Stromkostenerstattung Dienstwagen für Mitarbeitende steuerfrei nutzen | Salfy

Stromkostenerstattung Dienstwagen – STROM

Mit STROM erstatten Sie Ihren Mitarbeitenden die Stromkosten für das häusliche Laden von Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Dienstwagen.
STROM

Stromkosten-erstattung Dienstwagen

Mit STROM erstatten Sie Ihren Mitarbeitenden die Stromkosten für das häusliche Laden von Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Dienstwagen.

Erstattungshöhe richtet sich nach tatsächlich verbrauchten kWh

Steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Flexible Erstattung pauschal (0,34 EUR/ kWh) oder nach individuellem Strompreis

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

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Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

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Nettogehälter

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Verbesserte Mitarbeiterbindung

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Erhöhte Mitarbeitermotivation

Stromkostenerstattung – Vorteile

Vom Benefit STROM profitieren Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen
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Attraktiver Nachhaltigkeits- und E-Mobility-Benefit
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Ideal als Ergänzung zu BIKE, BUST oder WAY
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Kein manueller Prüfaufwand für HR & Payroll
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Wahl zwischen individuellem Tarif und Strompreispauschale
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Ab 2026: rechtssichere Strompreispauschale (z. B. 0,34 €/kWh)
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Steuerfreier Auslagenersatz für das Laden von E-Dienstwagen zu Hause

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Häufige Fragen zur Stromkostenerstattung

Was ist die Stromkostenerstattung für Dienstwagen?

Die Stromkostenerstattung ermöglicht Arbeitgebern, Mitarbeitenden die privat getragenen Stromkosten für das häusliche Laden eines betrieblichen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs steuerfrei zu erstatten. Die Erstattung erfolgt als steuerfreier Auslagenersatz gemäß § 3 Nr. 50 EStG. Wichtig: Begünstigt sind ausschließlich Dienstfahrzeuge des Arbeitgebers – private Fahrzeuge sind ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Stromkostenerstattung zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Es handelt sich um ein Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Dienstfahrzeug
• Das Laden erfolgt im häuslichen Umfeld (z. B. Wallbox oder mobile
Ladevorrichtung)
• Für jeden Abrechnungsmonat liegt ein eindeutiger kWh-Nachweis je Fahrzeug vor
• Es wird keine Strommenge anderer Fahrzeuge erstattet

Wie wird der Strompreis abgerechnet?

Sobald die geladene Strommenge (kWh) eindeutig nachgewiesen ist, stellt sich die
Frage, welcher Preis pro kWh für die Erstattung angesetzt wird.
Hierfür stehen zwei zulässige Methoden zur Verfügung. Die Wahl muss einheitlich für
ein ganzes Kalenderjahr erfolgen.


Methode 1: Erstattung zum individuellen Stromtarif
Bei dieser Variante erfolgt die Erstattung auf Basis des tatsächlichen
Haushaltsstromtarifs des Mitarbeitenden. Berücksichtigt werden:
• der Arbeitspreis pro kWh laut Stromvertrag
• der Grundpreis, der anteilig auf die geladene Strommenge umgelegt wird
Beispiel:
38 Ct/kWh Arbeitspreis + 120 € jährlicher Grundpreis bei 3.000 kWh
→ ca. 42 Ct/kWh erstattungsfähig
→ 1.260 € steuerfreie Erstattung
Für diese Methode sind Originalbelege (Stromvertrag und Abrechnung) erforderlich.
Bei dynamischen Stromtarifen kann vereinfachend der monatliche
Durchschnittspreis inkl. Grundpreis angesetzt werden.
Vorteil: sehr genaue Abbildung der tatsächlichen Kosten
Nachteil: höherer administrativer Aufwand


Methode 2: Erstattung mit der amtlichen Strompreispauschale (ab 2026)
Alternativ kann die amtliche Strompreispauschale genutzt werden.
Diese basiert auf dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten
Durchschnittsstrompreis für private Haushalte.
• Für das Kalenderjahr 2026 gilt ein Pauschalpreis von 0,34 € je kWh
• Berechnung: nachgewiesene kWh × 0,34 €
Beispiel:
3.000 kWh × 0,34 € = 1.020 € steuerfreie Erstattung
Vorteil:
• Kein individueller Tarifnachweis erforderlich
• Deutlich vereinfachte Abrechnung
Je nach individuellem Stromtarif kann die Pauschale günstiger oder weniger günstig
für Mitarbeitende ausfallen.


Wichtig:
Das Wahlrecht zwischen individuellem Tarif und Strompreispauschale gilt pro
Kalenderjahr.
Ein Methodenwechsel innerhalb des Jahres ist nicht zulässig.

Wie hoch ist der steuerfreie Erstattungsbetrag?

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der nachgewiesenen Strommenge.

Beispiel:
3.000 kWh × 0,34 € = 1.020 € steuerfreier Auslagenersatz pro Jahr
Die Erstattung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt vollständig netto bei den Mitarbeitenden an.

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Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
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