Nicht erst seit „Friday’s for Future“ wird Mobilität intensiv und kontrovers diskutiert. Wie gut, dass es das JobTicket gibt. Galt bisher seit 2019 Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kosten der Mitarbeiter, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, hat der Bundestag nunmehr weitere Subventionen beschlossen. Wir verraten Ihnen was genau sich ändert.
Der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die gute Nachricht vorweg, auch in 2020 bleiben Job-Tickets sowie Zuschüsse und Erstattungen des Arbeitgebers zu Kosten, die Mitarbeitern für Monats- und Jahreskarten der öffentlichen Verkehrsbetriebe entstehen, weiterhin steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass das Job-Ticket bzw. der Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum geschuldeten Gehalt gewährt wird. Eine Gehaltsumwandlung, bei der Bruttogehalt gegen einen Zuschuss oder eine Kostenerstattung „getauscht“ wird, ist hingegen steuerschädlich.
Einen Nachteil hat das Ganze. Mit der Gewährung eines steuerfreien Job-Ticktes oder einer Kostenerstattung werden diese Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet und können somit nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Alternative 2020
Der Bundestag hat für das nächste Jahr zusätzliche Anreize geschaffen. Demnach sollen Job-Tickets und Arbeitgeberzuschüsse alternativ zur steuerfreien Gewährung mit 25% durch den Arbeitgeber pauschal besteuert werden. In diesem Fall erfolgt keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sowohl das Job-Ticket als auch den Arbeitgeberzuschuss steuerunschädlich Mitarbeitern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung anzubieten.
Arbeitgeber erhalten damit mehr Gestaltungsspielraum und können ihren Mitarbeitern neben einem Zuschuss zu Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auch den Weg zur Arbeit mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer bezuschussen.
Mit Salfy B.U.S.T. ganz easy
Mit unserem Benefit B.U.S.T. wird das Job-Ticket für Sie als Arbeitgeber zu einem Kinderspiel. Sie müssen nichts mehr tun, als ein gewünschtes Maximalbudget für den Kostenzuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu definieren.
Ihre Mitarbeiter erhalten einen persönlichen Zugang zu Salfy. Der erforderliche Kostennachweis (bspw. Beleg der Monatskarte) wird vom Mitarbeiter fotografiert. Das war’s! Salfy übernimmt die arbeitsrechtliche Dokumentation, prüft die eingereichten Nachweise auf Erstattungsfähigkeit und archiviert diese GoBD-konform. Damit werden die lohnsteuerrechtlichen Erfordernisse zu 100 % eingehalten.
Mit der nächsten Gehaltsabrechnung erhalten Ihre Mitarbeiter automatisch den Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximiert auf das von Ihnen definierte Budget.