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Fehlgeldentschädigung

Mitarbeitern, denen Verantwortung für Bargeld des Unternehmens übertragen wurde, kann der Arbeitgeber eine Pauschale von bis zu 16,00 Euro monatlich, lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, gewähren.

Diese Pauschale, auch Mankogeld genannt, sieht der Gesetzgeber als Fehlgeldentschädigung für die an Mitarbeiter übertragene Verantwortung und Haftung.

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