Zeiterfassung als Benefit für Mitarbeitende: Rechtliche Hintergründe und praktische Umsetzung

Geschäftsmann schaut draußen auf Uhr mit Smartphone in der Hand

Ältere Berufstätige erinnern sich: Vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende unternahmen sie täglich ihren obligatorischen Gang vorbei an der „Stechuhr“. Das mechanische Gerät druckte mit einem unverwechselbaren Geräusch die jeweilige Zeit auf Stempelkarten aus grauer Pappe. Damit erstellte die Lohnbuchhaltung am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung.

Moderne Nachfolger dieser Relikte kombinieren Zeiterfassung mit der Identifikation des Mitarbeitenden und dem Zutrittsrecht für einzelne Firmenbereiche. Sie funktionieren meist mithilfe von Chipkarten oder biometrischen Erkennungsmerkmalen. Auch die flexibler gewordene Beschäftigung und mobiles Arbeiten beziehungsweise Homeoffice macht das Registrieren der Tätigkeitsspanne keinesfalls überflüssig.Aktuelle Urteile auf europäischer und auf Bundesebene zeigen deutlich: Ganz ohne Zeiterfassung geht es nicht.

Allerdings dient sie mittlerweile weniger der Kontrolle, sondern bildet ein Instrument der verantwortungsvollen Personalführung. Richtig eingesetzt wird sie sogar zum attraktiven Mitarbeiter Benefit.

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