Aufmerksamkeiten – PRESENT

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen sind ein wahres Fest für Beschäftigte und der richtige Mitarbeiter-Benefit, bspw. zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zum Jubiläum.

PRESENT

Aufmerksamkeiten

Aufmerksam-keiten

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen sind ein wahres Fest für Beschäftigte und genau der richtige Mitarbeiter-Benefit, bspw. zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zum Jubiläum.

Bis zu 60,00 Euro pro persönlicher Anlass

Steuer- und sozialversicherungsfrei

Bis zu 70,00 Euro Ersparnis gegenüber
klassischen Bruttogehalt

Warum sich Mitarbeiter-Benefits lohnen

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Stärkung der Arbeitgebermarke

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Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität

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Höhere
Nettogehälter

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Verbesserte Mitarbeiterbindung

Erhöhte Mitarbeitermotivation

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen – Vorteile

Mit dem PRESENT-Benefit profitieren Unternehmen und Mitarbeitende!
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Hoher Gegenwert ggü. klassischem Bruttogehalt
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Spürbar
höheres Netto
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Kein Administrationsaufwand für HR und Payroll
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Steigerung des Wertschätzungsempfindens und der Motivation
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Ab Ausgaben von 70,00 Euro Ersparnis durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
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Flexibel und individuell für alle Wünsche von Mitarbeitenden

Häufige Fragen zu Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Was sind Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen?

Aufmerksamkeiten des Arbeitgebenden an Beschäftigte sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60,00 Euro, die zeitnah im konkreten Zusammenhang mit einem besonderen, persönlichen Ereignis zugewendet werden.

Es kann sich hierbei beispielsweise um Blumen, ein Buch, Genussmittel etc. handeln.

Alternativ zu einer zugewendeten Sache, kann auch ein Gutschein oder eine Prepaid-Kreditkarte mit einem Guthaben von bis zu 60,00 Euro gewährt werden, sodass der Beschenkte darüber Waren oder Dienstleistungen beziehen kann.

Zu welchen Anlässen dürfen Aufmerksamkeiten Mitarbeitenden gewährt werden?

Ein besonderes, persönliches Ereignis kann sowohl privater, wie auch beruflicher Natur sein. Entscheidend ist lediglich, dass das Ereignis in der Person des Beschäftigten begründet ist.

Zu den privaten, persönlichen Ereignissen zählen beispielsweise der Geburtstag, die Hochzeit (auch die silberne oder goldene Hochzeit), Kommunion/Konfirmation und Taufe eines Kindes.

Typische berufliche, persönliche Ereignisse sind der Start im Unternehmen, ein rundes Arbeitnehmerjubiläum, die Verabschiedung eines Mitarbeitenden oder auch ein Amts- und Funktionswechsel.


Achtung: Ein Firmenjubiläum zählt nicht zu einem persönlichen Anlass, weil dieses nicht in der Person des Beschäftigten begründet ist.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen?

Die Grundlagen der Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen sind in der Lohnsteuerrichtlinie R 19.6 definiert. Demnach sind Sachleistungen des Arbeitgebenden zu besonderen, persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60,00 Euro steuerfrei.

Die Freigrenze von 60,00 Euro ist zwingend für die Steuerfreiheit einzuhalten. Weiterhin maßgeblich für die Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen ist das Erfordernis, dass diese ausschließlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt gewährt werden.

Eine Gehaltsumwandlung, bei der Mitarbeitende auf einen Teil ihres Entgelts verzichten ist hingegen steuerschädlich. Ebenfalls steuerschädlich ist eine Erstattung von Kosten, die Mitarbeitende verauslagt haben.

Wie funktionieren Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen mit Salfy?

Der Benefit PRESENT beinhaltet eine Kreditkarte auf Guthaben-Basis (Prepaid-Mastercard), die Mitarbeitende erhalten. Auf diese Prepaid-Kreditkarte können Sie flexibel zu jedem persönlichen Anlass Ihrer Beschäftigten einen Betrag von bis zu 60,00 Euro beladen, wahlweise einmalig oder auch wiederkehrend.

Mit Hilfe des Salfy-Cockpits können Sie bspw. eine Beladung der Prepaid-Kreditkarte zum Geburtstag ihrer Beschäftigten automatisch einrichten.
Mitarbeitende dürfen das Guthaben für Waren und Dienstleistungen im Online-Handel sowie beim Bezahlen an der Kasse einsetzen (bspw. in Supermärkten, bei Tankstellen etc.).

Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an Prepaid-Kreditkarten, die als Sachbezug eingesetzt werden, sind die Karten auf eine auszuwählende Region (Postleitzahlenbereich) begrenzt.

Eine Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten oder bei Warenrückgabe ist ausgeschlossen. Mit diesen Voraussetzungen werden die lohnsteuerlichen Anforderungen erfüllt.
Die Prepaid-Mastercard wird übrigens ganz nach Ihren Wünschen und entsprechend Ihres Corperate Designs gelayoutet (kostenfrei).

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Noch Fragen zu Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen?

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Unsere Kunden und wir: Partner auf Augenhöhe

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Stephanie Schwabe
Stephanie SchwabeHR Manager, Christian Dior
„Die Benefit-Software Salfy verschafft uns enorme Zeitersparnisse - vom Mitarbeiter-Onboarding bis Payroll läuft alles automatisch. Was allerdings besonders bemerkenswert ist und für uns einen sehr hohen Stellenwert hat, ist der grandiose Service und die Fachkompetenz bei Fragen zu Mitarbeiter-Benefits und Lohnabrechnung."
Zufriedene Kunden
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