Mit bis zu 50,- EUR monatlich steht Ihnen als Arbeitgeber eine steuerfreie Freigrenze zur Verfügung, mit der Sie alle Mitarbeiter ganz flexibel belohnen und motivieren können. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Sachbezug. Steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist der Sachbezug, weil es sich hierbei nicht um Entlohnung in Form von Bargeld handelt, sondern weil die Freigrenze von 50,- EUR für Waren und Dienstleistungen aller Art aufgewendet wird.
Wie funktioniert das?
Möglich macht das das Einkommenssteuergesetz, konkret der § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Demnach können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern Waren und Dienstleistungen bis zu dem Betrag von 50,- EUR im Monat steuerfrei überlassen. Alternativ können Sie Ihren Mitarbeitern auch persönlich entstandene Kosten erstatten und bezuschussen. Voraussetzung für die Erstattung bzw. Bezuschussung von Kosten ist ein Nachweis über deren Entstehung durch den Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber, bspw. in Form eines Belegs über den Erwerb einer Ware.
Ohne Aufwand für Sie!
Mit Salfy ist das ganz einfach möglich. Als Arbeitgeber definieren Sie lediglich die Höhe des monatlichen Sachbezugs. Ihre Mitarbeiter erhalten einen persönlichen Benutzer-Account und laden die jeweiligen Nachweise zur Bezuschussung und Erstattung hoch. Salfy übernimmt die arbeitsrechtliche Dokumentation, prüft die eingereichten Nachweise auf Erstattungsfähigkeit und archiviert diese GoBD-konform. Damit werden die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften zu 100 % eingehalten.
Ihre Mitarbeiter erhalten mit der nächsten Gehaltsabrechnung den Sachbezug automatisch ausgezahlt, maximiert auf die Freigrenze von 50,- EUR, jedoch nicht mehr als das von Ihnen festgelegte Budget.
Der Sachbezug ist für alle da
Sie können den Sachbezug ganz flexibel und individuell einsetzen. Ihrer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Als Arbeitgeber entscheiden Sie, ob Ihre Mitarbeiter den Einsatzzweck des Sachbezugs frei wählen dürfen oder nur eine ganz bestimmte Ware oder Dienstleistung bezuschusst wird, wie beispielsweise ein Fitness-Studio-Vertrag, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die Flatrate fürs private Handy oder aber auch eine kleine Shopping-Tour.
Apropos
Der Sachbezug ist somit eine ideale Alternative oder auch Ergänzung zur klassischen Bruttogehaltserhöhung. Ihre Mitarbeiter erhalten direkt 50,- EUR netto ohne Abzüge von Lohnsteuern und Sozialversicherung. Steht aktuell keine Gehaltserhöhung an, ist auch ein Tausch des Bruttogehalts gegen den Sachbezug in gleicher Höhe möglich. Auch hierdurch entstehen Vorteile. Ihre Mitarbeiter haben direkt mehr Nettogehalt und Ihre Lohnnebenkosten werden gesenkt.