre Person gebunden und lassen sich nicht auf den eigenen Anteil umbuchen.
Jahreshöchstbeträge je Person
| Für wen | Betrag je Kalenderjahr |
|---|---|
| Mitarbeitende | 156,00 € |
| +Ehegatte | 104,00 € |
| +je Kind | 52,00 € |
| =Familie mit zwei Kindern | 364,00 € |
Quelle: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG, R 40.2 Abs. 3 Satz 2 LStR. Die Beträge sind nicht untereinander übertragbar und werden einzeln geprüft.
| Kriterium | Erholungsbeihilfe | Urlaubsgeld |
|---|---|---|
| Was es ist | zweckgebundener Zuschuss zur Erholung | zusätzlicher Lohnbestandteil, frei verwendbar |
| Lohnsteuer | 25 % pauschal, vom Arbeitgeber getragen | individuell, nach Steuerklasse der Person |
| Sozialabgaben | keine, solange pauschal versteuert wird | volle Beitragspflicht |
| Zweckbindung | ja, Verwendung zur Erholung erforderlich | nein |
| Nachweis | ja, Beleg zum Lohnkonto | nein |
| Obergrenze | 156 € je Person und Jahr, plus Familienbeträge | keine |
| Bei Überschreitung | gesamte Beihilfe fällt aus der Pauschalierung | es gibt keine Grenze |
Quellen: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG, R 40.2 Abs. 3 LStR, § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV. Urlaubsgeld hat keine eigene steuerliche Sondernorm und wird als sonstiger Bezug abgerechnet.
Beide Instrumente schließen sich nicht aus. Wer Urlaubsgeld zahlt, kann die Erholungsbeihilfe daneben stellen – sie ersetzt es nicht, sondern nutzt einen anderen steuerlichen Weg für einen Teil des Betrags. Umgekehrt lässt sich Urlaubsgeld nicht einfach in eine Erholungsbeihilfe umbenennen: Ohne Zweckbindung und ohne Beleg bleibt es Lohn, unabhängig davon, wie die Lohnart heißt.
Wofür die Erholungsbeihilfe zählt, wofür nicht
In der Praxis lässt sich die Grenze klar ziehen: Auf der einen Seite steht die belegte Verwendung zur Erholung, auf der anderen alles, was einer eigenen Norm folgt oder gar keinen Zweck belegt.
Zählt als Erholung
- Pauschalreise, Flug, Bahnfahrt, Unterkunft
- Urlaub zu Hause, ohne Reise
- Konzert-, Theater- und Veranstaltungskarten
- Wellness, Sauna, Schwimmbad
- Freizeitaktivitäten der Familienangehörigen
Zählt nicht
- Auszahlung ohne Beleg und ohne Zweckbindung
- Leistungen in einer Notlage (§ 3 Nr. 11 EStG)
- Zertifizierte Präventionskurse (§ 3 Nr. 34 EStG)
- Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio (läuft über Firmenfitness)
- Beträge über dem Jahreshöchstbetrag der Person
Einen Urlaub setzt das Gesetz nicht voraus. Es verlangt nur, dass Sie die Verwendung zur Erholung sicherstellen – wie, schreibt es nicht vor. Die Lohnsteuer-Richtlinien nennen den zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub als Regelvermutung (R 40.2 Abs. 3 Satz 4 LStR), nicht als Bedingung. Eine Mindestzahl von Urlaubstagen verlangt weder das Gesetz noch die Richtlinie.
| Nachweisform | Was er belegt |
|---|---|
| Kostenbeleg – Reisebuchung, Ticket, Rechnung | Zweck und Betrag zugleich |
| Zeitlicher Bezug – Zahlung rund um einen Urlaub | den Zweck als Regelvermutung (R 40.2 Abs. 3 Satz 4 LStR) |
| Erklärung allein – schriftliche Angabe | nur die Absicht, nicht den Betrag |
Salfy arbeitet mit dem Kostenbeleg: Mitarbeitende laden ihn in der App hoch, der Betrag wird daraus abgeleitet und zum Lohnkonto dokumentiert.
Die Sozialversicherungsfreiheit hängt an der Lohnart. Sie ist keine Eigenschaft der Erholungsbeihilfe, sondern das Ergebnis eines Abrechnungsschritts: Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV bleiben Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG nur beitragsfrei, soweit sie mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Zeitraums pauschal besteuert werden. Bleibt die 25-Prozent-Lohnart aus, ist die Beihilfe normaler beitragspflichtiger Arbeitslohn.
Stand: September 2026 · zuletzt aktualisiert 11. September 2026. Dies ist keine Steuerberatung; die Anwendung im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.
Was die Erholungsbeihilfe beiden Seiten bringt
Für Ihr Unternehmen
- 156 Euro Zuschuss kosten Sie rund 197 Euro – eine Bruttoerhöhung mit demselben Netto rund 373 Euro
- Auf den pauschal versteuerten Zuschuss fallen keine Arbeitgeber-Sozialabgaben an
- Erreicht auch Ehegatten und Kinder – ohne zweiten Benefit und ohne zweiten Prozess
- Beleg, Anrechnung und Lohnart laufen dokumentiert über eine Plattform
Für Ihre Mitarbeitenden
- Der Zuschuss kommt ungekürzt an – kein Steuer- und kein Sozialabgabenabzug
- Was als Erholung zählt, entscheiden sie selbst: Reise, Konzert, Wellness oder ein Wochenende zu Hause
- Ehegatten und Kinder haben eigene Beträge, die zusätzlich zur Verfügung stehen
- Einreichen per Foto oder PDF in der App, Auszahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung
Besonders sinnvoll für
Was die Erholungsbeihilfe kostet – und was eine Gehaltserhöhung kosten würde
Der Vergleich zeigt, was ein Unternehmen aufwenden muss, damit bei Mitarbeitenden 156 Euro netto ankommen: einmal über die Erholungsbeihilfe, einmal über eine Bruttoerhöhung. Die Rechnung gilt für den Fall, dass die Beihilfe zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Wie sich Benefits gegen eine Gehaltserhöhung rechnen, zeigt der Use Case Gehaltserhöhung mit Benefits.
| Position | Erholungsbeihilfe | Bruttoerhöhung |
|---|---|---|
| Was verglichen wird | zusätzlich gezahlter Zuschuss | gleiches Netto über das Gehalt |
| Zuschuss bzw. Bruttobetrag | 156,00 € | ca. 309,00 € |
| Pauschale Lohnsteuer 25 % (Arbeitgeber) | 39,00 € | – |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Pauschalsteuer | 2,15 € | – |
| davon Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeitenden | 0,00 € | ca. 153,00 € |
| Arbeitgeber-Sozialabgaben 20,85 % | – | ca. 64,00 € |
| Netto bei den Mitarbeitenden | 156,00 € | 156,00 € |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 197,15 € | ca. 373,00 € |
Die Erholungsbeihilfe kostet in diesem Beispiel rund 176 Euro weniger im Jahr als eine Gehaltserhöhung mit demselben Ergebnis für die Mitarbeitenden.
Vom Beleg bis zur richtigen Lohnart in Ihrer Abrechnung
In der Lohnbuchhaltung ist die Erholungsbeihilfe ein kleiner Posten mit vielen Einzelfällen: unterschiedliche Beträge je Person, Belege über das Jahr verteilt, dazu Ehegatten- und Kinderanteile, die getrennt zu führen sind.
Die Sozialversicherungsfreiheit hängt dabei an einem einzigen Schritt. Die 25-Prozent-Lohnart muss mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Zeitraums tatsächlich gezogen werden. Passiert das nicht, ist der Zuschuss rückwirkend beitragspflichtiger Arbeitslohn – und das fällt meist erst in der Prüfung auf.
Hier setzt Salfy an. In Ihrem Lohnprogramm kommt kein Sammelposten an, sondern ein je Person geprüfter Betrag mit gesetzter Lohnart – dokumentiert mit dem Beleg, der die Zweckbindung trägt.
Der Beleg belegt den Betrag, die Erklärung nur die Absicht
Für die Zweckbindung genügt formal auch die Angabe der Mitarbeitenden. Salfy arbeitet stattdessen mit dem Kostenbeleg: Reisebuchung, Ticket oder Rechnung werden in der App hochgeladen, der Betrag wird daraus abgeleitet und zum Lohnkonto dokumentiert. In einer Lohnsteuer-Außenprüfung ist damit nachvollziehbar, wofür die Beihilfe verwendet wurde – und nicht nur, dass sie verwendet werden sollte.
Passt die Erholungsbeihilfe in Ihre Benefit-Struktur?
Unverbindlich beraten lassenDie vier Fragen, die Ihre Lohnbuchhaltung stellen wird
Ob die Grenze eingehalten ist, ob die Pauschalsteuer läuft, ob der Nachweis trägt und ob die Familienbeträge richtig zugeordnet sind – für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.
Als Grenze geführt, nicht als Freibetrag.
Salfy rechnet jede Einreichung gegen den Jahreshöchstbetrag der betroffenen Person und weist aus, wie viel davon noch offen ist. Der Unterschied ist teuer: Ein Euro über der Grenze nimmt nicht den überschüssigen Euro aus der Pauschalierung, sondern die gesamte Beihilfe dieser Person (R 40.2 Abs. 3 Satz 5 LStR) – auch dann, wenn die Überschreitung aus einer zweiten Zahlung Monate später stammt.
Pauschalsteuer gezogen, nicht nur vorgesehen.
Salfy ordnet jede geprüfte Einreichung der 25-Prozent-Lohnart zu und übergibt sie abrechnungsfertig an Ihr Lohnsystem. Daran hängt mehr als die Steuer: Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV bleibt der Zuschuss nur beitragsfrei, soweit er mit der Abrechnung des jeweiligen Zeitraums pauschal besteuert wird – die Lohnart entscheidet also auch über die Sozialversicherungsfreiheit, nicht nur über den Steuersatz.
Beleg statt Urlaubsnachweis.
Salfy erfasst den Kostenbeleg und dokumentiert ihn zum Lohnkonto. Damit hängt die Zweckbindung nicht daran, ob die Zahlung zeitlich zu einem Urlaub passt – die Richtlinie kennt den zeitlichen Zusammenhang nur als Regelvermutung, nicht als Voraussetzung. Mitarbeitende, die ihren Urlaub zu Hause verbringen oder ein Konzert statt einer Reise wählen, fallen dadurch nicht heraus.
Je Person zugeordnet, nicht je Familie.
Die Beträge für Mitarbeitende, Ehegatten und Kinder werden getrennt geführt und einzeln geprüft. Die Jahreshöchstbeträge sind nach R 40.2 Abs. 3 Satz 2 LStR gesondert zu betrachten, und genau hier entstehen die stillen Fehler: Ein nicht ausgeschöpfter Kinderbetrag lässt sich nicht auf den eigenen Anteil umbuchen, auch wenn die Familiensumme rechnerisch noch Luft hätte.
Fragen zur Prüfungssicherheit?
Sammeln Sie die Fragen Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung zur Erholungsbeihilfe; im Gespräch holen wir unser Payroll-Team dazu.
Wo die Erholungsbeihilfe passt – und wo eine andere Norm greift
Zulässig und üblich
- Neben Urlaubsgeld, als steuerlich günstigerer Teil desselben Budgets
- Über das Jahr verteilt, in mehreren Teilzahlungen bis zum Jahreshöchstbetrag
- Für Ehegatten und Kinder zusätzlich zum Betrag der Mitarbeitenden
- Für die gesamte Belegschaft, ohne Einschränkung des Empfängerkreises
Nicht zulässig
- Auszahlung ohne Zweckbindung und ohne Nachweis der Verwendung
- Beträge über dem Jahreshöchstbetrag einer Person, mit 25 % pauschal versteuert
- Abwälzung der Pauschalsteuer, ohne sie als Arbeitslohn zu erfassen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 EStG)
- Pauschalierung nach § 37b EStG – für § 40 Abs. 2 ausdrücklich ausgeschlossen
Lässt sich die Erholungsbeihilfe aus dem Bruttogehalt speisen?
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG enthält die Klausel „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ nicht – anders als die Nummern 5, 6 und 7 desselben Satzes, die sie ausdrücklich führen. Der Wortlaut spricht damit dafür, dass eine Entgeltumwandlung bei der Erholungsbeihilfe möglich ist; die Fachliteratur zieht diesen Schluss ebenfalls. Eine ausdrückliche Aussage der Finanzverwaltung dazu gibt es nicht.
Wichtig ist dabei die Wirkungsrichtung: Bei einer Umwandlung entsteht der Vorteil bei den Mitarbeitenden, nicht beim Unternehmen. Die eingesparten Arbeitgeber-Sozialabgaben liegen unter der Pauschalsteuer, die stattdessen fällig wird – für das Unternehmen bleibt es ein leichtes Minus. Wer die Umwandlung erwägt, sollte die Ausgestaltung vorab mit der Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung abstimmen.
Kombinierbar ist die Erholungsbeihilfe mit allen Benefits, die über eine eigene Steuernorm laufen – etwa Essenszuschuss, Kita-Zuschuss, Gesundheitsförderung oder Sachbezug, auch gebündelt in einer Benefit-Cafeteria.
Häufige Fragen zur Erholungsbeihilfe
Grundlagen und Beträge
Was ist die Erholungsbeihilfe?
Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
Für wie viele Kinder gilt die Erholungsbeihilfe?
Ändern sich die Beträge der Erholungsbeihilfe jedes Jahr?
Ist die Erholungsbeihilfe steuerfrei?
Wer bekommt die Erholungsbeihilfe?
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfe?
Regeln und Nachweis
Was passiert, wenn die 156 Euro überschritten werden?
Was gilt, wenn der Beleg höher ist als 156 Euro?
Kann die Erholungsbeihilfe über das Jahr verteilt gezahlt werden?
Wofür darf die Erholungsbeihilfe verwendet werden?
Müssen Mitarbeitende dafür Urlaub nehmen?
Welcher Nachweis wird für die Erholungsbeihilfe gebraucht?
Abrechnung und Abgrenzung
Was bedeutet Erholungsbeihilfe auf der Lohnabrechnung?
Ist die Erholungsbeihilfe sozialversicherungsfrei?
Gilt die Beihilfe auch bei Minijobs?
Lässt sich die Erholungsbeihilfe aus dem Bruttogehalt umwandeln?
Wann und wie wird die Erholungsbeihilfe ausgezahlt?
Wie grenzt sich die Erholungsbeihilfe von einer Unterstützung in einer Notlage ab?
Lohnt sich die Erholungsbeihilfe für Ihr Unternehmen?
In 15 bis 20 Minuten schauen wir gemeinsam auf Ihre Belegschaft, Ihre bestehenden Benefits und Ihre Payroll. Am Ende wissen Sie, welcher Betrag realistisch ist, was er Sie kostet und welchen Aufwand Ihre Lohnbuchhaltung damit hat.
Unverbindlich beraten lassen Zur BeispielrechnungZuletzt aktualisiert: 11. September 2026