Benefit Flex

Sachbezug – FLEX

Ihre Mitarbeitenden bringen die Telefonleitung zum Glühen? Mit dem Telefonzuschuss erstatten Sie Kosten für beruflich bedingte Telefonate.

FLEX

Sachbezug

Sachbezug

Ihre Mitarbeitenden bringen die Telefonleitung zum Glühen? Mit dem Telefonzuschuss erstatten Sie Kosten für beruflich bedingte Telefonate.

Monatlich bis zu 50,00 Euro pro Mitarbeitenden

Steuer- und sozialversicherungsfrei

Ca. 55,00 Euro Arbeitgeber-Ersparnis gegenüber
klassischen Bruttogehalt

Häufige Fragen zum Sachbezug

Der Sachbezug beschreibt eine Freigrenze, bis zu welcher Arbeitgebende ihren Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt Waren und Dienstleistungen überlassen dürfen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind. Als Alternative zu einer bestimmten Ware oder Dienstleistung darf der Sachbezug auch in Form von Gutscheinen und speziellen Prepaid-Kreditkarten gewährt werden. Mitarbeitende dürfen beispielsweise das Guthaben wiederum flexibel für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen beliebiger Art verwenden, ganz nach den eigenen Wünschen.

Die Grundlagen des Sachbezugs sind im § 8 Absatz 1 Satz 3 sowie § 8 Absatz 2 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes definiert. Demnach darf der Sachbezug in Form von Kreditkarten, die gegen Barauszahlung gesperrt sind, Gutscheine und Gutscheinkarten eingesetzt werden.
Wichtig zu beachten ist die monatliche Freigrenze des Sachbezugs von 50,00 Euro im Monat. Wird die Freigrenze überschritten, ist der komplette Sachbezug für den jeweiligen Monat steuerpflichtig.
Darüber hinaus darf der Sachbezug ausschließlich zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung, bei der Mitarbeiter zugunsten des Sachbezugs auf einen Teil ihres Entgelts verzichten ist hingegen steuerschädlich. Ebenfalls steuerschädlich ist eine Erstattung von Kosten, die Mitarbeiter verauslagt haben.

Der Benefit FLEX beinhaltet eine Kreditkarte auf Guthaben-Basis (Prepaid-Mastercard), die Ihre Mitarbeitenden erhalten. Auf diese Prepaid-Kreditkarte können Sie monatlich bis zu 50,00 Euro beladen, wahlweise laufend oder in einzelnen Monaten. Mitarbeitende dürfen das Guthaben für Waren und Dienstleistungen im Online-Handel sowie beim Bezahlen an der Kasse einsetzen (bspw. in Supermärkten, bei Tankstellen etc.). Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an Prepaid-Kreditkarten, die als Sachbezug eingesetzt werden, sind die Karten auf eine auszuwählende Region (Postleitzahlenbereich) begrenzt. Eine Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten oder bei Warenrückgabe ist ausgeschlossen. Mit diesen Voraussetzungen werden die lohnsteuerlichen Anforderungen erfüllt.
Die Prepaid-Mastercard wird übrigens ganz nach Ihren Wünschen und entsprechend Ihres Corperate Designs gelayoutet (kostenfrei).

Sachbezug – Vorteile

Mit dem FLEX-Benefit profitieren Unternehmen und Mitarbeitende!

Noch Fragen zum Sachbezug?

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