Mitarbeitern, denen Verantwortung für Bargeld des Unternehmens übertragen wurde, kann der Arbeitgeber eine Pauschale von bis zu 16,00 Euro monatlich, lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, gewähren.
Diese Pauschale, auch Mankogeld genannt, sieht der Gesetzgeber als Fehlgeldentschädigung für die an Mitarbeiter übertragene Verantwortung und Haftung.