Die Stromkostenerstattung ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Auslagenersatz für das Laden von betrieblichen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen am privaten Stromanschluss der Mitarbeitenden. Wichtig:
Erstattet werden nur Stromkosten für Dienstwagen, nicht für private Fahrzeuge.
Die Erstattung basiert immer auf dem tatsächlich geladenen Strom (kWh) des Dienstwagens.
Seit 2026 gilt:
Der Stromverbrauch muss exakt gemessen und eindeutig dem Dienstwagen zuordenbar sein.
Zulässige Nachweise sind z. B.:
- eine separate Wallbox mit geeichtem oder eindeutigem Zähler,
- ein Fahrzeug- oder Ladelog (z. B. App, Bordcomputer mit kWh-Ausweis),
- andere messbare, dokumentierte kWh-Werte, die klar dem Dienstwagen zugeordnet sind.
Für die Berechnung des Zuschusses gibt es zwei gängige Modelle:
1. Abrechnung nach individuellem Strompreis
Grundlage ist der Haushaltsstromvertrag der Mitarbeitenden (Arbeitspreis + anteiliger Grundpreis).
Aus dem Vertrag wird ein effektiver kWh-Preis ermittelt.
Dieser Preis wird mit der nachgewiesenen kWh-Menge des Dienstwagens multipliziert.
Ergebnis: Der so ermittelte Betrag kann als Auslagenersatz steuer- und SV-frei erstattet werden.
2. Abrechnung nach Strompreispauschale
Statt des individuellen Tarifs wird ein einheitlicher Pauschalwert pro kWh zugrunde gelegt (für 2026 ist die amtlich festgelegte Strompreispauschale 0,34 EUR/kWh).
Die Pauschale wird mit den nachgewiesenen kWh multipliziert.
Vorteil: weniger Aufwand, kein Prüfen einzelner Stromverträge, einfache Standardisierung.
Die gewählte Methode gilt jeweils einheitlich für ein Kalenderjahr und sollte intern dokumentiert werden. In beiden Varianten handelt es sich um Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG: Der Zuschuss ist damit für Mitarbeitende vollständig netto und nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung – gleichzeitig entstehen dem Unternehmen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten.
So wird der Dienstwagen als E- oder Hybridfahrzeug nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell zum attraktiven Benefit für beide Seiten.







