Gesundheitsförderung: So funktioniert’s

Betriebliche Gesundheitsförderung stärkt die Gesundheit der Mitarbeitenden und kann für Unternehmen steuerfrei umgesetzt werden. Der Artikel erklärt, welche Maßnahmen anerkannt sind, welche Voraussetzungen gelten und wie Arbeitgeber Gesundheitsförderung praktisch und rechtssicher umsetzen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die betriebliche Gesundheitsförderung?

Zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen Leistungen und Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands von Mitarbeitern. Seit 2019 sind nur solche Leistungen und Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 sowie § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V entsprechen, wie beispielsweise:

  • Kurse zur Stressvermeidung und Entspannung
  • Gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen
  • Ernährungsberatung
  • Suchtmittelpräventionskurse
  • Konfliktbewältigungstrainings
  • Arbeitsplatzergonomie

Eine Übernahme oder Bezuschussung von Beiträgen für Sportvereine, Gesundheitszentren oder ein Zuschuss zum Fitness-Studio zählt nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

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© Sarah Cervantes | unsplash.com

Welche Voraussetzung gibt es für die Steuerfreiheit?

Damit die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei bleiben und nicht als geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig werden, müssen neben den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 sowie § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Leistungen werden zusätzlich zum geschuldeten Gehalt und nicht in Form einer Gehaltsumwandlung von Bruttolohn gewährt.
  • Der Betrag von 600,00 Euro jährlich pro Mitarbeiter wird im Kalenderjahr nicht überschritten (gilt ab 2020)
  • Die Leistungen dienen der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und der Förderung der Gesundheit im Betrieb
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FAQ - Wie funktioniert Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst zertifizierte Maßnahmen, die den Gesundheitszustand von Mitarbeitenden verbessern – etwa Stressprävention, Entspannungskurse, Ernährungsberatung, Bewegungsprogramme, Suchtprävention oder Ergonomie-Coachings. Seit 2019 sind nur Angebote steuerfrei, die den Anforderungen nach § 20 und § 20b SGB V entsprechen. Nicht begünstigt sind Beiträge für Fitnessstudios, Sportvereine oder Gesundheitszentren.
Für die Steuerfreiheit müssen Maßnahmen zertifiziert sein, zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und eindeutig der Prävention dienen. Arbeitgeber dürfen pro Mitarbeitendem bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei einsetzen. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig. Zudem müssen die Angebote nachweislich Krankheitsrisiken reduzieren oder die betriebliche Gesundheit gezielt fördern.
Beliebt und steuerlich anerkannt sind Stressmanagement, Resilienztrainings, Bewegungsprogramme, Rückenschule, Ernährungsberatung oder ergonomische Arbeitsplatzanalysen. Unternehmen profitieren, wenn sie Angebote wählen, die einfach integrierbar sind, hohe Teilnahmequoten erzielen und messbare gesundheitliche Verbesserungen unterstützen. Zudem sollten nur zertifizierte Präventionskurse ausgewählt werden, um die Steuerfreiheit sicherzustellen.
Unternehmen definieren ein Budget, wählen zertifizierte Maßnahmen und sorgen für klare Kommunikation. Mitarbeitende reichen Belege oder Teilnahmebestätigungen ein, die anschließend geprüft und dokumentiert werden. Digitale Tools erleichtern Planung, Abrechnung und Compliance. Entscheidend ist, dass alle Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt gewährt werden und die 600-Euro-Grenze eingehalten wird.
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