Essenszuschuss 2026: digital, steuerlich gefördert & payroll-ready

Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 7,67 € Essenszuschuss pro Arbeitstag — im Büro wie im Homeoffice. Salfy übernimmt Belegprüfung und Dokumentation und übergibt alle Daten abrechnungsfertig an Ihre Lohnabrechnung. Ohne Essensmarken, ohne Insellösung, ohne Mehraufwand für HR und Payroll.

Bis zu 7,67 € pro Arbeitstag: 4,57 € Sachbezugswert + 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss
115,05 € im Monat ohne Anwesenheitsnachweis; bis zu 153,40 € mit dokumentierten Arbeitstagen
Nutzbar im Büro und im Homeoffice — ohne separate Prozesse
Payroll-ready: abrechnungsfertige Daten für DATEV und gängige Systeme
Person im Restaurant blickt zufrieden aufs Smartphone

In drei Schritten zum digitalen Essenszuschuss — ohne Akzeptanzstellen

Der Essenszuschuss mit Salfy läuft vollständig digital – ohne Partnernetzwerk und ohne zusätzlichen Abstimmungsaufwand zwischen HR und Payroll. So sieht der Prozess in der Praxis aus:

Mitarbeiterin bezahlt ihre Mahlzeit — App-Card: Mahlzeit bezahlt, 14,30 €, qualifiziert
SCHRITT 1

Essen kaufen — überall.

Restaurant, Supermarkt, Bäckerei, Lieferdienst: kein Partnernetz, keine Akzeptanzstellen. Gilt an Bürotagen und im Homeoffice.

Beleg wird mit dem Smartphone fotografiert — App-Card: Beleg eingereicht, 7,67 €, Beleg erfasst
SCHRITT 2

Beleg einreichen — per Foto oder PDF.

Die App erkennt Datum, Betrag und erstattungsfähige Positionen KI-gestützt automatisch; auch PDF-Belege von Lieferdiensten werden verarbeitet.

Mitarbeiter sieht die Bestätigung in der App — Erstattung bestätigt, 7,67 €, vorgemerkt
SCHRITT 3

Erstattung automatisch mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Keine separate Überweisung, keine HR-Freigabe pro Beleg.

Salfy ist die digitale Alternative zur klassischen Papier-Essensmarke: ohne Akzeptanzstellen, ohne Aufbewahrungspflicht für physische Belege, mit vollem Homeoffice-Support.

Was HR- und Payroll-Teams über Salfy sagen

OMR Reviews Top Rated: Employee Benefits, Q3/26
„Viele Standardfragen und Upload-Prozesse landen nicht mehr direkt bei uns, das entlastet unser People-Team im Alltag spürbar. Besonders gut ist die Kombination aus Mitarbeitendenansicht und Admin-Überblick: Mitarbeitende können selbst nachsehen und einreichen, während wir trotzdem sehen, wo noch etwas offen ist oder wo ein Prozess hakt.“
Christopher Dünkel Christopher Dünkel People Operations Manager, Meoclinic
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung.“
Stephanie Schwabe Stephanie Schwabe HR Manager, Christian Dior
Mehr als 1.250 zufriedene Unternehmen nutzen unsere Mitarbeiter-Benefit-Software:
UNIQLO Christian Dior Doctolib Brevo GFK Ingenieure TAG Immobilien AG Louis Vuitton Fujifilm Reisebank Joblinge
Kennzahlen
1.250+ Unternehmen
1 Mio. geprüfte Belege / Monat
7,67 Mio. € ausgezahlte Zuschüsse / Monat
4,7
OMR Reviews

Essenszuschuss 2026: Beträge, Regeln & Steuern auf einen Blick

Was ist ein Essenszuschuss?

Ein Essenszuschuss ist ein steuerlich geförderter Zuschuss des Arbeitgebers zu den Mahlzeiten seiner Mitarbeitenden. 2026 sind bis zu 7,67 € pro Arbeitstag möglich — 4,57 € Sachbezugswert plus 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss —, also bis zu 153,40 € im Monat. Der Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei bzw. pauschal besteuert und gilt im Büro wie im Homeoffice.

Der Essenszuschuss setzt sich 2026 aus zwei steuerlich unterschiedlich behandelten Komponenten zusammen. Die erste Komponente ist der amtliche Sachbezugswert: 4,57 € pro Arbeitstag. Dieser Betrag ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten: Sie versteuern den Sachbezugswert pauschal mit 25 % und tragen die Pauschalsteuer selbst — oder sie vereinbaren, dass Mitarbeitende mindestens diesen Betrag als Eigenanteil leisten. Im zweiten Fall sinkt die Steuerlast auf 0,00 €. Die zweite Komponente ist der Arbeitgeberzuschuss: bis zu 3,10 € pro Arbeitstag, steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusammen ergibt das den Tageshöchstbetrag von 7,67 €.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 Abs. 7 LStR, aktuelles BMF-Schreiben zu Mahlzeiten.

Tageshöchstbetrag
4,57 € Sachbezugswert + 3,10 € AG-Zuschuss
7,67/ Tag
Versteuerungsmodelle — 2 Wege
Modell A: Pauschalversteuerung Modell B: Eigenanteil
Wer trägt die Steuer? Arbeitgeber (25 % Pauschalsteuer auf Sachbezugswert) Mitarbeitende (zahlen mindestens 4,57 € selbst)
Steuerlast Mitarbeitende Keine Keine
Lohnnebenkosten AG Pauschalsteuer zusätzlich zur Förderung Entfallen auf Eigenanteil-Teil
Abrechnungsaufwand Einheitliche Lohnart Gegenbuchung des Eigenanteils nötig

Mehr als 15 Tage?

Die 15-Tage-Regel ist eine Vereinfachungsregelung: Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers für Fehlzeiten der Mitarbeitenden entfällt, sodass der Essenszuschuss pauschal für 15 Arbeitstage (Vollzeit-MA) gewährt werden kann — 15 × 7,67 € = 115,05 € pro Monat. Wer mehr als 15 Arbeitstage im Monat dokumentiert, kann bei 20 Arbeitstagen bis zu 153,40 € pro Monat ausschöpfen — vorausgesetzt, die Fehlzeiten werden korrekt abgeglichen. Das Limit gilt für alle Mahlzeitenarten zusammen: Frühstück (Sachbezugswert 2026: 2,37 €), Mittag- und Abendessen (4,57 €).

Der Salfy AI Benefit Assistant übernimmt diesen Abgleich automatisch: Das System erkennt, wenn Mitarbeitende den Essenszuschuss an Krankheits- oder Urlaubstagen beansprucht haben, und verwehrt die Erstattung in diesen Fällen. So bleiben auch bei Nutzung des vollen Monatspotenzials die steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt.

Quelle: § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 Abs. 7 LStR

15-Tage-Regel: Ohne Anwesenheitsnachweis maximal 15 Zuschüsse/Monat (115,05 €)
Mehr als 15 Tage: Mit Nachweis tatsächlicher Arbeitstage bis zu
20 × 7,67 € = 153,40 € möglich
Eigenanteil-Mechanismus: Übernimmt der Mitarbeitende mindestens den Sachbezugswert (4,57 €), entfällt die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer — der zu versteuernde Betrag für den Arbeitgeber sinkt auf 0,00 €. Salfy erkennt automatisch, wenn ein Eigenanteil vorliegt, und setzt den steuerpflichtigen Anteil entsprechend auf 0 €.

Quellen: § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 Abs. 7 LStR, aktuelles BMF-Schreiben

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende auf einen Blick

Der Essenszuschuss entfaltet seine Wirkung auf zwei Ebenen: Er reduziert für Arbeitgeber die Kosten gegenüber einer Gehaltserhöhung — und er schafft für Mitarbeitende einen spürbaren Netto-Vorteil, ohne dass dafür ein höheres Bruttogehalt nötig wäre.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Geringere Arbeitgeberkosten als bei einer Gehaltserhöhung: Lohnnebenkosten entfallen auf den steuerfreien Zuschussanteil
  • Monatlich wirksamer Benefit ohne Sonderaufwand
  • Kein zusätzlicher Administrationsaufwand für HR: Belegprüfung, Dokumentation und Payroll-Übergabe übernimmt Salfy
  • Stärkt das Arbeitgeberangebot gegenüber Wettbewerbern im Recruiting

Vorteile für Mitarbeitende

  • Spürbar mehr Netto bei gleichem Gesamtbudget des Arbeitgebers
  • Freie Anbieterwahl: Restaurant, Supermarkt, Lieferdienst — ohne Akzeptanzstellen oder Partnernetz
  • Nutzbar im Büro und im Homeoffice unter denselben Voraussetzungen
  • Einfacher Beleg-Upload über die Salfy-App
Berechtigte Gruppen
Vollzeit Teilzeit Werkstudierende Azubis Minijobber

Beispielrechnung: Essenszuschuss vs. Gehaltserhöhung im Vergleich

Wie viel der Essenszuschuss gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung tatsächlich spart, lässt sich konkret berechnen. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied am Beispiel von 100 € Bruttoerhöhung.

AG-Kosten/Monat im Vergleich
Essenszuschuss (Salfy)ca. 132 €
Gehaltserhöhungca. 264 €
bei gleichem MA-Netto-Effekt von 115,05 €/Monat
Quantitative Vergleichstabelle
Essenszuschuss (Salfy) 15 AT/Monat, Modell A (Pauschalversteuerung) Gehaltserhöhung 1 für gleichen MA-Netto-Effekt
MA-Netto/Monat Zielgröße — identisch 115,05 € brutto = netto, SV-frei 115,05 € Referenzwert
Bruttoerhöhung 0 € ca. 218 €
AG-Kosten/Monat ca. 132 € 2 115,05 € + 17,14 € Pauschalsteuer 25 % ca. 264 € 218,61 € Brutto + AG-SV 20,85 %
AG-Kosten/Jahr ca. 1.586 € 2 ca. 3.170 €
AG spart / MA / Jahr ca. 1.584 € Baseline
1 Steuerkl. I, Ø GKV, Jahresbrutto ca. 45.000 €, Grenzsteuersatz 33 %.
2 Zzgl. individueller Salfy-Plattformgebühr (abhängig von Unternehmensgröße und aktiven Nutzern — Angebot anfordern).
Diese Inhalte wurden vom Salfy Payroll-Team fachlich geprüft. Stand: Sachbezugswerte 2026. Individuelle Ergebnisse variieren je nach Steuerklasse, Krankenkasse und Einkommensniveau. Diese Berechnung stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für die Anwendung auf Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Qualitative Vergleichstabelle
Klassische Gehaltserhöhung Essenszuschuss über Salfy
Lohnnebenkosten AG Fallen an: ca. 20 % auf den Bruttobetrag Entfallen auf den steuerfreien Teil des Zuschusses
Netto-Wirkung MA Ca. 44–59 % des Bruttobetrags kommen an (je nach Steuerklasse und Einkommenshöhe) Zuschussanteil kommt vollständig an
Administrationsaufwand Kein Mehraufwand, aber dauerhaft im Gehalt Belegprüfung und Dokumentation übernimmt Salfy
Planbarkeit Fixer Kostenfaktor Nutzungsabhängig; Monatslimit ist planbar

Payroll-ready — nicht nur ein Versprechen

Beim Essenszuschuss endet die Arbeit vieler Plattformen beim geprüften Beleg. Salfy geht einen Schritt weiter: Sie erhalten monatlich abrechnungsfertige Daten je Lohnart, direkt kompatibel mit DATEV und gängigen Abrechnungssystemen. Payroll kann diese Daten einbuchen, ohne selbst Belege prüfen oder Beträge berechnen zu müssen. Das reduziert den Abstimmungsaufwand zwischen HR, Payroll und Steuerberatung auf ein Minimum. Salfy kümmert sich um die saubere Übergabe abrechnungsrelevanter Daten, damit Payroll sich auf andere Aufgaben konzentrieren kann. Welche Systeme konkret angebunden sind, stimmt Salfy vorab mit dem Kunden ab.

Salfy unterstützt alle gängigen Lohnsysteme — darunter DATEV, ADDISON, Sage, SD Worx, SAP und Agenda. Der Salfy-Import matcht dabei automatisch die bereits vorhandenen Lohnarten des jeweiligen Systems.

DATEV
Wolters Kluwer ADDISON
Sage
SD Worx
SAP
Agenda
Payroll-Expertin am Laptop mit Lohnartendaten
Vom Beleg bis zur Abrechnung
1 Beleg geprüft
2 Lohnarten-Zuordnung
3 Monatlicher Export
4 Abrechnung
app.salfy.de
Salfy Dashboard

AI Benefit Assistant: Arbeitstage-Dokumentation

Beim Modell „Essenszuschuss an jedem Arbeitstag“ (mehr als 15 Tage/Monat) entsteht eine Aufzeichnungspflicht: Fehlzeiten durch Krankheit oder Urlaub dürfen nicht als Arbeitstage mit Essenszuschuss-Anspruch gewertet werden. Der Salfy AI Benefit Assistant übernimmt diesen Abgleich automatisch und verhindert, dass Belege an Fehltagen erstattet werden.

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Rechtssicher & prüfungsfest — von Anfang an

Payroll und Steuerberatung stellen bei der Einführung eines Essenszuschusses erfahrungsgemäß vier Kernfragen: Wer prüft die Belege? Wer haftet bei Fehlern? Wie lange werden Belege aufbewahrt? Und entspricht die Verarbeitung der DSGVO? Für all diese Fragen gibt es bei Salfy definierte Prozesse.

1

Belegprüfung

Einzelbelegprüfung: Jeder einzelne Beleg und jede einzelne Position wird auf Aussteller, Datum, Betrag und Erstattungsfähigkeit geprüft. Nicht erstattungsfähige Positionen — etwa Alkohol oder Non-Food-Artikel — werden automatisch herausgerechnet. Der Salfy AI Benefit Assistant filtert Fake-Belege heraus und ordnet bei gemeinsamen Belegen (mehrere Mitarbeitende notieren, wer was gegessen hat) die Positionen automatisch der richtigen Person zu. Eine manuelle Prüfung jedes einzelnen Belegs ist steuerrechtlich nicht erforderlich, wenn ein geeignetes elektronisches Verfahren eingesetzt wird — Salfy erfüllt diese Voraussetzung.

2

Haftung & Datenschutz

Salfy übernimmt die Prüfverantwortung für jeden Beleg. Jede Position wird gegen die steuerlichen Erstattungskriterien geprüft, dokumentiert und revisionssicher archiviert — so ist die Belegprüfung jederzeit nachvollziehbar und hält einer Lohnsteuer-Außenprüfung stand. Fehlerhafte oder nicht erstattungsfähige Belege werden vor der Übergabe an die Lohnabrechnung aussortiert.

Die gesamte Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf ISO-zertifizierten Sicherheitsservern in Deutschland.

3

Archivierung

Alle Belege werden revisionssicher 10 Jahre aufbewahrt (§ 147 AO) und sind bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung auf Abruf verfügbar. Das Lohnkonto und lohnsteuerliche Aufzeichnungen unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren (§ 41 EStG). Bei Vertragsende werden alle Daten an das Unternehmen übergeben.

4

Ergänzungsvereinbarung

Die steuerrechtliche Grundlage für den Essenszuschuss muss arbeitsvertraglich dokumentiert sein. Salfy erstellt systemseitig automatisch eine arbeitsvertragliche Ergänzungsvereinbarung über die Gewährung des Essenszuschusses — für jede teilnehmende Person, ohne manuellen Aufwand für HR.

Fragen zur Prüfungssicherheit?

Unser Payroll-Team beantwortet Compliance-Fragen zu Belegprüfung, Haftung und Archivierung — unverbindlich und konkret für Ihren Fall.

Compliance-Fragen klären

Was ist erstattungsfähig — und was nicht?

Der Essenszuschuss deckt Mahlzeiten und Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr. Was erstattungsfähig ist und was nicht, regelt das Steuerrecht — die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Erstattungsfähig
  • Mahlzeiten und Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr
  • Getränke im Zusammenhang mit einer Mahlzeit
  • PDF-Belege von Lieferdiensten
Nicht erstattungsfähig
  • Alkohol, Tabak, Non-Food
  • Belege aus vergangenen Abrechnungsmonaten
  • Mehr als ein Sachbezugswert pro Arbeitstag
  • Dienstreisetage, soweit Reisekostenregelungen entgegenstehen
  • Vorratskäufe für künftige Arbeitstage

Mehrere Belege pro Tag lassen sich bis zum Tageslimit kombinieren. Salfy ermittelt dabei automatisch die optimale Kombination (Bestberechnung), damit der maximal mögliche Zuschuss pro Arbeitstag ausgeschöpft wird.

Und an Reisetagen?

Der Essenszuschuss gilt für reguläre Arbeitstage am Arbeitsort oder im Homeoffice. Sobald Mitarbeitende auswärts tätig sind, greift stattdessen die Verpflegungspauschale nach § 9 Abs. 4a EStG (14 € ab 8 Stunden, 28 € bei 24 Stunden); ab dem vierten Monat an derselben Tätigkeitsstätte entfällt sie und der Reisetag wird steuerlich wie ein normaler Arbeitstag behandelt. In der Praxis werden reisende Teams oft pauschal vom Essenszuschuss ausgenommen — ob das nötig ist, hängt davon ab, wie Reisekosten und Payroll übergeben werden. Details: Verpflegungsmehraufwand.

Häufige Fragen zum Essenszuschuss

Einführung & Nutzung

Wie funktioniert der Essenszuschuss mit Salfy?
Mitarbeitende bezahlen ihre Mahlzeit wie gewohnt — im Restaurant, im Supermarkt, beim Lieferdienst oder beim Bäcker. Den Kassenbon übermitteln sie per Foto oder PDF-Upload in der Salfy-App. Salfy prüft den Beleg automatisch und erstattet den Betrag mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Für HR entsteht kein manueller Schritt; Payroll erhält die Daten abrechnungsfertig.
Welche Anbieter können Mitarbeitende nutzen?
Jeden — ohne Partnernetz oder Akzeptanzstellen. Bäckerei, Supermarkt, Restaurant, Lieferdienst oder Kantine: Hauptsache, der Beleg weist eine Mahlzeit aus. Das gilt an Bürotagen genauso wie im Homeoffice.
Wie werden Belege eingereicht?
Per Foto in der Salfy-App. Das System liest Datum, Betrag und erstattungsfähige Positionen KI-gestützt automatisch aus — auch PDF-Belege von Lieferdiensten werden akzeptiert.
Wie aufwendig ist die Einführung?
Für HR minimal: kurze Einrichtung (Mitarbeiterdaten, Abrechnungsmodell), danach läuft der Prozess automatisch. Salfy begleitet den Rollout und stellt für alle Mitarbeitenden ein individuelles PDF zur Information bereit.
Wie hoch ist der Essenszuschuss 2026?
Bis zu 7,67 € pro Arbeitstag: 4,57 € Sachbezugswert und bis zu 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss. Ohne Anwesenheitsnachweis sind maximal 115,05 € pro Monat möglich (15 Tage). Mit dokumentierten Arbeitstagen bis zu 153,40 € bei 20 Arbeitstagen.
Gilt der Essenszuschuss im Homeoffice?
Ja. Seit 2020 gilt der steuerliche Essenszuschuss ausdrücklich auch im Homeoffice — unter denselben Voraussetzungen wie im Büro. Salfy verwaltet Bürotage und Homeoffice-Tage in einer einzigen App ohne gesonderten Prozess.
Wer darf teilnehmen?
Grundsätzlich alle Mitarbeitenden mit Arbeitsverhältnis beim Unternehmen: Vollzeit, Teilzeit, Werkstudierende, Auszubildende und Minijobber.

Payroll & Prozesse

Wie läuft die Übergabe an Payroll?
Salfy liefert monatlich abrechnungsfertige Daten je Lohnart, direkt kompatibel mit DATEV und anderen gängigen Abrechnungssystemen. Payroll kann die Daten einbuchen, ohne selbst Belege prüfen oder Beträge neu berechnen zu müssen.
Können bestehende Payroll-Prozesse weiter genutzt werden?
Ja. Salfy ergänzt bestehende Abrechnungsabläufe, statt sie zu ersetzen. Die Daten werden in dem Format geliefert, das das jeweilige Abrechnungssystem erwartet.
Entsteht manueller Aufwand für HR oder Payroll?
Nicht systematisch. Belegprüfung, Dokumentation und Lohnarten-Zuordnung übernimmt Salfy. Der einzige monatliche Schritt: die Exportdaten in die Abrechnung einbuchen.
Welche Daten werden dokumentiert?
Pro Beleg speichert Salfy: Aussteller bzw. Händler, Datum, Betrag, einzelne Belegpositionen (Waren), Belegbild, Lohnart und Mitarbeitenden-Zuordnung — alles, was eine Lohnsteuer-Außenprüfung erfordert.
Was passiert bei Ein- oder Austritt im laufenden Monat?
Der Zuschuss wird grundsätzlich anteilig gewährt — abhängig von der Anzahl der vertraglichen Wochenarbeitstage und individuell definierbar. Salfy automatisiert diese anteilige Berechnung ebenfalls.
Wie lange werden Belege archiviert?
Steuerrelevante Belege müssen nach § 147 AO mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Salfy archiviert revisionssicher für diesen Zeitraum. Das Lohnkonto und lohnsteuerliche Aufzeichnungen unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren (§ 41 EStG). Beide Fristen gelten parallel und betreffen unterschiedliche Dokumententypen.
Was ist nicht erstattungsfähig?
Alkohol, Tabak und Non-Food-Artikel werden nicht erstattet. Ebenso: Belege aus vergangenen Abrechnungsmonaten, mehr als ein Sachbezugswert pro Arbeitstag, Vorratskäufe für künftige Arbeitstage sowie Dienstreisetage, soweit Reisekostenregelungen entgegenstehen.

Steuer & Compliance

Ist der Essenszuschuss steuerfrei?
Teilweise. Der Arbeitgeberzuschuss bis 3,10 €/Tag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Sachbezugswert (4,57 €/Tag) ist lohnsteuerpflichtig — mit zwei Optionen: Der Arbeitgeber versteuert ihn pauschal mit 25 % und trägt die Steuer selbst (Modell A), oder Mitarbeitende leisten einen Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts, was die Steuerlast auf 0,00 € senkt (Modell B).
Welche Umsetzungsmodelle gibt es?
Zwei: (1) Zusätzliche Arbeitgeberleistung on top zum Gehalt. (2) Gehaltsumwandlung: Mitarbeitende wandeln Bruttogehalt um; für den Arbeitgeber entstehen dadurch oft geringere oder keine Mehrkosten, weil Lohnnebenkosten auf den umgewandelten Betrag entfallen. Salfy unterstützt beide Modelle.
Was ist die 15-Tage-Regelung?
Eine Vereinfachungsregelung: Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers für Fehlzeiten der Mitarbeitenden entfällt, sodass der Essenszuschuss pauschal für 15 Arbeitstage (Vollzeit) gewährt werden kann — 15 × 7,67 € = 115,05 € pro Monat. Das Limit gilt für alle Mahlzeitenarten zusammen (Frühstück, Mittag, Abendessen). Mit dokumentierten Arbeitstagen steigt das Limit auf bis zu 153,40 € (20 Tage). Salfy protokolliert die Arbeitstage automatisch.
Lässt sich der Essenszuschuss mit anderen Benefits kombinieren?
Ja. Der Essenszuschuss ist ein für sich stehender geldwerter Vorteil und schränkt weitere Lohnsteuernormen — etwa ÖPNV-Zuschuss, Kita-Zuschuss oder Erholungsbeihilfe — nicht ein. Er lässt sich daher frei mit anderen Benefits kombinieren.
Bekommen Mitarbeitende den Essenszuschuss auch an Dienstreisetagen?
Grundsätzlich ja, aber die steuerliche Behandlung unterscheidet sich vom regulären Arbeitstag und hängt davon ab, wie lange der Einsatz an derselben Tätigkeitsstätte läuft. In den ersten drei Monaten steht die Verpflegungspauschale zu, und ein selbst eingelöster Essenszuschuss kürzt sie nicht; er wird dafür aber nicht mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet. Ab dem vierten Monat entfällt die Pauschale, und der Reisetag wird steuerlich wie ein normaler Arbeitstag behandelt. Die passende Festlegung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab; in Salfy wird sie einmal hinterlegt. Mehr dazu auf der Seite zum Verpflegungsmehraufwand.
Müssen wir Außendienst und Beratung vom Essenszuschuss ausschließen?
Nein. Der Ausschluss ganzer Teams ist die übliche Behelfslösung, wenn Essenszuschuss und Reisekosten in getrennten Systemen laufen und niemand die Reisetage gegenrechnen kann. Laufen beide über dieselbe Übergabe an die Payroll, entfällt der Grund für den Ausschluss.

Lohnt sich ein Essenszuschuss für Ihr Unternehmen?

In einem unverbindlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, wie sich Essenszuschüsse ohne zusätzlichen Admin-Aufwand in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lassen und welches Potenzial sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben kann.

Unverbindlich beraten lassen Ersparnispotenzial im Überblick berechnen
HR-Managerin informiert sich am Laptop über den Salfy Essenszuschuss

Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

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