Hierbei handelt es sich um einmalige Zahlungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter. Sonderzahlungen können beispielsweise ein jährlicher Bonus, ein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld oder auch eine Prämie sein. Auch bei einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter dürfen Benefits und Gehaltsextras verwendet werden. Dabei dürfen bestimmte Benefits auch kumuliert für ein ganzes Jahr gewährt werden, bspw. der Zuschuss zum öffentlichen Personennahverkehr.
Anstelle diesen monatlich zu gewähren, dürfen Arbeitgeber die gesamten Kosten, die Mitarbeitern entstehen erstatten oder anteilig bezuschussen. Der Vorteil beim Einsatz von Benefits und Gehaltsextras im Rahmen von einmaligen Sonderzahlungen kann sowohl zu einer Ersparnis für Arbeitgeber wie auch zu einem höheren Nettoauszahlungsbetrag für Mitarbeiter gesteuert werden. Auch hier ist zu beachten, ob die Sonderzahlung arbeitsvertraglich geschuldet wird (siehe Pkt. 3 – Zusätzlichkeitserfordernis und Gehaltsumwandlung).