INFLATION
Job-Ticket war gestern, Mobilitätsbudget ist heute! Bezuschussen und erstatten Sie einfach die Kosten Ihrer Mitarbeiter für öffentliche Verkehrsmittel.
Einmalig bis zu 3.000,00 Euro pro Mitarbeitenden
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Flexibel oder für vorab definierte Kostenerstattungen
Mit der Inflationsprämie stärken Sie die Kaufkraft von Mitarbeitenden, beliebig einsetzbar als einmalige Sonderzahlung oder als laufendes Gehaltsextra.
Die Inflationsausgleichsprämie ist ein vom Gesetzgeber geschaffener, zeitlich befristeter Steuerfreibetrag, den Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden bis zum Ende des Jahres 2024 zusätzlich zum arbeitsvertraglich vereinbarten Entgelt zur Abmilderung der Auswirkungen der Inflation gewähren können.
Für die Inflationsprämie ist der § 3 Nr. 11a des Einkommenssteuergesetzes maßgeblich. Hier wird die Steuerfreiheit für die Inflationsausgleichsprämie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geregelt. Grundsätzlich gilt, dass die Inflationsprämie explizit zur Abmilderung der Folgen durch Anstieg der Inflation eingesetzt werden muss. Weiterhin darf die Inflationsprämie ausschließlich nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das bedeutet, dass eine Entgeltumwandlung, bei welcher auf laufendes oder einmaliges Entgelt zu Gunsten anderer Leistungen verzichtet wird, ausgeschlossen ist.
Mit dem Mitarbeiterbenefit INFLATION kann die Inflationsprämie entweder als einmalige Zahlung oder als laufendes, monatliches Gehaltsextra zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Arbeitgebende definieren die Höhe und die Zahlweise – also einmalig oder monatlich – sowie ob Mitarbeitende die Inflationsprämie nach eigenem Ermessen für sämtliche entstandene Kosten erstattet bekommen oder ob nur im Vorfeld definierte, spezifische Kosten berücksichtigt werden. Mitarbeitende brauchen anschließend nichts weiter zu tun, als mit der Salfy-App entstandene Kosten durch Upload von Rechnungen nachzuweisen. Salfy prüft die eingereichten Rechnungen unter Berücksichtigung der jeweils definierten Spezifikationen und übermittelt die Daten anschließend per Schnittstellen in die Lohnabrechnung. Die Erstattung erfolgt direkt mit der nächsten Gehaltsauszahlung.
Mit dem Benefit INFLATION erhalten Mitarbeitende einen Zuschuss als Inflationsausgleich.
Dann vereinbaren Sie jetzt einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch mit unseren Benefit-Experten und lernen Sie Salfy und den Benefit „INFLATION“ kennen.
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