Fehlgeldentschädigung einfach erklärt
Die Fehlgeldentschädigung ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschale, die Arbeitgeber Mitarbeitenden mit Bargeldverantwortung zahlen können. Sie wird auch als Mankogeld bezeichnet und dient als Ausgleich für das Risiko von Kassenfehlbeträgen.
Die Pauschale kann derzeit bis zu 16 Euro monatlich betragen.
Wann eine Fehlgeldentschädigung steuerfrei ist
Voraussetzung ist, dass Mitarbeitende tatsächlich Verantwortung für Bargeld des Unternehmens tragen und für mögliche Fehlbeträge haften können.
- Typische Beispiele sind: Kassenpersonal im Einzelhandel
- Mitarbeitende an Tankstellen oder in der Gastronomie
- Beschäftigte mit regelmäßiger Bargeldverwaltung
Entscheidend ist, dass die Zahlung als Ausgleich für das Haftungsrisiko erfolgt und nicht als allgemeiner Gehaltsbestandteil.
Dann bleibt die Fehlgeldentschädigung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Wann die Zahlung sinnvoll ist
Die Fehlgeldentschädigung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Mitarbeitende regelmäßig mit Bargeld arbeiten und Unternehmen das damit verbundene Haftungsrisiko teilweise ausgleichen möchten.
Für Arbeitgeber ist sie eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, zusätzliche Verantwortung finanziell anzuerkennen, ohne die vollen Lohnnebenkosten einer klassischen Gehaltserhöhung auszulösen.
Gleichzeitig sollte die Zahlung sauber in der Payroll dokumentiert werden, damit die korrekte Behandlung in der Lohnsteuer nachvollziehbar bleibt.
FAQ – Häufige Fragen zu Fehlgeldentschädigung
Ist Fehlgeldentschädigung immer steuerfrei?
Nein. Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn Mitarbeitende tatsächlich Verantwortung für Bargeld tragen und die Zahlung als Ausgleich für dieses Risiko erfolgt.
Wie hoch darf die Fehlgeldentschädigung sein?
Was ist der Unterschied zwischen Fehlgeldentschädigung und normalem Gehalt?
Muss die Fehlgeldentschädigung in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden?
Ja. Auch steuerfreie Zahlungen sollten korrekt dokumentiert und payrollseitig sauber verarbeitet werden.







