Internetzuschuss & Internetpauschale: Surfen auf Kosten des Arbeitgebers (Update 2026)

Der Internetzuschuss ermöglicht Arbeitgebern, private Internetkosten von Mitarbeitenden bis zu 50 Euro monatlich steuerlich begünstigt zu bezuschussen. Der Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Vorteile und zeigt, wie der Internetzuschuss 2026 effizient und rechtssicher umgesetzt wird.
Inhaltsverzeichnis

Was ist der Internetzuschuss bzw. die Internetpauschale?

Zur Förderung der Nutzung neuer Medien in privaten Haushalten hat der Gesetzgeber den Internetzuschuss bzw. die Internetpauschale geschaffen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Kosten für Aufwendungen der Internetnutzung mit einem Freibetrag von bis zu 50,00 Euro monatlich zu bezuschussen und zu erstatten. Der Internetzuschuss dient dabei nicht einer Erstattung von Kosten, die Mitarbeitern entstehen, die den privaten Internetanschluss zu betrieblichen Zwecken nutzen. Nein, es geht einzig und alleine um die private Nutzung des Internets.

Welche rechtliche Grundlage gibt es für den Internetzuschuss?

Der Internetzuschuss beziehungsweise die sogenannte Internetpauschale wird im Einkommenssteuergesetz im § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG geregelt. Darin heißt es unter anderem „der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit er den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung zahlt“.

Das bedeutet, dass der Internetzuschuss für Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei ausgezahlt wird, somit brutto und netto gleich hoch sind. Der Arbeitgeber wiederum versteuert den Internetzuschuss pauschal mit 25 %.

Die Höhe des Internetzuschusses und dessen konkrete Ausgestaltung sind in der Lohnsteuerrichtlinie 40.2 Absatz 5 definiert. Diese besagt, dass zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Internetnutzung sowohl laufende Kosten (bspw. Grundgebühren für den Internetzugang und die laufenden Gebühren für eine Flatrate) wie auch einmalige Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs (bspw. Anschluss, Modem oder Computer) zählen. Diese Kosten können mit der Internet-Pauschale von bis zu 50,00 Euro im Monat als Barzuschuss bezuschusst und erstattet werden. Alternativ zum monatlichen Internetzuschuss kann dieser auch kumuliert für ein Kalenderjahr gewährt werden (bis zu 600,00 Euro).

Welche Voraussetzungen müssen für den Internetzuschuss erfüllt werden?

So einfach sich die Internetpauschale auch anhört, der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Grundsätzliche Voraussetzung, um Mitarbeitern einen Zuschuss zu Internetkosten zu gewähren, ist, dass dem einzelnen Mitarbeiter selbst tatsächlich Kosten für Internetnutzung entstehen. Darüber hinaus darf der Internetzuschuss nicht höher ausfallen, als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Um hier auf der steuerlich sicheren Seite zu sein, sollten Arbeitgeber zunächst in Erfahrung bringen, welchem Mitarbeiter welche Kosten für Festnetzanschluss und Smartphone-Flatrate im Monat entstehen. Diese Information sollte schriftlich dokumentiert und vom Mitarbeiter unterzeichnet werden. Diese Erklärung ist als Beleg dem Lohnkonto hinzuzufügen. Als alternative Nachweise dienen ebenfalls Rechnungen oder Vertragsdokumente des Internetanbieters.

Welche Vorteile bietet der Internetzuschuss für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Auch wenn der Internetzuschuss einen gewissen administrativen Aufwand für Arbeitgeber bedeutet, sollte der Liquiditätsvorteil gegenüber klassischem Bruttogehalt zumindest neugierig machen.

Mit dem Internetzuschuss stehen nämlich jährlich bis zu 600,00 Euro Nettogehalt pro Mitarbeiter zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Pauschalsteuer von 25 %, die vom Arbeitgeber getragen wird, kommen weitere Arbeitgeberkosten von rund 150,00 Euro hinzu. Der Arbeitgeberaufwand beträgt somit in etwa 750,00 Euro.

Möchte man nun als Arbeitgeber einem Mitarbeiter das Nettogehalt um jährlich 600,00 Euro erhöhen, so muss man mindestens das Doppelte aufwenden. Im Endeffekt bedeutet eine klassische Bruttolohnerhöhung höhere Arbeitgeberkosten von mindestens 450,00 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

BONUS: Unser Benefit ONLINE

Mit unserer Benefit Software Salfy und dem Benefit ONLINE realisieren Sie den Internetzuschuss in „Highspeed-Qualität“ und 100 % steuerkonform. Als Arbeitgeber brauchen Sie nichts weiter zu tun, als ein Budget für die Internet-Pauschale zu definieren. Die restliche Arbeit übernimmt Salfy für Sie.
Ihr Mitarbeiter laden ganz bequem Rechnungen und Vertragsdokumente im persönlichen Mitarbeiter-Account hoch. Salfy ermittelt die Internet-Kosten und archiviert die eingereichten Nachweise. Der Internetzuschuss wird direkt über die Lohnabrechnung ausgezahlt. Ganz einfach!

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst und testen Salfy und die Vielzahl der Mitarbeiter-Benefits kostenfrei. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne auch über den Chat anschreiben oder eine Webdemo mit uns vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!

FAQ - Internetzuschuss & Internetpauschale

Was ist der Internetzuschuss und wie funktioniert die steuerliche Begünstigung?

Der Internetzuschuss ermöglicht Arbeitgebern, private Internetkosten von Mitarbeitenden mit bis zu 50 Euro monatlich bzw. 600 Euro jährlich steuerbegünstigt zu bezuschussen. Die Leistung wird zusätzlich zum Gehalt gewährt, ist für Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei, während der Arbeitgeber pauschal 25 % Lohnsteuer abführt. Damit zählt der Zuschuss zu den effizientesten Nettolohnoptimierungs-Benefits 2026.

Welche rechtliche Grundlage regelt die Internetpauschale für Mitarbeitende?

Die Internetpauschale ist in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG verankert. Laut Gesetz kann der Arbeitgeber Internetkosten pauschal versteuern, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Erfasst werden sowohl laufende Kosten (z. B. Internet-Flatrate, Router-Gebühren) als auch einmalige Kosten (z. B. Einrichtung, Hardware). Dadurch wird der Zuschuss rechtssicher und steuerlich optimal gestaltet.

Welche Voraussetzungen müssen für den Internetzuschuss erfüllt sein?

Damit der Internetzuschuss steuerlich anerkannt wird, müssen Mitarbeitende tatsächlich private Internetkosten nachweisen. Der Zuschuss darf die realen Kosten nicht überschreiten. Unternehmen sollten daher monatliche Kosten schriftlich erfragen oder Rechnungen bzw. Vertragsunterlagen als Nachweis im Lohnkonto dokumentieren. Diese Formalien sind essenziell für eine 100 % steuerkonforme Umsetzung.

Welche Vorteile bietet der Internetzuschuss im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung?

Der Internetzuschuss bietet einen erheblichen Netto-Vorteil, da Mitarbeitende monatlich bis zu 50 € vollständig steuerfrei erhalten. Arbeitgeber zahlen im Schnitt nur rund 750 € jährlich, um 600 € Nettoleistung bereitzustellen – deutlich weniger als bei einer Bruttolohnerhöhung, bei der das Doppelte an Arbeitgeberkosten entstehen kann. Der Zuschuss steigert Motivation, Bindung und Arbeitgeberattraktivität ohne Mehrkosten im Gehaltssystem.

Was ist Salfy und warum ist die Plattform für Unternehmen so wertvoll?

Salfy ist eine All-in-One-Benefitplattform, die die Administration, Verwaltung und Steuerung standardisierter sowie unternehmensspezifischer Benefits zentralisiert und nahezu vollständig automatisiert. Dadurch sinkt der administrative Aufwand fast auf null. Alle Benefits sind steueroptimiert und 100 % steuerkonform. Mit über 20 Jahren Expertise in Compensation & Benefits bietet Salfy die modernste und effizienteste Lösung auf dem deutschen Markt.

Salfy Benefit-Plattform

Salfy ist die ideale Software für steuerfreie und steuervergünstigte Mitarbeiterbenefits und Gehaltsextras, wie den Essenszuschuss, das Job-Ticket, die Internetpauschale, Erholungsbeihilfe und viele mehr.

  • Automatisiert und ohne administrativen Aufwand für HR und Payroll
  • Individualisierbar und auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten anpassbar
  • Nahtlos integriert in alle gängigen Lohnabrechnungssysteme (DATEV, SAP, Addison etc.)
  • 100% konform mit dem deutschen Steuerrecht, GoBD und DSGVO
Vereinbaren Sie mit unseren Benefit-Experten eine Demo und wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen steigern. Ihre Mitarbeitenden werden es lieben!

Mehr als 750 zufriedene Unternehmen nutzen unsere Mitarbeiter-Benefit-Software

Christian Dior Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Everdrop Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Fujifilm Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Joblinge | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Louis Vuitton Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Remind Me Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

Icon Arbeitgebermarke | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Stärkung der Arbeitgebermarke

Icon Arbeitgeberattraktivität | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

Icon Gehalt | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Höhere
Nettogehälter

Icon Steuerersparnisse | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Steuer-
ersparnisse

Icon Mitarbeiterbindung | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Verbesserte Mitarbeiterbindung

Icon_Mitarbeiterzufriedenheit| All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Erhöhte Mitarbeitermotivation

Unsere Kunden und wir: Partner auf Augenhöhe

Kunden von Salfy | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Zufriedene Kunden
750 +
Christian Dior Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Doctolib | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Everdrop Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Fujifilm Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Joblinge | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Logo Kolibri Games | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Louis Vuitton Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Nitrado Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Remind Me Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Sendinblue Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
The Verse Ventures Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Zoe Lu Logo | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
Kunden von Salfy | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy
Zufriedene Kunden
750 +

Ihre persönliche Webdemo

Lernen Sie Salfy in 15-20 Minuten kennen

Wollen Sie mehr über den Internetzuschuss erfahren?

Dann schauen Sie sich hier unsere Info-Seite zum ONLINE-Benefit an. 

Jetzt zum Benefit-Report anmelden!