Jedes Jahr werden die Rechengrößen, Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen sowie Beitragssätze angepasst. Hier finden Sie die wichtigsten, voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Kalenderjahr 2020 zusammengefasst:
Bemessungsgrenzen 2020
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jährlich: 62.550,00 EUR
Monatlich: 5.212,50 EUR
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Jährlich: 56.250,00 EUR
Monatlich: 4.687,50 EUR
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer:
Jährlich: 82.800,00 EUR
Monatlich: 6.900,00 EUR
Neue Bundesländer:
Jährlich: 77.400,00 EUR
Monatlich: 6.450,00 EUR
Beitragssätze Sozialversicherung (bundeseinheitlich)
Arbeitslosenversicherung: 2,5 %

Beitragssätze 2020
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz 14,60 %
Ermäßigter Beitragssatz 14,00 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 0,90 %
Pflegeversicherung 3,05 %
Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 %
Rentenversicherung (allgemein) 18,60 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,70 %
Arbeitslosenversicherung 2,50 %
FAQ - Alle Jahre wieder!
Was sind die wichtigsten Sozialversicherungswerte für 2020?
Welche Änderungen gab es bei den Beitragsbemessungsgrenzen 2020?
Die Sozialversicherungswerte 2020 umfassen neue Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen und Beitragssätze in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie bestimmen, bis zu welchen Einkommen Beiträge erhoben werden und wa2020 steigen die Bemessungsgrenzen erneut: In der Krankenversicherung liegt die BBG bei 56.250 € jährlich, in der Rentenversicherung bei 82.800 € im Westen und 77.400 € im Osten. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt 62.550 €. Diese Anpassungen wirken sich direkt auf die Beitragshöhe vieler Beschäftigter aus. ie hoch diese ausfallen. Unternehmen und Beschäftigte nutzen diese Werte, um Gehaltsabrechnungen, Personalplanung und Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen.