Für den Weg zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern sozialversicherungsfrei und 15% pauschal besteuert pro Entfernungskilometer 0,30 Euro gewähren. Ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt die Pauschale 0,35 Euro.
15 Arbeitstage pro Monat sind pauschal, ohne Berücksichtigung von Urlaubszeiten, Krankheit oder gesetzlichen Feiertagen anwendbar.
Die Gewährung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte als Gehaltsbestandteil ist dabei in den meisten Fällen vorteilhafter, als der Ansatz Werbungskostenabzugs im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung.