Im Zeichen der “Work-Life-Balance“ üben Mitarbeiter immer häufiger ihre Tätigkeit auch von zu Hause aus.
Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum vereinbarten Gehalt einen Heimarbeiterzuschlag für die Entschädigung von entstandenen Mehraufwendungen aus der Heimarbeit (bspw. Strom, Miete, Heizung) in Höhe von bis zu 10% des Grundgehalts gewähren, steuer- und sozialversicherungsfrei.