Stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern typische Berufskleidung zur Verfügung und reinigen Mitarbeiter diese Dienstkleidung selbst, dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die dafür anfallenden Kosten gewähren.
Einen Maximalbetrag definiert das Steuerrecht nicht. Grundsätzlich sind Erstattungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten für die Reinigung von Berufskleidung zu 100% steuerfrei. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten wäre es allerdings erforderlich die Anzahl der Wäschen, Waschmittel, Strom- und Wasserverbrauch zu ermitteln. Dies ist allerdings erfahrungsgemäß kaum zu ermitteln.
Insofern ist die Anwendung einer pauschalen Erstattung von bis zu 10,00 Euro pro Monat praxisnah, ohne dass es gesonderter Aufzeichnungen über die tatsächlichen Kosten bedarf.