Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60,00 Euro, die zeitnah im konkreten Zusammenhang mit einem besonderen, persönlichen Ereignis zugewendet werden. Es kann sich hierbei beispielsweise um Blumen, ein Buch, Genussmittel etc. handeln. Alternativ zu einer zugewendeten Sache, kann auch ein Gutschein oder eine Prepaid-Kreditkarte mit einem Guthaben von bis zu 60,00 Euro gewährt werden, sodass der beschenkte Mitarbeiter darüber Waren oder Dienstleistungen beziehen kann.
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