Entfernungspauschale 2026: Was Arbeitgeber zu Fahrtkostenzuschuss, Steuer und Payroll wissen sollten

Seit 2026 gilt für die Entfernungspauschale ein einheitlicher Betrag von 0,38 Euro pro vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Für Mitarbeitende ist sie vor allem aus der Steuererklärung bekannt: Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Für Arbeitgeber stellt sich dadurch vor allem eine praktische Frage: Soll der Arbeitsweg aktiv bezuschusst werden? Für Arbeitgeber wird die Entfernungspauschale relevant, wenn daraus ein Fahrtkostenzuschuss oder Mobilitätsbenefit wird. Dann reicht es nicht, den Kilometerwert zu kennen. Entscheidend ist, wie Entfernung, erste Tätigkeitsstätte, Präsenztage, Pauschalversteuerung, Dokumentation und Lohnabrechnung zusammenlaufen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Pauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie wird im Alltag häufig Pendlerpauschale genannt. Gemeint ist dieselbe Grundlogik: Für den regelmäßigen Arbeitsweg kann pro Arbeitstag die einfache Entfernung angesetzt werden.

Einfache Entfernung bedeutet: Es wird nicht Hin- und Rückweg addiert. Maßgeblich ist grundsätzlich die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. In der Regel wird die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt, unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine verkehrsgünstigere Strecke relevant sein.

Für Mitarbeitende wirkt die Entfernungspauschale zunächst über die Steuererklärung. Sie mindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen, ist aber kein Betrag, der automatisch ausgezahlt wird.

Für Arbeitgeber entsteht eine andere Logik. Sie können Mitarbeitende bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte finanziell unterstützen. Dann wird die Entfernungspauschale zur Berechnungsgrundlage für einen Fahrtkostenzuschuss. Aus einer privaten Werbungskostenregel wird damit ein abrechnungsrelevanter Vorgang.

Was ändert sich bei der Entfernungspauschale 2026?

Die wichtigste Änderung für 2026 ist der einheitliche Betrag von 0,38 Euro pro vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Bis 2025 war die Pauschale gestaffelt. Für die ersten 20 Entfernungskilometer galten 0,30 Euro, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Seit 2026 fällt diese Staffelung weg. Dadurch werden besonders kürzere und mittlere Pendelstrecken stärker berücksichtigt als zuvor.

  • Bis 2025, Kilometer 1 bis 20: 0,30 €
  • Bis 2025, ab Kilometer 21: 0,38 €
  • Seit 2026, ab Kilometer 1: 0,38 €


Für Mitarbeitende kann dadurch ein höherer Werbungskostenbetrag entstehen. Für Arbeitgeber ist die Änderung vor allem dann relevant, wenn bestehende Fahrtkostenzuschüsse, Mobilitätsbudgets oder Payroll-Setups mit der Entfernungspauschale arbeiten.

Ein hinterlegter Kilometerwert ist schnell übersehen. Wenn er aber in Benefit-Regeln, Excel-Tabellen, HR-Prozessen oder Lohnarten steckt, kann eine veraltete Berechnung zu Abweichungen zwischen Kommunikation, Auszahlung und Abrechnung führen.

Entfernungspauschale, Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss

Die Begriffe werden oft gemischt. Für Mitarbeitende ist das meist unproblematisch. Für Arbeitgeber nicht ganz.

Die Entfernungspauschale ist die steuerliche Berechnungslogik. Pendlerpauschale ist der geläufigere Begriff dafür. Ein Fahrtkostenzuschuss entsteht erst, wenn der Arbeitgeber einen Betrag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewährt.

Die Zwecke sind unterschiedlich. Die Entfernungspauschale gehört zuerst auf die Arbeitnehmerseite: Sie ist eine Werbungskostenlogik für die private Steuererklärung. Der Fahrtkostenzuschuss gehört auf die Arbeitgeberseite: Er ist eine aktive Leistung des Unternehmens. Für Arbeitgeber ist deshalb weniger die Frage relevant, ob Mitarbeitende Pendelkosten steuerlich geltend machen können. Relevanter ist, ob das Unternehmen diese Kosten bewusst bezuschussen möchte.

Diese Unterscheidung ist praktisch relevant. Die Entfernungspauschale allein löst noch keine Arbeitgeberleistung aus. Erst der Fahrtkostenzuschuss muss in der Lohnabrechnung verarbeitet werden. Dann braucht es eine Lohnart, eine steuerliche Behandlung, eine Berechnungsgrundlage und eine nachvollziehbare Dokumentation.

Auch ÖPNV-Zuschüsse oder Jobtickets gehören in denselben Mobilitätskontext, folgen aber teilweise anderen steuerlichen Regeln. Deshalb sollte die Entfernungspauschale nicht mit jedem Mobilitätsbenefit gleichgesetzt werden.

Mobilitäts-Benefits für Beschäftigte

Wie Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss berechnen können

Ein Fahrtkostenzuschuss kann sich an der Entfernungspauschale orientieren. Die Grundrechnung ist einfach:

Einfache Entfernung x berücksichtigte Arbeitstage oder Präsenztage x 0,38 Euro.

Ein Beispiel:

Ein Mitarbeitender wohnt 20 Kilometer von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Bei 15 berücksichtigten Präsenztagen ergibt sich:

20 km x 15 Tage x 0,38 Euro = 114,00 Euro.

Ob und wie dieser Betrag steuerlich begünstigt behandelt werden kann, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Bei Zuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt häufig eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber in Betracht. Für Mitarbeitende kann der Zuschuss dadurch netto attraktiver wirken als ein zusätzlicher Bruttobetrag.

Für Payroll muss er trotzdem sauber verarbeitet werden. Für Arbeitgeber spielt dabei nicht nur die steuerliche Mechanik eine Rolle. Ein Fahrtkostenzuschuss kann ein gezielter Vergütungsbaustein sein, wenn Pendelkosten für viele Mitarbeitende spürbar sind und ein zusätzlicher Bruttobetrag im Alltag kaum wahrgenommen würde. Das ersetzt keine Gehaltserhöhung und sollte auch nicht so kommuniziert werden. Es kann aber helfen, Arbeitgeberbudget konkreter auf einen realen Kostenpunkt zu richten.

Der Rechenweg ist also nur der erste Teil. Genauso wichtig ist, ob die zugrunde liegenden Daten belastbar sind: Entfernung, erste Tätigkeitsstätte, Zeitraum, berücksichtigte Tage und steuerliche Behandlung.

Pauschales Modell oder tagesgenaue Abrechnung?

In der Praxis geht es meist nicht nur um den Kilometerwert, sondern um die Frage, wie regelmäßig und wie genau der Arbeitsweg abgebildet werden soll.

Bei einem pauschalen Modell wird mit einer vereinfachten Monatslogik gearbeitet. Es wird zum Beispiel eine feste Anzahl an Tagen berücksichtigt. Das reduziert laufenden Admin-Aufwand und macht die Abrechnung planbarer. Es passt eher zu stabilen Präsenzmustern.

Bei einer tagesgenauen Abrechnung werden tatsächliche Präsenztage berücksichtigt. Das bildet hybrides Arbeiten, Teilzeit oder wechselnde Anwesenheit genauer ab, verlangt aber bessere Datengrundlagen. Mitarbeitende müssen ihre Fahrten oder Präsenztage nachvollziehbar dokumentieren, und Payroll braucht daraus verwertbare Bewegungsdaten.

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Beide Modelle können sinnvoll sein. Ein Produktionsstandort mit festen Schichten braucht eine andere Logik als ein Office-Team mit zwei Homeoffice-Tagen pro Woche. Die steuerliche Frage ist deshalb nur ein Teil der Entscheidung. Mindestens genauso wichtig ist, welches Modell HR und Payroll im laufenden Betrieb sauber handhaben können.

Erste Tätigkeitsstätte, Homeoffice und Präsenztage

Die erste Tätigkeitsstätte ist einer der zentralen Punkte bei der Entfernungspauschale. Sie beschreibt den ortsfesten Tätigkeitsort, dem ein Mitarbeitender dauerhaft zugeordnet ist. Für Wege zwischen Wohnung und dieser ersten Tätigkeitsstätte kommt die Entfernungspauschale in Betracht.

Für Arbeitgeber ist diese Zuordnung mehr als ein Stammdatenfeld. Sie beeinflusst, welche Fahrten überhaupt als Arbeitsweg gelten und welche eher anders einzuordnen wären, zum Beispiel als Auswärtstätigkeit.

Vor Einführung eines Fahrtkostenzuschusses sollte deshalb klar sein:

  • welche erste Tätigkeitsstätte je Mitarbeitendem gilt
  • welche Entfernung angesetzt wird
  • wie Umzüge oder Standortwechsel aktualisiert werden
  • wie mehrere Standorte behandelt werden
  • wie Homeoffice- und Präsenztage berücksichtigt werden


Homeoffice verändert den Kilometerwert nicht. Es verändert aber die Anzahl der Tage, an denen tatsächlich ein Arbeitsweg entsteht. Wer an einem Tag nicht zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, hat für diesen Tag keinen entsprechenden Pendelweg. Bei tagesgenauer Abrechnung ist das unmittelbar relevant. Bei pauschalen Modellen muss die Vereinfachung zur gewählten Ausgestaltung passen.

Ähnlich ist es bei Teilzeit. Entscheidend ist nicht nur, wie viele Stunden jemand arbeitet, sondern an wie vielen Tagen ein Arbeitsweg entsteht oder pauschal berücksichtigt wird. Drei Präsenztage pro Woche führen zu einer anderen Abrechnungslogik als fünf kurze Arbeitstage oder ein flexibles hybrides Modell.

Wie die Entfernungspauschale in der Payroll ankommt

Wenn Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewähren, braucht Payroll einen klaren Datensatz. Die Lohnabrechnung muss nicht nur wissen, dass ein Benefit angeboten wird. Sie muss verarbeiten können, welcher Betrag für welche Person in welchem Zeitraum mit welcher steuerlichen Behandlung angesetzt wird.

Typische Datenpunkte sind:

  • Personalnummer oder eindeutige Mitarbeitenden-ID
  • erste Tätigkeitsstätte
  • einfache Entfernung in vollen Kilometern
  • berücksichtigte Tage oder pauschale Monatslogik
  • Zuschussbetrag
  • steuerliche Behandlung
  • Lohnart
  • Zeitraum
  • Kostenstelle, falls relevant


Bei wenigen Mitarbeitenden lässt sich das eventuell manuell vorbereiten. Mit mehreren Standorten, hybriden Arbeitsmodellen, Eintritten, Austritten oder individuellen Zuschussmodellen wird die Abstimmung schnell kleinteilig.

Für Payroll zählt am Ende nicht, ob der Benefit gut gemeint ist. Entscheidend ist, ob die Daten vollständig, rechtzeitig und in der richtigen Struktur vorliegen. Besonders vor Monatsabschlüssen und Payroll-Cut-offs gibt es wenig Raum für nachträgliche Klärung.

Warum die Umsetzung oft kleinteiliger wird als erwartet

Die Entfernungspauschale wirkt zunächst einfacher als viele andere Benefits. Es gibt einen Kilometerwert, eine Strecke und eine Anzahl an Tagen. Gerade deshalb wird der laufende Prozess häufig unterschätzt.

In der Praxis ändern sich die Grundlagen regelmäßig. Mitarbeitende ziehen um. Standorte ändern sich. Arbeitsmodelle werden hybrider. Neue Mitarbeitende treten unterjährig ein. Andere wechseln ihre erste Tätigkeitsstätte.

Der einzelne Fall ist selten das Problem. Die Wiederholung macht den Prozess relevant.

Wenn HR Entfernungen manuell pflegt, Mitarbeitende Präsenztage per E-Mail melden und Beträge in Tabellen nachberechnet werden, wird aus einem Mobilitätsbenefit schnell ein monatlicher Sonderprozess. Bei kleinen Teams kann das funktionieren. Mit zunehmender Mitarbeitendenzahl wird es fehleranfälliger und schwerer nachvollziehbar.

Homeoffice Artikel Zwischenbild | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Digitale Administration: Tschüss manuelle Tabellenpflege

Digitale Administration wird dort relevant, wo die Entfernungspauschale dauerhaft als Benefit betrieben werden soll.

Mit digitalen Benefit-Plattformen kann ein Mobilitätszuschuss so abgebildet werden, dass relevante Grundlagen strukturiert erfasst und für die Lohnabrechnung vorbereitet werden.

Für Mitarbeitende sollte die Nutzung einfach bleiben: Benefit auswählen, relevante Angaben hinterlegen und bei tagesgenauer Abrechnung die Anwesenheit oder den Arbeitsweg dokumentieren. Für HR und Payroll ist entscheidend, dass daraus nachvollziehbare Bewegungsdaten entstehen.

Eine digitale Lösung ersetzt die fachliche Ausgestaltung nicht. Sie macht aber den laufenden Ablauf besser beherrschbar: Modellwahl dokumentieren, Zuschussbetrag berechnen, Nachweise oder Präsenztage berücksichtigen und Entscheidungen nachvollziehbar ablegen.

Der Nutzen liegt nicht im Schlagwort Automatisierung, sondern in der Wiederholbarkeit: Ein laufender Abrechnungsvorgang muss nicht jeden Monat neu zusammengesucht werden.

Wann ein Fahrtkostenzuschuss sinnvoll sein kann

Ein Fahrtkostenzuschuss ist besonders naheliegend, wenn der Arbeitsweg für viele Mitarbeitende ein relevanter Kostenfaktor ist und das Unternehmen einen konkreten Mobilitätsbenefit anbieten möchte.

Das betrifft zum Beispiel Unternehmen mit regelmäßiger Standortpräsenz, Produktion, Schichtbetrieb, Mitarbeitenden im Umland, begrenzter ÖPNV-Abdeckung oder hybriden Arbeitsmodellen mit planbaren Präsenztagen.

Aber: Nicht jede Belegschaft profitiert gleich stark. In Unternehmen mit sehr hohem Remote-Anteil, überwiegender ÖPNV-Nutzung oder stark wechselnden Einsatzorten kann ein anderer Mobilitätsbenefit besser passen. Sinnvoll ist deshalb nicht die isolierte Frage nach der Entfernungspauschale, sondern der Blick auf die Mobilitätsrealität der Mitarbeitenden.

Eine einfache Entscheidungshilfe:

Entfernungspauschale 2026 Entscheidungshilfe | All-in-One Benefit-Plattform für HR, Payroll und Mitarbeiter | Salfy

Damit wird der Fahrtkostenzuschuss nicht automatisch zum besten Modell. Er ist vor allem dann stark, wenn Pendelkosten regelmäßig entstehen und der Arbeitgeber diese Kosten gezielt bezuschussen möchte.

Was Arbeitgeber vor der Einführung klären sollten

Vor Einführung eines Fahrtkostenzuschusses sollten HR, Payroll und Finance zuerst klären, welche Rolle der Benefit in der Vergütungsstruktur spielen soll. Geht es um einen zusätzlichen Mobilitätsbenefit, um die Entlastung bestimmter Mitarbeitendengruppen, um die saubere Abbildung eines bestehenden Modells oder um ein breiteres Mobilitätsbudget?

Danach sollten die operativen Eckpunkte feststehen:

  • Wer ist berechtigt?
  • Welche erste Tätigkeitsstätte gilt?
  • Wird pauschal oder tagesgenau gerechnet?
  • Wie werden Homeoffice, Urlaub, Krankheit und Dienstreisen behandelt?
  • Welche Lohnarten werden genutzt?
  • Wie werden Änderungen an Adresse, Standort oder Arbeitsmodell dokumentiert?
  • Welche Unterlagen müssen für spätere Prüfungen nachvollziehbar bleiben?


Diese Fragen sollten vor dem Rollout beantwortet werden. Sobald Mitarbeitende den Benefit nutzen, werden unklare Regeln schnell zu Supportfällen.

Fazit: Die Entfernungspauschale 2026 ist schnell erklärt, aber nicht automatisch sauber umgesetzt

Die Entfernungspauschale 2026 ist fachlich überschaubar: 0,38 Euro pro vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für Mitarbeitende ist sie vor allem aus der Steuererklärung bekannt.

Für Arbeitgeber beginnt die relevante Arbeit dort, wo daraus ein Fahrtkostenzuschuss oder Mobilitätsbenefit wird. Dann müssen Entfernung, erste Tätigkeitsstätte, Präsenztage, Homeoffice, Lohnart, steuerliche Behandlung und Payroll-Daten zusammenpassen.

Ein gut aufgesetzter Fahrtkostenzuschuss kann Mitarbeitende bei realen Pendelkosten entlasten und Arbeitgeberbudget gezielt einsetzen. Ein unsauberer Prozess erzeugt dagegen Rückfragen, Tabellenpflege und Abrechnungsrisiken. Deshalb lohnt es sich, die Entfernungspauschale nicht nur als steuerliche Kennzahl zu betrachten, sondern als laufenden Prozess zwischen HR, Payroll, Finance und Mitarbeitenden.

FAQ – Häufige Fragen zur Entfernungspauschale 2026

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro pro vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Maßgeblich ist grundsätzlich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Ist Entfernungspauschale dasselbe wie Pendlerpauschale?

Ja, im Alltag wird häufig von Pendlerpauschale gesprochen. Steuerlich ist meist die Entfernungspauschale gemeint. Für Arbeitgeber ist zusätzlich wichtig, ob daraus ein Fahrtkostenzuschuss als abrechnungsrelevante Arbeitgeberleistung wird.

Können Arbeitgeber die Entfernungspauschale auszahlen?

Arbeitgeber können einen Fahrtkostenzuschuss für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewähren. Dieser kann sich an der Entfernungspauschale orientieren. Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab; häufig kommt eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber in Betracht.

Ist ein Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

Das sollte nicht pauschal so formuliert werden. Je nach Modell kann ein Fahrtkostenzuschuss für Mitarbeitende netto vorteilhaft sein, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Jobtickets gelten teilweise andere steuerliche Regeln. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung.

Was gilt bei Homeoffice?

Für Tage im Homeoffice entsteht kein Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei tagesgenauer Abrechnung sollten deshalb nur tatsächliche Präsenztage berücksichtigt werden. Bei pauschalen Modellen muss die Vereinfachung zur steuerlichen und organisatorischen Ausgestaltung passen.
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