Ein besonderes, persönliches Ereignis kann sowohl privater, wie auch beruflicher Natur sein. Entscheidend ist lediglich, dass das Ereignis in der Person des Mitarbeiters begründet ist. Zu den privaten, persönlichen Ereignissen zählen beispielsweise der Geburtstag, die Hochzeit (auch die silberne oder goldene Hochzeit), Kommunion/Konfirmation und Taufe eines Kindes.
Typische berufliche, persönliche Ereignisse sind der Start im Unternehmen, ein rundes Arbeitnehmerjubiläum, die Verabschiedung eines Mitarbeiters oder auch ein Amts- und Funktionswechsel. Achtung: Ein Firmenjubiläum zählt nicht zu einem persönlichen Anlass, weil dieses nicht in der Person des Mitarbeiters begründet ist.